Wie langlebig ist eigentlich ein Gutschein?
Wann läuft die Einlösefrist ab?
Welche Rechte habe ich als Verbraucher?
Wer kennt das nicht – eine Feier steht an, man kennt die Person vielleicht nicht so gut, als dass man genau den Geschmack treffen würde ….. was schenkt man? Richtig: einen GUTSCHEIN!
Immer wieder werden wir gefragt, wie lange ist ein Gutschein gültig?
Gutscheine sind beliebte Geschenke. Sie einzulösen kann kompliziert werden.
Ein Grundsatzurteil des BGH sagt jedoch, dass Gutscheine eine Gültigkeit von mind. 3 Jahren haben müssen! Kürzere Fristen sind nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht zulässig! Danach allerdings verfällt der Gutschein ersatzlos. Allerdings sollte man sich die Zeit nehmen, diese Frist genau zu berechnen.
Und zwar gilt folgende Regelung, sofern im “Kleingedruckten” keine ausdrückliche Ablauffrist datiert ist.
Im Klartext heisst das, dass jeder Gutschein erst seine Gültigkeit verliert, wenn 3 volle Kalenderjahre nach Ablauf des Kauf-Jahres vergangen sind. So heisst es im Juristen-Deutsch.
Beispiel im Verbraucher-Deutsch :
Ich verschenke einen Gutschein mit Datum 13. August 2012. Steht hier eine Befristung drauf, verfällt dieser Gutschein am 13. August 2015. Ist nichts weiter vermerkt, müssen 3 volle Kalenderjahre berücksichtigt werden, also zum 31.12.2015 !!
Bei Einlösen eines Gutscheines mit Restwert, ist der Handel nicht verpflichtet, Bargeld auszuzahlen. Hierfür ist eine weitere/neue Gutschein-Ausgabe durchaus rechtens. Der Verbraucher hat keinen Rechtsanspruch auf Bargeld!
Ein weiteres Beispiel wäre ein Gutschein für eine Theatervorstellung. Falls die Vorstellung aus irgendwelchen Gründen ausfallen sollte, muss die Karte/Gutschein ganz normal neu zur Verfügung gestellt werden.
Ist ein Gutschein allgemein für einen Theaterbesuch ausgestellt, also nicht für eine bestimmte Vorstellung, gibt es ebenfalls Ersatz.
Was passiert, wenn eine Firma Insolvenz anmeldet, eine andere Person dieses Geschäft/Firma aber übernimmt? Ganz klar: bei Übernahme haftet der neue Besitzer und muss den Gutschein einlösen, sofern der Firmenname bestehen bleibt.
Ein Gutschein ist ein sogenanntes “Inhaberpapier”. Kann ich den Gutschein vorweisen, muss ich auch die Gegenleistung erhalten.
Ist es vielleicht doch einfacher, sich vor einem Ereignis Gedanken darüber zu machen, ob man nicht ein persönliches Geschenk kauft?
Augen auf beim Gutschein-Kauf!
Gutscheinaussteller (Kosmetikstudio, 75€, Februar 2018) hat sein Studio von Deutschland nach Österreich verlagert. Darf der Betrag einfach einbehalten werden?