Corona: Pflegepersonal wird zur Impfung gezwungen, sonst Kündigung.
Verbraucherschutz.de hat sich in seiner Satzung dazu verpflichtet, a) die Interessen und Rechte von Verbrauchern wahrzunehmen, ihre Position zu stärken, sie vor rechtswidrigen Praktiken zu schützen und sie über ihre gesetzlichen Rechte zu informieren. Aus diesem Grund sehen wir uns auch dazu verpflichtet, die Verbraucher auch über die Kehrseite der Corona Massnahmen und Impfungen zu informieren.
Nun also doch: Wer sich nicht impfen lässt, dem droht Kündigung.
Der Pflegedienst Hennigsdorf GmbH in Schönebeck schrieb am 6.1.2021 an seine Mitarbeiter, dass bei der Corona Impfung insbesondere an die Beschäftigten in der Kranken und Altenpflege appelliert werde, sich und die zu pflegenden Kunden durch eine Impfung zu schützen. Die Rückmeldung zur Teilnahem an einer Impfung seien jedoch enttäuschend. „Natürlich bestehe keine Pflicht zur Impfung, da diese freiwillig sei“, aber als Pflegedienst habe man eine besondere Sorgfaltspflicht gegen über den Pflegekunden. Das Arbeitsrecht sähe vor, dass der Arbeitgeber zu prüfen hätte, ob die Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen würden, an anderer Stelle ohne Kundenkontakt eingesetzt werden könnten. Dies wird von Herbert Weiss, dem Geschäftsführer des Pflegedienstes Hennigsdorf GmbH eindeutig verneint. Und da ungeimpfte Beschäftigte eine Gesundheitsgefahr für die Kunden darstellen würden, seien arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich. Man wolle personenbedingte Kündigungen vermeiden und appelliere daher an die Vernunft der Mitarbeiter.
Verbraucherschutz.de stellt sich die folgenden Fragen:
Was passiert, wenn sich die Mitarbeiter nicht impfen lassen, sondern in den Streik gehen?
Was passiert, wenn sich die Mitarbeiter nicht impfen lassen, und daraufhin gekündigt werden?
Wäre so eine Maßnahme überhaupt vertretbar, da Pflegekräfte ohnehin jetzt schon nicht ausreichend zur Verfügung stehen?
Keine Coronaimpfung verfügt derzeit über eine ordentliche Zulassung. Das ist eine sehr große Hürde für die Rechtmäßigkeit einer Impfpflicht. Außerdem haftet der Arbeitgeber für alle Folgeschäden durch eine betriebliche Impfung. Alle Betroffenen sollten den Arbeitgeber per Anwaltsschreiben darauf aufmerksam machen. So kann man vielleicht einen Prozess und böses Blut vermeiden.
Derzeit versuchen Firmen, sich mit Sanktionen für Impfunwillige durchzumogeln. Verweisen Sie auf die fehlende Zulassung.