day-night-sports.de antwortet nicht mehr auf Anfragen
Sabine und Thomas D. schrieben uns am 25.4.2022 folgende Anfrage:
Betreff: Day Night Sports GmbH
Internetseite: https://www.day-night-sports.de/frankfurt.html
Nachrichtentext:
Hallo, Unser Fitnessstudio will obwohl es erstens geschlossen war und danach nur auf 2g offen hatte, von uns trotzdem für den Zeitraum die Mitgliedsbeiträge haben. Da wir in der Zeit der Schließung keine Leistung in Anspruch nehmen konnten, haben wir das Geld zurück gebucht. Dafür stellt uns das Fitnessstudio Rückbuchungsgebühren in Rechnung. Aufgrund von 2G waren wir wieder nicht in der Lage das Fitnessstudio zu besuchen. Trotzdem werden uns für den Zeitraum die Mitgliedsbeiträge in Rechnung gestellt. Mittlerweile haben wir beide einen Mahnbescheid bekommen obwohl die Rechtliche Lage nach unserer Auffassung ganz klar zu unseren Gunsten geht.
Der Name der Firma ist Day and Night Sports GmbH
Afföllerstr. 98
35039 Marburg
Unsere Mitgliedsnummern sind D. Sabine (1-33024) / D. Thomas (1-33005)
MFG Thomas und Sabine D.
Nummer:
(1-33005) und (1-33024)
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 25.4.2022 an Herr Jörg Michael Grode [Geschäftsführung] unter [email protected] weiter und erhielt am 27.4.2022 die folgende Mail von Thomas D.:
Betreff: Aw: WG: BESCHWERDE: Day Night Sports GmbH
Hallo, Habe heute eine Antwort vom Day and Night Sports GmbH bekommen.
Ich habe mehrmals mit dem Fitnessstudio geschrieben und das was ich ihnen geschrieben habe, darin ganz klar geäußert. Mir wurde daraufhin immer nur gedroht, das es an ein Inkasso Unternehmen weitergereicht wird. Auf meine Einwände wurde in keinsterweise eingegangen. Wie geschrieben haben wir mittlerweile ein gerichtliches Mahnverfahren im Briefkasten gehabt. Darauf wurde in der Antwort auch wieder in keinsterweise eingegangen. Die Rücklastgebühren für zu unrecht abgezogene Beiträge wurden auch nicht erwähnt. Von einem Time Stop wurde uns auch nichts geschrieben. Kann die Emails raussuchen wenn die gebraucht werden.
Ein Time-Stop ist für uns unrelevant, wir haben unsere Verträge gekündigt, zum damaligen Stand wussten wir noch nicht das wir eine Corona bedingte frühzeitige Kündigung hätten beantragen können. Unter den Umständen wären wir nie einen entsprechenden Vertrag eingegangen.
MFG Thomas und Sabine D.
Sehr geehrte Familie D.,
gerne hätten Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an unsere Mitgliederverwaltung wenden können. Nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes dürfen wir Ihnen mitteilen, dass
1. die gesamten fünf Monate der pandemiebedingten Betriebsschließung bei Ihnen beiden bereits gutgeschrieben wurden und
2. Sie die Möglichkeit eines kostenlosen „Time-Stops“ (vorübergehende Stilllegung des Vertrages) während der gesamten Dauer der 2G-Regelung (Geimpft, Genesen) und 2G-Plus-Regelung (Geimpft + Getestet, Genesen + Getestet) hätten beantragen können.
Diese Möglichkeit wurde aus solidarischen Gründen für unsere Mitglieder ohne Impf- oder Genesenennachweis geschaffen.
Wir hoffen, Ihr Anliegen abschließend gelöst zu haben.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu Ihrem Anliegen haben, bitten wir Sie, Kontakt zu unserer Mitgliederverwaltung aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin S.
(Assistent der Geschäftsleitung & Qualitätsmanager)
Wir antworteten Thomas D. am 28.4.2022 mit folgender Mail:
Sehr geehrter Herr D.,
ich habe folgende Punkte mit der Bitte um Erledigung:
1. Haben Sie eine Gutschrift für die Coronazeit erhalten?
2. Bitte senden Sie mir eine Kopie des gerichtlichen Mahnverfahrens
3. Bitte senden Sie mir eine Kopie der Kündigung an Day Night Sports GmbH
Mit schützenden Grüßen
Thomas D. antwortete am 29.4.2022:
Hallo
1. Da wir nicht gezahlt haben, konnte auch nichts gutgeschrieben werden. Das wird uns dann wohl von der Rechnung abgezogen.
2. Kopie des Gerichtlichen Mahnverfahrens ist im Anhang
3. Kopie der Kündigung sowie Kündigungsbestätigung ist ebenfalls im Anhang.
MFG Thomas und Sabine D.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 3.5.2022 an Herr Jörg Michael Grode [Geschäftsführung] unter [email protected] weiter
und erhielten am 6.5.2022 folgende Mail:
Sehr geehrter Herr Mildner,
wir werden die Anfrage Ihres Mandanten überprüfen und uns unaufgefordert bis zum 11.05.2022 bei Ihnen bzw. Ihrem Mandanten zurückmelden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die gesetzte Frist für eine sorgfältige Überprüfung des Sachverhaltes nicht ausreichend ist.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin S.
Eine weitere Mail haben wir am 11.5.2022 von Day Night Sport erhalten und direkt an Thomas D. weitergeleitet:
Sehr geehrter Herr Mildner,
nach erneuter sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass:
1. Ihren Mandanten, Herrn Thomas D. und Frau Sabine D., die gesamten fünf Monate der pandemiebedingten Schließung bereits gutgeschrieben wurden. Die pandemiebedingte Schließung erfolgte vom 02. November 2020 bis 31. März 2021. Die Mitgliedsbeiträge in diesem Zeitraum, welche sich auf 99,00 € (5 x 19,80 €) beliefen, sind gutgeschrieben.
2. mehrere offene Forderungen aus den geöffneten Monaten bestehen. Die Forderungen belaufen sich auf:
a. 01.07.2021 bis 31.07.2021 i.Hv. 19,80 €
b. 01.08.2021 bis 31.08.2021 i.H.v. 19,80 €
c. 01.09.2021 bis 31.07.2022 i.H.v 217,80 €.
3. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche von beiden Mitgliedern unterschrieben wurden, werden gemäß § 8 Abs. 3 nach zwei offenen Monatsbeiträgen alle Beiträge bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig. (Daraus begründet sich die Forderungsposition „c“)
4. Es bestehen uns entstandene Kosten für Rücklastschriften, welche durch die Rückbuchung der Beiträge Ihrer Mandanten entstanden sind.
5. Für die Monate während der andauernden 2G- und 2G-Plus-Regelungen bestand die Möglichkeit einer kostenlosen Stilllegung des Mitgliedsvertrages. Dieser wurde aus Solidarität mit unseren Mitgliedern, die aufgrund einer fehlenden gesetzlich vorgeschriebenen Zugangsberechtigung unsere Studios nicht besuchen durften. Diese Möglichkeit blieb ungenutzt. Eine rechtliche Verpflichtung, die Mitgliedsbeiträge während der 2G- und 2G-Plus-Regelungen zu erstatten, ist nicht existent.
Aus den oben genannten Gründen ist die Weitergabe unserer Forderung an unser Forderungsmanagement bei der Creditreform nach mehreren erfolglosen Mahnungen gerechtfertigt.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Anliegen haben, bitten wir Sie und Ihre Mandanten, den Kontakt zu unserer Mitgliederverwaltung aufzunehmen. Diese ist auf solche Fragen geschult und wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin S.
Herr Thomas D. antwortete am 30.5.2022:
Hallo
1. Haben dazu noch nichts schriftliches bekommen, wurde uns so aber von Day and Nights mitgeteilt.
2. Da fehlt mir eine aufschlüsselung von wann bis wann 2G war und wir somit wieder vom Training ausgeschlossen waren.
3. Zwei offene Monatsbeiträge kann ja schon mal nicht sein, wenn wir in dieser Zeit keine Beträge zahlen mussten. Hört sich für mich nach Pipi Langstrumpf an, wir machen uns die Welt wie sie uns gefällt. Entweder es besteht ein Anspruch auf die Zahlung oder eben nicht. Da wir die Monate gutgeschrieben haben, kann es ja wohl nicht die offenen Monatsbeträge generiert haben.
4. Für die Rücklastschriften können wir nichts, haben dem Fitnessstudio mitgeteilt das sie darauf keinen Anspruch haben. Trotzdem haben sie wieder versucht Geld abzubuchen. Dementsprechend sehe ich dafür keine Verantwortung bei uns. Waren per E-mail mit Day and Nights in Kontakt da wurde uns nur gedroht und in keinsterweise auf unsere Punkte eingegangen.
5. Da wir den Vertrag gekündigt haben, sind wir natürlich an keinem Pay Stop interessiert. So viel ich weiß gibt es dazu auch schon Gerichtsurteile aus denen hervorgeht, bei Kündigung ist Pay Stop unzulässig.
MFG Thomas und Sabine D.
verbraucherschutz.de leitete die Antwort am 31.5.4.2022 an Herr Jörg Michael Grode [Geschäftsführung] unter [email protected] weiter und erhielt keine Antwort.
Impressum von day-night-sports.de
Day Night Sports GmbH
Afföllerstraße 98
35039 Marburg
Tel: 06421 – 9997861
Fax: 06421 – 9997862
E-Mail:[email protected]
Streitbeilegung:
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Geschäftsführender Gesellschafter:
Jörg Michael Grode
Umsatzsteuer-ID: DE 268 158 913
Handelsregister: HRB 5627 – Amtsgericht Marburg
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