„Da die Firma daydreams eine Tochter der Burda ist, wurde Frau H. auch ein Angebot über die daydreams Hotelgutscheine unterbreitet“
Frau Ana H. schrieb uns am 20.9.17:
Guten Tag,
Mitte August bin ich von einer Dame (Ellie L.) angerufen worden, die mir erzählt hat, dass ich 2 Kurzreisen mit daydreams gewonnen hätte, und für mehr Informationen bräuchte sie meine E Mailadresse. Normalerweise gehe ich auf solche Telefonate gar nicht ein, aber irgendwie war ich etwas verwirrt, und habe sie gegeben.
Vor Kurzem habe ich eine Mahnungsemail bekommen, gar nicht mehr so lustig, ich sollte doch den Rechnungsbetrag von über 80€ überweisen; daraufhin habe ich zurückgeschrieben, dass ich keine postalische Sendung erhalten hätte und das ganze ein Irrtum sein müsse.
Heute nun das Schreiben, dass mein Widerruf bestÄtigt wäre, und ich doch den Katalog zurücksenden solle mit dieser schönen Formulierung: „Damit wir Ihnen den Kaufpreis der Ware, inklusive Liefer- und Versandkosten, gegen die offene Forderung auf Ihrem Kundenkonto buchen können, bitten wir Sie uns die kompletten Unterlagen innerhalb von 14 Tagen frankiert zurückzusenden.“ Was heist das? und
Was tun?
Selbst wenn ich diesen Katalog erhalten hätte, hätte ich ihn weggeschmissen und mich über diese agressive Art aufgeregt, Kunden einzufangen.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Arbeit und Ratgebungen
Ana H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an daydreams weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Ihre E-Mail – Kunde Ana H.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail teilen wir Ihnen nachfolgendes mit.
Frau H. ist Kundin des Burda Verlags wo Sie ein Zeitschriften Abo bezieht. Da die Firma daydreams eine Tochter der Burda ist wurde Frau H. wurde Ihr auch ein Angebot über die daydreams Hotelgutscheine unterbreitet. Hierzu fand am 15.08.2017 ein Verkaufsgespräch (das Gespräch wurde aufgezeichnet) statt. Frau H. hat der Bestellung zugestimmt, die Unterlagen gingen dann am 18.08.2017 in die Post.
Aus dem Schreiben welches uns Frau H.am 10.09.2017 zukommen lassen hat war für uns nicht zu erkennen, dass die Unterlagen scheinbar nicht angekommen sind, da Frau H. in der Mail schrieb, dass Sie unser Angebot studiert hat. Da Frau H. noch im gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 Tagen war, haben wir die Dame daher gebeten uns die Unterlagen zurück zu senden.
Weiter erfolgte von Frau H. keine Nachricht an uns, auf welche wir hätten reagieren können um den Fall zu klären.
Erst durch Ihre E-Mail haben wir erfahren dass keine Unterlagen vorliegen, daher haben wir die Bestellung nun in unserem Haus storniert, da scheinbar kein Interesse an einem erneuten Versand vorliegt.
Bitte teilen Sie Frau H. mit, das von unserer Seite keine Forderung besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr daydreams Kundenservice
FTM Freizeit- & Trendmarketing GmbH & Co. KG • Kalkarer
Frau H. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckemann,
ich môchte mich ganz herzlich über Ihre schnelle und dieses Mal auch sofort erfolgreiche Handlung bedanken,
natürlich werde ich mich als Mitglied eintragen.
Noch eine kleine Bemerkung:
Der Herr von Daydreams hat geschrieben, dass ich Kunde von Burda wäre
– ich erinnere mich jetzt dunkel, dass bei dem Telefongespräch in einem Nebensatz davon die Rede war –
wenn dem so sei, dann erfahre ich das jetzt erst durch ihn, oder es gibt jemand anderes mit meinem Namen an derselben Adresse ????
Dankend ein schönes Wochenende
Ana H.
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Die Firma daydreams hat uns bisher weder ihre besonderen Leistungen und Vorteile genannt, noch ihre Servicefreundlichkeit versprochen.
Es sei an dieser Stelle an Herrn Hipp erinnert, der seinerzeit im Fernsehen für seine Produkte warb und sagte: “Dafür stehe ich mit meinem Namen.“
Trotzdem ist dieser Fall ein schönes Beispiel für den servicefreundlichen Umgang mit einer Verbraucherreklamation.
Mir wurde von FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH + Co. KG ein Betrag von 102,90 € von meinem Konto abgebucht. Ich selber habe mit „Daydreams“ nichts zu tun gehabt, habe aber vor ungefähr 2 Jahren einem meiner Söhne einen entsprechenden Gutschein geschenkt. Den hatte dieser wegen Corona bis jetzt noch nicht eingelöst. Ich hatte damals den Gutschein bezahlt.
Da ich zur Abbuchungszeit nicht in Hamburg war, will ich erst jetzt versuchen, mein Geld zurück zu erhalten. Es gibt eine Kundennr.
Guten Tag,
in zwei Fällen habe ich vernommen, dass die „FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG“ (daydreams) alte, Ihnen aus vorhergehenden Reisebuchungen anvertraute Lastschriftmandate nutzt, um unautorisierte Abbuchungen vorzunehmen. Über ein Inkassounternehmen fordern Sie dann zur Zahlung auf, wenn diese Abbuchungen wegen Unterdeckungen nicht funktionieren.
Meines Erachtens ein unglaublicher Vertrauensmissbrauch an alle ehemaligen Kunden dieser Unternehmung.
Für einen Einkauf im Internet erhielt ich einen Hotelgutschein (Daydream), den ich innerhalb von 3 Jahren einlösen könnte. Ich buchte ein Hotel, nun kam die Coronakrise und ich nahm Abstand von der Buchung und stornierte den Aufenthalt. Zu meiner Verwunderung erhielt ich eine Aufforderung 14.90 € für eine Stornierung zu zahlen.
Mir ist nicht klar warum ich diesem Verein das Geld überweisen soll. Für mich erscheint das eine Abzocke zu sein.
Ich erhielt 2012 im Rahmen einer Werbekampagne von daydreams / Burda ( bei denen ich Jahre zuvor mal ein Jahresabo für eine Gartenzeitschrift hatte) einen Gutschein,den ich aber nie einlöste und vergaß.
Im April 2016 (!) erhielt ich plötzlich eine 1.Mahnung über 82,90€ und wusste nicht,wofür,ließ mich aber leider einschüchtern und zahlte.Jetzt ahne ich,daß das wohl eine aggressive Verkaufmasche war,denn ein Katalog mit Hotelgutschein wurde erst anachliessend versandt.