Unzählige Gewerbetreibende erhalten in diesen Tagen Schreiben der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg bzw. Malta. Hinter dem amtlich klingenden Namen versteckt sich jedoch nichts anderes als eine Abofalle, in welche die Adressaten mittels Trickfomular gelockt werden sollen.
Anschreiben der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale
Das Formular ist aufgemacht wie so viele Formulare, welche in den letzten Jahren Gewerbetreibende und Selbständige in Deutschland in Atem gehalten haben. Es wird ein amtliches Anliegen vorgetäuscht, nämlich eine „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“. Als Adresse wird die DAZ Zentrale Postverteilstelle, Lehnitzstraße 11, 16515 Oranienburg angegeben. Im Anschreiben wird vorgegaukelt, es gehe um die gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes, weswegen das beigefügte Formular unterschrieben per Fax zurückzusenden sei.
Formular der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale
Das eigentliche angehängte Trickformular hat es dann in sich: Neben zahlreicher belangloser Ausführungen wird der Adressat dazu verleitet, seine Daten zu ergänzen und das Formular sodann an die kostenfreie Faxnummer zurückzusenden. Dabei wird er regelmäßig die Angaben im Kleingedruckten übersehen, was natürlich so gewollt ist. Dort ist bei genauem Studium der Jahresbeitrag von 498 € zzgl. USt. zu finden. Weiter ist angegeben, dass durch Unterschrift ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren geschlossen wird. Insgesamt wird die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale dann also einen Betrag von 1.777,86 € inkassieren. Viel Geld für so gut wie keine Gegenleistung. Kündigt man den Vertrag dann nicht rechtzeitig, wird auch ein viertes Vertragsjahr in Rechnung gestellt.
Wer steckt hinter der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale
Nach Auskunft des Rechtsanwalt Loschelder, der in den letzten Jahren viele Fälle dieser Art betreut hat, stecken die Macher der GES Registrat GmbH und der Regista Ltd. Hinter dieser Masche. Das ist bereits an den ähnlichen Formularen und der entsprechend gestalteten Website zu erkennen. Man operiert hier aus Malta, um nicht Gefahr zu laufen, vor deutschen Gerichten massenhaft verklagt zu werden.
Rechnung der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale
Unmittelbar nach Zurücksendung des unterschriebenen Formulars erfolgt die Rechnungsstellung durch die Datenschutzauskunft-Zentrale. Hier wird zunächst der Beitrag für das erste Jahr geltend gemacht. Die Folgejahre werden dann gesondert in Rechnung gestellt. Werden die Rechnungen nicht gezahlt, ist davon auszugehen, dass die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale zunächst einige Mahnungen verschickt, um danach einen Inkassoservice oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Beitreibung der Forderungen zu beauftragen.
Erfahrungen mit DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale
Verbraucherschutz.de berichtet schon seit vielen Jahren über Unternehmen wie DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale. Es zeigt sich, dass die beschriebene und ähnliche Maschen in den letzten Jahren sehr beliebt sind, weswegen wir weiterhin Aufklärungsarbeit durch unsere Berichte leisten werden. Das spiegelt sich im übrigen auch in den Klickzahlen und der großen positiven Resonanz wider, welche unsere Warnungen hervorrufen.
Abwehr der Forderungen von DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale
Wie immer sollten eingehende Rechnungen stets auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Gerade Forderungen, welche aufgrund der oben beschriebenen Maschen zustande gekommen sind, können angreifbar sein. Die auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte aus München hat in den letzten Jahren viele Betroffene erfolgreich vertreten und berichtet auf ihrer Website auch über DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale:
http://www.ll-ip.com/aktuelles/daz-datenschutzauskunft-zentrale
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: www.LL-ip.com
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