Corona: Secret Escapes verweigert Erstattung der Reisekosten. So gehen Sie am Besten vor:
Frau Sabrina U. schrieb am 19.03.2020:
Betreff: Keine Stornierung oder Umbuchung trotz touristischem Übernachtungsverbot möglich
Kunden-oder Vertragsnummer: 53954075
Nachrichtentext:
Hallo,
der Anbieter Secret Escapes hält sich ein Recht vor, gebuchte Hotel Übernachtungen in Berlin trotz touristischem Übernachtungsverbot weder zu stornieren noch umzubuchen. Wir haben bereits super netten Kontakt zum Hotel gehabt, diese sind auch bereit, die Buchung kostenfrei zu stornieren. Secret Escapes sei sich allerdings keiner Schuld bewusst, das Hotel müsse das Geld zurück erstatten. Die Zahlung für die Übernachtung haben wir allerdings an Secret Escapes bereits in vollem Umfang geleistet.
Ist so ein Vorgehen in der aktuellen Lage rechtens?
Wir sind gerne bereit, die Reservierung zu verschieben.
verbraucherschutz.de antwortete am 20.03.2020:
Sehr geehrte Frau U.,
das Auswärtige Amt hat am 17.3.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, deshalb müssen Reisen kostenfrei storniert werden.
Unser Partneranwalt bittet Sie, zunächst ein Einschreiben an Secret Escapes zu senden, mit der Bitte um Erstattung und einer Fristsetzung von 20 Tagen.
Wenn sich die Firma bis dahin nicht gemeldet hat, wenden Sie sich bitte an unseren Partneranwalt:
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Dieser wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
Zum Glück gibt es bereits eine Musterklage gegen SE: gkd-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2020/06/SKLG-Klage-Amtsgericht-Mitte.docx
Wir hatten ein Hotel in Brüssel für April 2020 gebucht. Aus den bekannten Gründen konnten wir das Hotel nicht nutzen. Wir haben zunächst das Hotel kontaktiert, welches bestätigte, dass das Hotel geschlossen ist und wir sollten uns wg. Rückerstattung an Secret Escapes wenden. Dies haben wir per Mail und per Einschreiben getan. Wir haben bis heute keine Antwort erhalten. Wir sind wirklich sauer.
Guten Tag, ich bin völlig verzweifelt. Wir haben über SE eine Pauschalreise (Hotel, Flug,Mietwagen) im Februar gebucht und auch bezahlt. Die Reise soll in 4 Tagen (17.07.) losgehen. Von LH habe ich inzwischen erfahren, dass die Flüge nicht stattfinden. Von SE kam die Standard-Corono-Mail „wir freuen uns, dass Ihre Reise wie geplant stattfinden kann. Seit 15.06 sind ..“ Ich habe schon Stunden i.d. Warteschleife verbracht sämtliche ohne Reaktion. Was kann ich tun?
Hallo,
Muss ich das Anschreiben nach GB London Schicken oder gibt es auch eine Deutsche Adresse an welche ich das Einschreiben adressieren kann?
Danke schon mal für eure Antworten
Hallo,
wollte mal fragen ob diese Frage beantwortet wurde.
Soll/muss der Brief nach London oder geht auch die Tochergesellschaft in Berlin?
Gurß
Hallo zusammen,
ich versuche seit Wochen Kontakt zu SE über deren KOntaktformular aufzunehmen. Leider meldet sich keiner. Wir würden am 09.07.2020 verreisen, jedoch gestaltet sich die Einreise (mi Test, Quarantäne bis zu 72 Std usw.) sehr schwierig. Habt ihr mir Tipps was ich machen kann?!
DANKE IM VORAUS!
Hatte exakt das gleiche Problem mit Secret Escapes wie von Philip Rolf am 16.05. beschrieben. Ich hatten bei SE einen Aufenthalt in einem Resort auf Krk (Kroatien) gebucht. SE hat uns an den Anbieter verwiesen und dieser wiederum an SE. Ich habe sodann einen Fall bei Paypal eröffnet, auf Philip Rolf verwiesen und meine Kommunikation mit SE und dem Resort angehängt und heute kam die Info von Paypal, dass der Fall zu meinen Gunsten entschieden wurde und eine Rückerstattung in voller Höhe erfolgt.
Wir haben ein Hotel in Miami für den 10.05.-11.05.20 gebucht. Alle Kontaktversuche per Email oder Kontaktformular, sowie die gesetzte Zahlungsfrist blieben bisher unbeantwortet. Paypal hat die Rückzahlung ebenfalls abgelehnt. Die Begründung für die Ablehnung „.[…] ist aber kein verschulden des Verkäufers, daher ist es uns nicht erlaubt ihm das Geld zu entziehen. Sie müssen es bitte leider weiterhin direkt mit dem Anbieter versuchen zu klären.“ Was könnte man noch tun?
Ich hatte tatsächlich keine Probleme mit Secret Escapes, im Gegenteil: WIr würden am 15. Juni verreisen, steht ja aber auf der Kippe da Reisewarnung bis zum 14. Juni… SE zeigte sich kooperativ und erstattet den vollen Betrag auf mein Kreditkartenkonto.
Muss das Einschreiben an die Secret Escapes Ltd in London geschickt werden oder kann man sich auch an die Secret Escapes GmbH in Berlin wenden?
Guten Tag,
mir gegenüber hat sich SE ähnlich unkooperativ verhalten, wie es hier beschrieben wird. Ich konnte über PayPal einen „Fall“ eröffnen. PayPal hat zu meinen Gunsten entschieden und den vollen Buchungsbetrag zurücküberwiesen. Für alle mit PayPal-Zahlung eine gute Option.
VG
Bei uns das Selbe, das Hotel hat uns mitgeteilt, daß Sie das Geld von SE gar nicht bekommen hätten. Und uns gegenüber kommen nur Standardmails, daß SE ja nur der Vermittler sei und wir den Vertrag mit dem Hotel hätten.
Jetzt werden wir auf eine Umbuchung gedrängt, die aber ja SE dann gar nicht durchführen könnte, wenn wir doch den Vertrag mit dem Hotel hätten. Das deutet für mich eher darauf hin, daß versucht wird, nochmal von uns Geld „einzusammeln“.
Hallo,
habe auch das gleiche Problem… habe eine Reise nach Sölden gebucht, die aus Corona Gründen nicht stattfinden konnte. SE verweist auf Rückzahlung vom Hotel, Hotel informierte, daß SE keine Zahlung für die Buchung geleistet hat. Deshalb sollen wir und direkt an SE wenden. Dort bekommt man nur Standard Antwort.
Habe schon unzählige Mails mit Fristen für Rückzahlung geschickt. Immer wieder dasselbe Mail zurückbekommen.
Wohin soll ich das Schreiben schicken?
Man sollte sich keine Hoffnung machen.SE Ltd.hat in 2018 einen Verlust von 11 Mio GBP und 2017 von 14 Mio GBP geschrieben.Die VC‘s,darunter auch Google wollen Ihre Verluste klein halten und sagen:Kein € verlässt dieses Haus.Im Handelsregister Companies House weitere Infos unter der Nummer 07026107.
Hallo SE geschädigte, für die
nach Italien gebuchten Menschen gilt:
Es gilt das Recht, wenn der Leistungsträger vor Ort selbst seine Leistung nicht anbieten kann, weil er aufgrund der Krise geschlossen hat, wie etwa viele Hotels in Südtirol und Italien. Dann gilt wieder der Grundsatz, dass der Reisende von seiner Leistungspflicht aufgrund von Unmöglichkeit befreit wird und nicht zahlen muss bzw. einen Rückzahlungsanspruch hat.
Wenn SE nicht reagiert, Klage einreichen und Geduld haben!