Corona: Privatuniversität / Privatschule / private Kita trotz Schließung weiter zahlen?
Unser Partneranwalt Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns folgendes:
Die meisten Schüler müssen weiterhin wegen Corona daheim bleiben – aber dennoch soll man weiterhin den vollen Beitrag für die Privatschule, private Uni, das Internat, die private Kita oder sogar die Mensa voll bezahlen. Hier frägt man sich zurecht: Ist das wirklich fair? Muss ich wirklich bezahlen?
Mit dieser Begründung können Sie die Zahlung verweigern bzw. anpassen:
Wegen der (teilweisen) Schließung können die Privatschulen, Privatunis und Kitas den vertraglich zugesicherten Platz nicht zur Verfügung stellen. Wer hierfür verantwortlich ist, oder ob der Corona Virus eine „höhere Gewalt“ darstellt, ist völlig egal: Wenn keine Leistung erbraucht wird, muss man auch keine Gebühren bezahlen.
Mittlerweile bieten fast alle Schulen und Universitäten einen online-Unterricht an. Allein vom zeitlichen Umfang her ist dieses Angebot mit dem normalen Angebot nicht zu vergleichen. Daher können die betreffenden Verträge mit der Kita oder (Privat-)Schule auch aufgrund der „Veränderung der Geschäftsgrundlage“ für die Dauer der Schließung angepasst werden. Hier muss man jeden Fall prüfen: Wenn gar keine Leistung angeboten wird – wie z. B. bei Kitas – können die vereinbarten Gebühren für den Zeitraum der Schließung komplett entfallen. Andernfalls wäre nur ein Bruchteil von den normalen Gebühren zu bezahlen.
Ich soll aber weiterhin den vollen Beitrag bezahlen. Was kann ich nun tun?
Mit einigen Schulen/ Unis/ Kitas kann man vernünftig (auch ohne Anwalt) reden und es findet sich eine Lösung. Manche stellen sich aber stur und verweisen oft auf den unterschriebenen Vertrag: Im Kleingedruckten steht oft, dass man die Beiträge so gut wie immer zahlen soll. Solche Klauseln widersprechen jedoch dem Gesetz, weshalb diese unwirksam sind.
Erzählen Sie uns gerne von Ihrem Problem, wir helfen Ihnen gerne. Wir beraten Sie auch gerne erst einmal nur „im Hintergrund“. Ihre Anfrage ist kostenlos und völlig unverbindlich:
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Alexander Hufschmid
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Sollen Sie auch brav die vollen Gebühren bezahlen, obwohl Sie dafür keine (volle) Gegenleistung erhalten? Dann schreiben Sie uns völlig unverbindlich, wir antworten Ihnen kostenlos:
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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt