Corona: Timm-Tours Timmendorf erstattet die Buchung nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie der nachstehend aufgeführten E-Mail vom 26.04.2020 entnehmen können,
erhalten wir keine Rückerstattung für die abgesagte Reise aus März 2020.
Frau Doerfel hat am 23.03.2020 nur wie folgt erstattet:
Timmendorfer Strand, den 20.03.2020
Sehr geehrte/r Herr W.,
Ich habe wie folgt abgerechnet:
Kurtaxe € 23,80
Endreinigung 80,00 €
Parkplatz 42,00 €
Gebühr -80,00 € = Verwaltungsgebühr für eine Abrechnung/Überweisung !!!???!!!
————————————————-
Summe € 65,80
G U T S C H E I N
Empfänger/in: ……………………..
einzulösen bis 31.12.2020
————————————-
Betrag: 385,00 EURO
Es würden sich sehr über eine Unterstützung durch den Verbraucherschutz freuen, denn Frau Doerfel lässt NICHTS von sich hören.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Elke und Hans-Jürgen W.
Timm-Tours Ferienwohnungen
Mühlenweg 2 H
23669 Timmendorfer Strand
per Einschreiben
Betreff: Reise / Mietvertrag vom 19.12.2019 – Morning House Ferienwohnung 6 Timmendorfer Strand Zeitraum: 22.03.2020 – 29.03.2020 (7 Übernachtungen)
Rücktritt wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände
Sehr geehrte Frau Doerfel,
laut des oben genannten Mietvertrages haben wir bei Ihnen die bezeichnete Reise gebucht.
Sie hatten uns am 20.03.2020 per E-Mail mitgeteilt, dass diese Reise wegen der aktuellen Lage bzgl. des Corona-Virus nicht angetreten werden kann.
Damit sind Sie von dem Vertrag zurückgetreten, nicht wir.
Entsprechend fallen für uns auch keinerlei so genannte Stornokosten oder ähnliches an, sondern Sie haben die von uns gezahlten Beträge an uns zurück zu erstatten und keine weiteren Forderungen in Bezug auf die o.g. Buchung an uns zu stellen.
Wir sind nicht dazu verpflichtet und auch nicht bereit, einen Gutschein in Höhe der gezahlten Beträge zu akzeptieren.
Bitte überweisen Sie also umgehend die noch ausstehende bereits geleisteten Zahlungen in Höhe von
385,00 € + Verwaltungsgebühr 80,00 € = Gesamtbetrag: 465,00 € auf unsere folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: Hans-Jürgen W.
Bank:
IBAN:
Musterschreiben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, erstellt von Julia B., Rechtsreferentin
Auch wenn wir volles Verständnis für diese schwierige Situation haben, müssen Sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten.
Sollten Sie dies nicht tun, sehen wir uns gezwungen, die Angelegenheit an den Verbraucherschutz und vor allem auch an unseren Rechtsanwalt abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Elke und Hans-Jürgen W.
Stand heute: Die EU lehnt aus rechtlichen Gründen eine Gutscheinlösung ab !!!
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 2.5.2020 an info@abk-net.de, Frau Birgit Doerfel weiter und erhielt am 15.5.2020 die sinngemäße Antwort, dass Herr W. angeblich seit längerem eine rufschädigende Kampagne gegen Frau Doerfel führe. Der Schriftverkehr sei nachträglich verfälscht worden. Frau Doerfel lehnt eine Stellungnahme ab. Einer Veröffentlichung des Vorgangs wird ausdrücklich nicht zugestimmt. Ihr Anwalt würde eine Kopie erhalten.
Herr W. leitete den gesamten Schriftverkehr an uns weiter. Wir schrieben Frau D.:
Sehr geehrte Frau Doerfel,
bevor wir den Vorgang veröffentlichen und Herrn W. anraten müssen, einen Anwalt aufzusuchen, da Sie gegen geltendes Recht verstoßen, möchte ich Sie noch einmal bitten, die gezahlte Summe abzüglich einer Verwaltungsgebühr, wie von Herrn W. aufgezeigt, zu erstatten.
Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass die EU einer Gutscheinlösung nicht zugestimmt hat!
Sie schreiben:
Der Ihnen vorliegende Schriftverkehr wurde nachträglich verfälscht.
und:
Herr W. würde eine rufschödigende Kampagne gegen Sie führen.
Herr W. hat uns Mailverkehr mit Ihnen zukommen lassen, in dem ich nur erkennen kann, dass Herr W. Sie immer und immer wieder freundlich gebeten hat, das zur Zeit geltende Reiserecht einzuhalten und ihm das Geld zu erstatten.
Bitte teilen Sie mir mit, in welchen Punkten Herr W. den Schriftverkehr verfälscht hat.
Bitte teilen Sie mir mit, mit welcher Begründung Sie von gezahlten 550,80 Euro einfach 485,00 Euro einbehalten wollen.
Bitte teilen Sie mir mit, mit welcher Begründung Sie einen Gutschein, der gerade noch bis Ende 2020 gültig ist ausstellen wollen.
P.S.:
Was eine Veröffentlichung auf Verbraucherschutz.de angeht, möchte ich Ihnen bereits vorab diese Informationen geben:
Wir möchten darauf verweisen, dass es sich bei der Domain Verbraucherschutz.de um einen Verein mit dem satzungsmäßigen gemeinnützigen Ziel der Förderung des Verbraucherschutzes handelt.
Damit sind wir nach der insoweit einschlägigen Rechtsprechung in der Verfolgung unserer satzungsmäßigen Ziele zur Förderung von verbraucherpolitischen Belangen durchaus berechtigt uns in einem
erhöhten Maße auf den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit zu berufen. „Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb stellt einen offenen Tatbestand dar, dessen Inhalt und
Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben;
bei dieser Abwägung sind die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2008, 2110 – Gen-Milch Tz. 12 m. w. N.).
Es hängt danach von einer Abwägung der wechselseitig betroffenen Interessen ab, ob der Eingriff in die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist, den eine auf die Verletzung des Rechts am Gewerbebetrieb gestützte Untersagung eines – mittelbaren oder unmittelbaren – Boykottaufrufs darstellt. Wesentlich sind zunächst die Motive und – damit verknüpft – das Ziel und der Zweck des Aufrufs. Findet dieser seinen Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, dient er also der Einwirkung auf die öffentliche Meinung, dann spricht dies dafür, dass der Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich Vorrang hat, auch wenn dadurch private und namentlich wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden.“
Frau Doerfel antwortete uns am 15.5.2020 sinngemäß, dass sie die Angelegenheit ihren Anwälten übergeben habe. Diese würden sich mit Herr. W. in Verbindung setzen.
Herr W. schrieb uns am 28.6.2020:
Sehr geehrte Frau Gunda Laukenmann,
Ihre Mühe und aufopfernde Unterstützung für unser bekanntes Anliegen wissen wir mehr als nur zu schätzen, auch wenn ein von uns erhoffter Erfolg, durch Ihren Einsatz, leider durch weitere Blockaden seitens von Frau B. Doerfel / Timm-Tours, den Anwälten von Frau B. Doerfel und den Eigentümern der Wohnung Morning House Ferienwohnung 6 vereitelt wird.
Wir haben durch unsere Rechtsanwältin „KLAGE“ eingereicht, denn die „bekannten Personen“ spielen das gleich Spiel auch mit unserer Rechtsanwältin!!!
Ganz freundliche Grüße verbunden mit einem herzlichen Dankeschön, senden auf diesem Wege „Schön, dass wir so einen hilfsbereiten Menschen kennenlernen durften“
Elke und Hans-Jürgen W.
Herr W. schrieb uns am 1.9.2020:
Hallo sehr geehrte Frau Gunda Laukenmann,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das „Klage-Verfahren“ noch läuft, denn die „Verteidigung“ der „Beklagten“ tritt mit, meiner Meinung nach, nicht ganz „seriösen“ Fakten in das Verfahren ein!
Ich hoffe, Ihnen geht es gesundheitlich gut und verbleibe vorerst
mit den allerbesten Grüßen
Hans-Jürgen W.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
eikora.de erstattet den Kaufpreis nach Widerruf der Bestellung
smilesecret.de bietet 40% Erstattung aus Kulanz für das Phonebleaching X
irobot.de verschickt die Rechnung
einfachdabei.eu storniert das telefonisch abgeschlossene Gewinnspiel
karaca.com erstattet nach Retoure
atlasformen.de erstattet nach Retoure
Mode-Stern.com / High Matrix Ltd. erstattet den Kaufpreis für die minderwertigen Schuhe
offwave.com erstattet ohne Rücksendung der Ware nach China
de.commercewealth.com zahlt das Geld aus dem Bit Coin zurück
11teamsports.com: Falsch gelieferte Ware wird erstattet
ebay stellte aus Kulanz Einkaufsgutschein aus.
trimzy.de erstattet den Kaufbetrag für die Hygieneartikel
kult-beauty.de erstattet den Kaufbetrag kommentarlos über PayPal
amedical.de erstattet den Kaufpreis nach Nichtlieferung der Ware
lebkuchen-schmidt.com erstattet den Kaufpreis nach Nichtlieferung der Ware
web.de storniert das ungewollte ABO
myticket.de schickt den Gutschein nach Konzertausfall
gossby.com erstattet das Geld für die Tassen
usarmy-store.de erstattet nach Widerruf
brickdisplay.de: DHL findet nach vier Monaten das Paket und liefert aus
tausendkind.de erstattet nach Retoure
arbeitsschutz-sigel.de erstattet das Geld zurück
reederei-riedel.de erstattet die Doppelbuchung
Booking.com erstattet den irrtümlich abgebuchten Reisepreis
Chala.de repariert die Schuhe und legt eine Wiedergutmachung bei
backmarket.de erstattet den Kaufpreis für das iPhone 8 nach Retoure
usarmy-store.de erstattet den Kaufpreis nach Nichtlieferung der Ware
design-c.shop: Minderwertige Ware aus China, aber Kaufpreis wurde erstattet
cvfees.com: Probeabo wird zum Jahresabo wenn es nicht gekündigt wird
tronicaltune.com erstattet nach Nichtlieferung
CAMPZ.DE erstattet nach Retoure
Beitragsservice ARD verrechnet das Guthaben
Yefa.de erstattet nach Retoure
Corona: Ticketmaster.de erstattet den Ticketpreis
bamur.de erstattet den ausstehenden Betrag
Reise wegen Corona abgesagt, Sunweb.de erstattet den Reisepreis
Fake Shop super-s.shop.de: Geld aber über Paypal zurück erhalten
Barmenia Versicherungen storniert den Vertrag
AurumTours erstattet die Reisekosten
Dyson.de erstattet nach Retoure
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Falschberatung vom Vodafone Partnershop: CI Modul angeblich nur zur Miete.
dc-spiele.de: „Bestellung bezahlt, aber nie erhalten.“
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motiofit.com: Keine Rückerstattung seit drei Monaten
halskette-alina.de beantwortet unsere Anfrage nicht
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slimyliquid.de: Keine Lieferung seit der Bestellung am 3.12.2020
haengewelt.de: Keine Lieferung der Ware seit neun Monaten
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hilufon.de: Keine Lieferung, keine Erstattung seit fünf Monaten
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Vorsicht vor Spam Mail angeblich von Rossmann / asos@fashion.asos.com
Antwort von cellonic.de: „Wir müssen nicht weiter diskutieren.“
Cellonic.de: Ware angeblich geliefert, Sendungsnummer wird aber nicht geschickt
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