Corona: Reise storniert? Fordern Sie Ihr Geld zurück, denn eine Gutscheinpflicht gibt es nicht!
Unser Partneranwalt Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns folgendes:
Nun ist es offiziell, der geplante Sommerurlaub fällt für viele wegen Corona aus. Die Reiseveranstalter verschicken zur Zeit massenhaft Stornierungen. Aber was passiert mit dem bezahlten Geld? Gibt es wirklich eine gesetzliche Gutscheinpflicht, wie manch (unseriöse) Reiseveranstalter dreist gegenüber ihren Kunden behaupten? Solche Nachrichten von meist kleineren Reiseveranstaltern liegen uns tatsächlich vor.
Es gibt keine Gutscheinpflicht – es wird nur in den Medien darüber diskutiert. Bei einer Insolvenz ist der Gutschein so gut wie wertlos
Die angebliche Gutscheinpflicht gibt es nicht, es wird nur darüber viel gesprochen. Das deutsche und das EU-Recht sagen ganz eindeutig: Wenn der Reiseveranstalter die Reise storniert hat, muss der bezahlte Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt werden (§ 651 h Absatz 5 BGB). Andere Klauseln in AGB sind unwirksam. Es spielt auch keine Rolle warum die Reise abgesagt wurde und ob der Grund für die Absage „höhere Gewalt“ ist.
Viele Reiseveranstalter, wie die FTI, bieten zur Zeit den Kunden freiwillige Gutscheine an. Es gibt dafür sogar oft einen Bonus, den man für die nächste Reisebuchung verwenden kann. Das ist an sich ja auf den ersten Blick nicht schlecht: Aber es muss klar sein, dass niemand gezwungen werden kann einen Gutschein anzunehmen. Ein Gutschein ist aber gefährlich: Wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet, ist das Geld und der Gutschein so gut wie wertlos. Eine Insolvenz ist nicht so unwahrscheinlich, wie man vielleicht denken sollte: Neckermann und Thomas Cook mussten zum Beispiel bereits vor Corona Insolvenz anmelden.
Der Reiseveranstalter weigert sich das Geld zurückzuzahlen oder reagiert nicht? Was soll ich nun tun?
Wir haben schon sehr viele Gründe gehört, warum derzeit Kunden ihr Geld nicht zurück bekommen sollten. Meistens wird einfach in automatischen E-Mails aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen um Geduld gebeten. Oft erfolgt auch keinerlei Reaktion und niemand ist mehr am Telefon erreichbar.
In solchen Fällen können Sie abwarten und hoffen, dass Sie Ihr Geld vielleicht irgendwann zurückbekommen. Das ist aber sehr unbefriedigend. Sie können sich aber auch unverbindlich an unsere Anwaltskanzlei wenden, dann erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.
https://kanzlei-hufschmid.de/Fragebogen-Geld-zurueck-nach-reise
Wenn wir Ihnen danach helfen dürfen, weisen wir das Reisebüro zunächst auf die klare Rechtslage hin und setzen eine Frist Ihnen das Geld zurückzuzahlen. In einigen Fällen hilft dies bereits. Wenn nicht, reichen wir zügig Klage ein, damit Sie Ihr Geld so schnell wie möglich zurückbekommen. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Mit Hilfe unserer einfachen online WebAkte vertreten wir Mandanten aus ganz Deutschland. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Alexander Hufschmid
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Ich habe schon im Januar eine Kreuzfahrt für den 20.09.2020 gebucht und da jetzt in Portugal Corona wieder aufgetreten ist wollte ich die Reise bei Costa stornieren ,aber dort sagte man mir das ich 20% und 100% für den Flug bezahlen müsste , da es ein Flex Flug ist ! Was kann ich da machen ?
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Alexander Hufschmid
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