„Im Januar 2018 habe ich „das-tropenhaus.de“ rechtliche Schritte angedroht und eine zweiwöchige Frist zur Rückzahlung in Aussicht gestellt. Auch darauf habe ich keine Reaktion erhalten.“
Frau Susanna R. schrieb uns am 8.2.18:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ende September (30.09.2017) bei dem Internetversandhandel „Das-Tropenhaus.de“ insgesamt vier Teppiche im Wert von 771,26€ bestellt. Diese habe ich jedoch am direkt wieder storniert. Eine Stornierungsbestätigung vom 06.10.2017 gibt eine Verzögerung bei der Rückzahlung aufgrund personeller Probleme innerhalb der Firma an. Seitdem habe ich mehrmals versucht Kontakt zur Firma aufzunehmen (E-Mail, Telefon) um die Zahlung zu erhalten. Im Januar 2018 habe ich „das-tropenhaus.de“ rechtliche Schritte angedroht und eine zweiwöchige Frist zur Rückzahlung in Aussicht gestellt. Auch darauf habe ich keine Reaktion erhalten.
Auf Wunsch kann ich Ihnen den E-Mail-Verlauf zustellen und würde mich über eine Beratung/Unterstützung (sei sie auch kostenpflichtig) freuen. Ich hatte bereits mit einem Kollegen vom Verbraucherschutz telefoniert, dieser hatte mir Hilfe in Form eines Inkassoauftrages gegenüber dem Tropenhaus in Aussicht gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Susanna R.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 10.2.18 an das-tropenhaus.de, Herrn Dewa Ketut Raka weiter, erhielt aber keine Antwort. Auch Frau R. hatte keine Nachricht von der Firma bekommen. Wir schrieben Frau R.:
Sehr geehrte Frau R.
wir haben auch keine Antwort bekommen.
Die Telefonnummer ist heute „nicht verfügbar“.
Sie sollten Anzeige erstatten und ein Mahnverfahren einleiten.
Das Tropenhaus GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 6
D-79359 Riegel a.K.
Tel: +49 (0) 7642 91 59 06 1
Fax: + 49 (0) 7642 91 59 06 2
email: [email protected]
USt.-IdNr.: DE 815322958
Sitz der GmbH & Co. KG: Riegel
Amtsgericht Freiburg i. Brsg. HRA 702637
Hallo Swen,
leider habe ich jetzt erst Ihre Frage gelesen, ich weiß natürlich nicht ob eine Antwort noch von Interesse ist. Aber zu Ihrer Info, es gibt online Mahnverfahren, da kann man sich auch als nicht-Juris bzw. Juristin gut zurechfinden. Einfach googeln..ich hoffe, das ist noch hilfreich.
@A.Jülisch: Können Sie bzgl.des Online Mahnverfahrens noch etwas empfehlen? Bei den vielen Fachbegriffen habe ich als Nicht-Jurist Sorge etwas falsch und mich damit selbst strafbar zu machen.
Kann man sich auch ans Finanzamt oder Ähnliches wenden?
Für Hinweise zum Mahnverfahren bin ich sehr dankbar.
Bei mir war der Fall ähnlich gelagert, es ging um eine Rücksendung die mir nicht erstattet wurde. Nachdem ich wochenlang erfolglos versucht habe die Sache zu klären habe ich auf anraten des Verbraucherschutzes ein online Mahnverfahren in die wege geleitet. Das hat letztendlich-wenn auch auf Umwegen-dazu geführt dass ich mein Geld wiederbekommen habe. Ganz unverständlich, wie das Unternehmen einfach so weiter machen kann, ohne Konsequenzen.
Wie kann man das Geld zurück bekommen?
Bei mir ist leider genauso passiert.
Zwei Rücksendungen von Anfang des Jahres wurden nicht bearbeitet
Ich habe mein Geld nicht zurück bekommen, trotz viele E-Mails und Telefonate die keiner angenommenen hat.