Corona: Novasol besteht weiter auf Umbuchung, antwortet auch nicht mehr.
Herr Matthias F. schrieb uns am 15.3.2020:
Betreff: Ferienhausbuchung bei NOVASOL
Kunden-oder Vertragsnummer: 5668706
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Familie und ich (insg. 11 Personen) wollten Ostern 2020 eine Woche in einem Ferienhaus in Dänemark verbringen.
Gebucht haben wir ein Haus am 8. Juli 2019 über www.novasol.de.
Jedoch ist es uns durch die Grenzschließung nicht mehr möglich das Ferienhaus zu erreichen.
Novasol bietet uns kostenlos innerhalb der Saison 2020 umzubuchen.
Bei einer Anzahl von insgesamt 11 Personen, die an unserem Familienurlaub teilnehmen wollten, ist es uns schlichtweg unmöglich einen Ersatztermin für unseren 7-tägigen Urlaub in Dänemark noch dieses Jahr zu finden.
Andere Buchungsportale kostenlose Stornierungen (z.B. AirBnB) oder wenigstens Gutscheine über den Mietpreis (z.B esmark) als Entschädigung anbieten und bin über das Vorgehen von novasol.de sehr verwundert hier nicht kundenfreundlicher zu agieren.
Ich würde Sie bitten Kontakt mit novasol.de aufzunehmen und um Stellungsnahme zu bitten.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Matthias F.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 16.3.2020 an die Pressestelle von Novasol weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
die globale Corona-Pandemie hat eine außergewöhnliche und höchst ungewöhnliche Situation geschaffen, einschließlich der Schließung mehrerer Grenzen und einer Situation, die sich von Stunde zu Stunden ändert.
Aufgrund dieser außergewöhnlichen Situation haben NOVASOL/dansommer folgendes entschieden:
Für alle Ankünfte vor dem 14.04.20 kündigen wir höhere Gewalt an. Leider ist die Ankunft in Ihrer Anfrage vor diesem Datum geplant.
Da sich die Buchung Ihrer Anfrage aufgrund höherer Gewalt also nicht durchführen lässt, bietet NOVASOL/dansommer eine kostenlose Umbuchung für dasselbe Haus/ Apartment auf einen anderen Termin im Jahr 2020 an – dies gilt für alle Ankünfte vor oder am 14.04.20.
Unsere verfügbaren Objekte sind zu finden auf novasol.de
Eine Rückerstattung für die Buchung kann nicht erfolgen, da wir unserseits schon die Hauseigentümer bezahlt haben. So verfahren auch viele unserer Konkurrenten.
Wir bieten jedoch ein Umbuchung auf eine andere Novasol Unterkunft an, auf die der gezahlte Betrag angerechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung nur für Buchungen relevant ist, die den oben genannten Bestimmungen höherer Gewalt unterliegen.
Beachten Sie auch, dass die Optionen, die zur Verfügung stehen, wenn die Buchung durch höhere Gewalt betroffen ist, auch zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung steht, sofern wir vor dem 14. April kontaktiert werden. Wir arbeiten so schnell wir können und danken für Ihre Geduld.
Wir entschuldigen uns aufrichtig für diese außergewöhnliche Situation und hoffen auf Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
NOVASOL /dansommer
Verbraucherschutz.de schrieb am 18.3.2020:
Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Antwort.
Allerdings hat das Auswärtige Amt nun gestern eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Ich möchte Sie bitten, unter diesem neuen Gesichtspunkt noch einmal neu zu entscheiden.
Wir erhielten keine weitere Antwort. Herr F. schrieb uns am 1.4.2020:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
haben Sie in der Zwischenzeit etwas von Novasol gehört?
Der Urlaub würde eigentlich nächste Woche beginnen. Da die Grenzen immer noch geschlossen sind, hat sich an der Lage nichts geändert.
Herzlichen Dank und beste Grüße,
Matthias F.
Wir schrieben:
Sehr geehrter Herr F.
wir haben auch keine Antwort erhalten und werden den Vorgang veröffentlichen.
Da dieser Vorgang einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Gern können Sie sich an unseren Partneranwalt wenden:
Daniel A. Loschelder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Fon +49 (0)89 38 666 070
Fax +49 (0)89 38 666 0711
[email protected]
www.LL-ip.com
LoschelderLeisenberg
Rechtsanwälte PartG mbB
AG München, PR 1760
USt-ID DE314984504
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
Ich möchte Sie bitten, mich zu informieren, wenn sich Novasol doch noch bei Ihnen gemeldet hat, oder wenn Herr Loschelder etwas erreichen konnte, denn wir haben noch mehr Beschwerden von Verbrauchern gerade bezüglich Novasol erhalten.
Wir wollten aufgrund Covid Bestimmungen umbuchen, haben auch diverse flexible Vorschläge gemacht, um nicht stornieren zu müssen.
Leider ist Novasol in Problemfällen , wo keiner was für kann, sehr unflexibel.
Wir hätten das von so einem großen Unternehmen nicht gedacht.
Wir zahlen für nix.
Einmal und nie wieder…
Unsere Dänemarkreise Anfang April 20 durfte ja lediglich kostenlos umgebucht werden . Das haben wir auch getan.
2021 ebenfalls Anfang April. Stornokosten hätten bei 80% der Gesamtsumme gelegen.
Lt. Geschäftsbedingungen kann eine gebuchte Unterkunft innerhalb Deutschlands nach deutschem Recht storniert werden und man erhält sein Geld zurück. Also haben wir im Februar 21 schnell zu einem Ferienhaus innerhalb Deutschlands umgebucht.
Auf diesem Weg haben wir jetzt unser kompGeld zurück bekommen.
Wir haben leider noch kein Geld von Novasol bekommen. Gebucht April 2020.
Hallo Ihr Urlauber,
habe bei Novasol eine Reise für den Juli 2020 nach Norwegen gebucht. Auf Grund der Pandemie konnte die Reise nicht
stattfinden. Eine Rückerstattung fand nicht statt ein Gutschein gab es auch nicht. Nun haben wir uns entschieden die Reise 2021
im Juni zu unternehmen .Novasol hat dem zugestimmt ohne eine Gebühr zu verlangen. Jetzt sind wir gespannt ob bei nicht Antritt
der Reise wir unser Geld wieder zurück bekommen. Ich befürchte wir müssen einen Anwalt nehmen.
Kundenservice = NULL
Im Februar ’20 haben wir für Mai ’20 eine Woche Dänemark gebucht. Corona kam, Stornierung war möglich, aber zu unmöglichen Konditionen! Umbuchung sollte erst 75€ kosten, dann aber doch aus Kulanz kostenlos. Wir haben auf Mai ’21 verschoben! Nun das gleiche Spiel! Dieses Flexpaket ist nicht nachträglich dazu buchbar! Stornierung? Keine Ahnung ob wir noch bei 50% oder doch 80% wären, weil Umbuchung aus 2020. NIE wieder Novasol.
Hallo zusammen!
Komischerweise haben wir auch gestern einen Mail mit der Stoernierung bekommen. Heute war das Geld auf dem Konto…. Keine Ahnung warum, wir hatten aktuell nichts unternommen, nur vor Monaten einen Brief an Novasol von unserem Anwalt schreiben lassen.
Unabhaengig davon ist Novasol fuer uns als Ferienhausvermieter/-vermittler gestorben!!!
Wir hatten für ende april 2020 gebucht, wo gerade Beherberungsverbot war. Wir hatten das Geld schon abgeschrieben und haben auch nur einen Brief vom Anwalt schreiben lassen, da dieser erfolglos war und wir uns Stress und Geld ersparen wollten haben wir es gelassen. Nach einem halben Jahr karm gestern plötzlich eine email das wir das Geld überwiesen bekommen. Den Grund wissen wir nicht, wieso jetzt plötzlich das Geld zurück kommt. Wir denken das sich sehr viele Leute beschwert haben.
Hallo zusammen.
Wir als Familie haben schon einen Ra. eingeschaltet.
Da Novasol auf Dänischen Recht besteht ist allein schon die Auskunft über den Vermieter (Eigentümer) zu bekommen schlichtweg ausgeschlossen. Alles muss übersetzt werden und dann vor einem dänischen Gericht erstritten werden.
Ich habe meiner Ra geschrieben, dass es sich hier um etliche Interessierte handelt die alle Novasol zu Opfer gefallen sind.
Oder der Pandemie. Denn darauf beruft sich Novasol.
Gibt es bei i-wem schon ein Update vor Gericht? Oder hat sich Novasol bei jemanden gemeldet?
Einer Sammelklage würden wir uns anschließen. Ich weiß leider auch nicht, wie das geht, aber das machen sicher dann die Anwälte von uns – korrekt? 🙂
Auch wir haben im Januar für Oktober in Dänemark für 13 Leute gebucht. Die selben Probleme wie alle anderen hier uch. 80% Stornokosten.
Auch wir würden uns einer Sammelklage anschließen.
LG Anja
Ja, unbedingt! Eine Sammelklage ist offenbar der richtige Weg. Wie geht denn das?
Novasol!
Für uns ein letztes Mal.
Nachdem wir im März 2020 an einem Samstag 15:00 Uhr unser Feriendomizil bezogen hatten bekamen wir eine Mail gegen 16:00 Uhr und den Hinweis wir könnten Umbuchen. Grund die Corona Krise.
Am Montag bekamen wir die Aufforderung die Anlage zu verlassen und das mit unserem Sohn Rollstuhlfahrer und Schwerst mehrfach Behindert. Also alles wieder einpacken. 5 Tage entgangener Urlaub oder besser gesagt 600€ bleiben in den Händen von Novasol. Nie wieder Novasol.
Hallo Tiele,
die alten AGB findest Du bei Novasol noch:
novasol.de/faq/allgemeine-geschaeftsbedingungen
und darunter
novasol.de/sites/default/files/inline-files/Rental%20Terms_2020_Novasol_DE.pdf
Das ist die AGB, die für Buchungnen vom 1.1.2019 bis 13.03.2020 gültig war.
Hallo Martin,
Da sich das Thema der Stornierung bereits wesentlich eher als unser Reiseantritt andeutete, habe ich bereits im Februar die AGBs angeschaut und dabei festgestellt, dass wir Save sind, da ich der Meinung bin gelesen zu haben -bei Grenzschließung und nicht Antritt der Reise gibts das Geld voll zurück.
Ich habe es dabei einfach belassen und das ausgedruckte Teil in den Papierkorb getan. Und nun lese ich und die Formulierung ist vollkommen anders als das, was ich damals gelesen hab
Hi, wir haben das selbe Thema mit Navasol! Buchung und Reiseantritt nicht machbar, da Grenzschließung.
Ich bin mir sicher in den AGBs gelesen zu haben §14 „bei Grenzschließung und nicht Antritt der Reise“ bekommt man sein Geld ZURÜCK! Da wir eine Gruppe von 11 Personen sind, habe ich mich leider nicht drum gekümmert. Ich könnte kotzen! Nach Rechtsanwalt keine Chance, da etwas anderes in den AGBs steht! Jetzt schaue ich nach und LESE andere AGBs! Was nun??? Wer hilft und hat die alten AGBs??
Ich meine ja nur. Woher weiß ich diese Formulierung so genau, wenn es sie noch nie so gab? Vielleicht hat sich ja jemand die AGBs mal ausgedruckt… Letztes Jahr oder Anfang diesen Jahres…
Hallo an alle Geschädigte,
auch wir haben schlechte Erfahrungen mit Novasol gemacht. Wir hatten eine Ferienwohnung auf Mallorca vom 06.06.- 20.06.2020 gebucht.
Die abgebuchte Restzahlung haben wir uns über die Bank zurückgeholt, aber die Anzahlung von 540,00€ ist noch offen.
Novasol wurde vom Reisebüro mehrmals mit Fristsetzung angemahnt, jedoch ohne Rückantwort.
Auch wir würden uns einer Sammelklage anschließen.
Mfg. H.Krenz
NULL KULANZ
Aufgrund kurzfristiger Reisewarnung der österreichischen Bundesregierung für Kroatien (5 Tage vor Reisebeginn) haben auch wir versucht umzubuchen (anderes Land oder selbes Objekt zu einem anderen Zeitpunkt). Novasol beharrt auf seinen AGB: Da weniger als 40 Tage um eine Umbuchung ersucht wurde, bleibt nur eine Stornierung = Erstattung von 20% des Reisepreises.
NULL KULANZ, NULL ENTGEGENKOMMEN, trotz der unverschuldeten Situation…
Hey zusammen,
wir wollten auch im Mai diesen Jahres in den Urlaub. Erst sollten wir abwarten, dann umbuchen (nur 2020), was wir nicht taten. Und jetzt.. nachdem ich endlich eine Email Antwort bekam, weil die Telefonisch nicht erreichbar sind oder man die WarteNr. 96 bekommt und dann aus der Leitung gekickt wird, heißt es: Es ist zu spät, Frist zum umbuchen ausgelaufen – 100% Storno.
Wie sieht es bei aus? Kommt man mit dem Anwalt da ran? Kann doch nicht sein, dass die damit durchkommen?!
Wir wären jetzt auch mit den Mahnungen (Anwalt) durch und müßten Klagen. Schon jemand irgendwelche Erfahrung mit Klage
gegen Novasol? Urteile?!
Danke @Alexander:
Ich habe den empfohlenen Anwalt ausprobiert und die Buchungsbestätigung hingemailt. Ich werde berichten, was dabei rausgekommen ist.
Hallo Andi,
ist bei der Zusammenarbeit mit dem empfohlenen Anwalt etwas heraus gekommen?
Wir haben heute eine Rückerstattung in Höhe von 20% bekommen, obwohl wir im Februar, also zu den alten AGB gebucht hatten. Da werde ich wohl Einspruch einlegen müssen.
Gibt es schon bei jemanden eine Rückmeldung von dem Anwalt?
Wir haben die gleichen schlechten Erfahrungen mit Novasol gemacht. Offenbar hilft nur der Rechtsweg/Manhverfahren. Schade, kann man leider nicht mehr nehmen künftig.
Hallo Andi,
Hallo zusammen!
Zum Thema Rechtsweg… es gibt Anwälte, die die Problematik erkannt haben und sich offensichtlich mit dem kundenfreundlichen Reiseanbieter Novasol speziell beschäftigen. Z.B. hier: https://www.hilliger-mueller.de/neuigkeiten/details/vertraege-in-der-corona-krise.html
Gruß,
Alexander
Hallo Zusammen,
unsere Urlaub wäre für dieses Jahr (Ende August) in Kroatien. Die zweite Zahlung wäre heute fällig, wir wollen aber versuchen umzubuchen. Hoffe, das gelingt.
Was meint ihr, soll ich zahlen oder eher abwarten?
was passiert, wenn ich nicht zahle und das Geld einfach „behalte“?
Grüße,
LP
Hallo liebe Mitleidenden,
nach 4 Stunden Telefonwarteschlage habe von einer Novasol-Mitarbeiterin erfahren, Novasol fühlt sich nicht verpflichtet, kulant zu sein. Eigentlich wollte ich meine Reise auf späteren Termin umbuchen. Ich hätte es bis zu 40 Tagen vor dem Reiseantritt machen können. Sorry, ich konnte den Zeitpunkt des Tönnies-Coronaausbruchs nicht beeinflussen.
Es wäre meine 5. Buchung bei Novasol innerhalb von 3 Jahren… nun ist sie LETZTE geworden.
Nie wieder Novasol!
LG
Alexander
Hallo zusammen,
Auch wir sind vom Novasol Problem betroffen. 2019 ein Haus für 34 Personen mit 17 Schlafzimmer, Schwimmbad usw. für Juli 2020 gebucht. Mit Covid haben wir versucht auf 2021 umzubuchen, wie von Novasol geboten. Diesen Herrenhaus ist bis heute für 2021 nicht für Buchungen freigegeben und einen ähnliches Objekt war nicht verfügbar. Wir mußten 70 Tage vor unser Urlaub stornieren sodas NUR die Anzahlung 1325 € weg ist.
Das Objekt ist jetzt neu vermietet, trotzdem kein Geld zurück!!
Hallo Zusammen!
Auch wir sind vom Novasol Dilemma betroffen, haben auch nach den alten AGB’s gebucht. Auf meine zahlreichen Mails keine Antwort. Ein erstes Schreiben eines Anwaltes mit Fristsetzung fuer die Rueckzahlung wurde komplett ignoriert, jetzt hat er eine Nachfrist gesetzt – auf die denke ich bestimmt auch keine Reaktion erfolgen wird. Als naechstes werden wir ein Mahnverfahren gegen Novasol einleiten – das hoffentlich was bringen wird!
Gruesse
wolfgang
Hallo, Wolfgang,
sind in etwa auf demselben Stand mit Novasol. Bzgl. des Mahnverfahrens haben wir die Auskunft, dass Novasol hier wohl nicht reagiert. Nächster Schritt wäre der Versuch einer Vollstreckung. Dies wäre dann aber nur nach dänischem Recht möglich. Hast Du hierzu schon Informationen?
Gruß, Kati
Hallo,
für das hoffentlich kollektive Gedächtniss, Novasol ist nur eine Marke/Brand von awaze.com .
Awaze steck hinter dem ganzen, ist ein britisches Unternehmen.
Danke für diese super Info! Wir werden mit unserem Partneranwalt besprechen, ob die rechtliche Lage dadurch anders aussieht.
Ich habe vom 09.05.- 16.05.20 ein Ferienhaus über Novasol in Polen gebucht! Diese Reise konnte auf Grund der allgemeinen Reiseeinschränkungen nicht stattfinden. Daraufhin Ende April 20 eine kostenlose Stornierung der Reise gepocht und auch am 30.04.20 eine Bestätigung von NOVASOL bekommen, dass Sie die kostenlose Stornierung anerkennen und uns den Reisepreis innerhalb von 3-4 Wochen zurück erstatten. Nach 6 Wochen kein Geld, keine Antwort auf Emails, keine Chance auf Telefonate!
Was ist da los?
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
HILLIGER & MÜLLER
Johannisstraße 11
07743 Jena
Telefon: 03641-63 98-0
Telefax: 03641-63 98-63
[email protected]
http://www.hilliger-mueller.de
Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Guten Abend, mir geht es ebenso. Mir wurde die Umbuchung auf 2021 angeboten. Telefonisch hat man keine Chance, daher habe ich den gewünschten Reisezeitraum bereits am 18.5. per E-Mail mitgeteilt. Da am 6.6.20 Zahlungsziel war, habe ich die 2. Rate natürlich überwiesen. Zudem habe ich weitere E-Mails an Novasol gesendet, welche auch nicht beantwortet wurden. Nun bin ich auf diese Seite gestoßen. Sollte hier ein Betrug vorliegen, möchte ich mich an der Sammelklage beteiligen. Ist das sinnvoll?
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
HILLIGER & MÜLLER
Johannisstraße 11
07743 Jena
Telefon: 03641-63 98-0
Telefax: 03641-63 98-63
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Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Zunächst werde ich direkt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige wegen Untreue/Unterschlagung gegen das Reiseunternehmen erstatten. Die NOVASOL-Außenstelle befindet sich in Hamburg, Gotenstraße. Die Überweisung des Reisepreises ist ebenso auf ein Hamburger Bankkonto gegangen. Vielleicht führt die Staatsanwaltschaft ja ein Sammelverfahren, nicht zu vergleichen mit einer Sammelklage. Die Bundesregierung hat immerhin am 20. 05.2020 beschlossen, Gutscheine oder komplette Rückerstattung.
Schön zusehen das man nicht allein Abgezockt wird.
Novasol ist das letzte Unternehmen.
Schließlich spart man für seinen Urlaub,nicht jeder ist auf Rosen gebettet.
Urlaub weg,Geld weg.Alle anderen Unternehmen zahlen zurück oder geben Gutscheine aus.
Auch ich bin der Meinung das Novasol ihre AGB ändert wie sie es gerade brauchen.
Bei einer Sammelklage werden wir wohl dabei sein.
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
HILLIGER & MÜLLER
Johannisstraße 11
07743 Jena
Telefon: 03641-63 98-0
Telefax: 03641-63 98-63
[email protected]
http://www.hilliger-mueller.de
Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Ich habe gerade positives von meiner Kreditkartenbank bekommen!
Die beantragte Zahlungsreklamation ist statt gegeben worden. Da das Ferienhaus von NOVASOL storniert wurde, konnte ich eine Reklamation beantragen. Auch eine allgemeine Mail von NOVASOL zählt! Beeilt euch da es eine Frist für eine Zahlungsreklamation gibt.
Leider ist jetzt doch seitens Novasol die Stornierung bestätigt worden. Laut Novasol hätte ich in den nächsten Sommer umbuchen können. Den Termin habe ich denen mitgeteilt. Etwas später erhalte ich jetzt doch eine Stornierungsbestätigung. Telefonisch sind die Mitarbeiter von Novasol, wie immer nicht zu erreichen. Das ist einfach frech, wie die mit ihren Kunden umgehen. So etwas unpersönliches habe ich noch nie erlebt. Stornierungskosten stehen trotz der Lage an.
Hallo. Bei uns das gleiche. Gerade eben nochmal mit denen geschrieben. Für die Umbuchung sei es zu spät und Geld zurück gibt es nicht. Die Frechheit ist, dass sie behaupten, der Vermieter hätte das Geld schon. Wir haben mit dem Vermieter telefoniert und er hat KEIN Geld gesehen. Das mitbeten geänderten AGBs haben wir auch bemerkt. Haben zu den alten AGBs gebucht. Wir wollten im April eine Woche nach Kroatien.
Bei einer Sammelklage sind wir definitiv dabei!!!! Kirstin Hodzic, GG
Hallo! Wir konnten am 16.05.2020 auch wegen Grenzschließungen nach Norwegen nicht einreisen(
Nun hat aber Novasol gesagt, dass wir nicht mal umbuchen können, das Geld ist weg, da wir das Angebot bis 30.04.2020 umbuchen nicht annehmen wollten. Es war bis dahin aber noch nicht klar, ob die Grenzen öffnen oder nicht. Einer Sammelklage würden wir uns auch anschließen!
Danke und Liebe Grüße
Helene
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
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Markus Rysch
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Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Auch wir wollten umbuchen da unsere Reise am Samstag den 6.6 sein soll und die Grenze zu ist sollen wir jetzt auf 80 Prozent verzichten .Es kann doch keiner das Haus in Anspruch nehmen.
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
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Telefax: 03641-63 98-63
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Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Die Kanzlei Hilliger-Müller hilliger-mueller.de/neuigkeiten/details/vertraege-in-der-corona-krise.html
erwähnt explizit, dass Novasol ein schwarzes Schaf ist, das im März 2020 die AGB geändert hat und damit auf Corona reagiert hat.
Für Buchungen die vorher gemacht wurden, gilt noch die alte AGB und es erweckt den Anschein, dass man dann eine Erstattung erwirken könnte.
Ich versuche diesen Weg jetzt mal, die Kanzlei bietet eine kostenlose Vorabprüfung.
Guten Tag,
vielleicht kann dieser Anwalt bzgl. einer Sammelklage helfen.
Ich vermute dass dieser aufgrund seines Blogbeitrags mehrere oder viele Anfragen erhalten haben sollte.
Link:
https://www.hilliger-mueller.de/neuigkeiten/details/vertraege-in-der-corona-krise.html
Ich habe nun Novasol eine Frist für die Rückzahlung gesetzt.
Sollte in dieser Sache nichts von Novasol kommen, dann werde ich die oben erwähnte Kanzlei kontaktieren.
Hallo,
auch wir haben massivste Probleme wegen unseres geplanten Urlaubs im Juni 2020 in Dänemark. Erreichbarkeit = null. Kundenservice = null. Antwortzeiten auf E-Mails ca. drei Wochen, selbst verlangen sie Entscheidungen binnen zwei Tagen. Man wird für dumm verkauft und hingehalten.
Falls eine Sammelklage eröffnet wird, sind wir ebenfalls dabei.
Uns allen starke Nerven!
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Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
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HILLIGER & MÜLLER
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Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Roenstraße 46
Hallo, ich würde mich auch einer Sammelklage anschließen.
Liebe Grüße,
Eileen
Würde mich einer Sammelklage anschließen.2Buchungen für Travemünde am 30.4.20 gehabt.
Uns wurde die Buchung seitens novasol storniert.Seitdem haben wir nichts mehr gehört.Anrufe sind erfolglos gewesen.Heute habe ich mich per Mail an novasol gewandt.Wenn nun keine Einigung zu Stande kommt werde ich einen Anwalt einschalten.Zudem habe ich für den 12.6 2Häuser im marissa ferienpark als Mannschaftsf. gebucht.Auf eine Mail bekam ich am gl. Tag eine Antwort.Entweder nur 2 Haush. oder 80% Storno.
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
HILLIGER & MÜLLER
Johannisstraße 11
07743 Jena
Telefon: 03641-63 98-0
Telefax: 03641-63 98-63
[email protected]
http://www.hilliger-mueller.de
Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
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07743 Jena
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Telefax: 03641-63 98-63
[email protected]
http://www.hilliger-mueller.de
Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Ich habe nun eine letzte Mail mit Zahlungserinnerung an Novasol zugesandt.Am Telefon unter den von 1 bis 4 mitgeteilten Serviceoptionen einfach mal die 3 auswählen und man gelangt zur Hauseigentümer-Service. Nach Bekanntgabe der Buchungsnummer wurde sogar mein Name erwähnt und man verwies auf den Buchungsservice, welcher natürlich nicht zu erreichen ist. Die sehr unhöfliche und freche weibliche Person hat das Gespräch weggedrückt und somit unterbrochen. Erlass der Bundesregierung wird missachtet
Guten Abend, wir haben Freitag versucht unseren für den 06.Juni geplanten Urlaub umzubuchen. Leider ist dies laut Aussage von Novasol nicht akzeptabel!!!! Wir sollen stornieren!!!! Falls es zu einer Sammelklage kommen sollte, möchte ich mich anschließen. Dienstag habe ich Termin beim Anwalt.
Ich habe soeben von Novasol die Möglichkeit erhalten, daß Ferienobjekt in den Sommer 2021 umzubuchen. Den Reisezeitraum habe ich Novasol mitgeteilt und warte auf Bestätigung. Es scheint ja doch einen Lichtblick bei Novasol zu geben.
Hallo Zusammen,
ist denn eine Sammelklage geplant? Wir könnten uns auch anschließen. Wie sind die Bedingungen.
Unsere Buchung eines Ferienhauses in Dänemark erfolgte im Februar über FeWo-Direkt/Novasol. Die Stornierung am 30.04. (Tag der Verlängerung der Reiswarnung bis 14.06.) erfolgte 33 Tage vor der Anreise (03.06.2020). Wir können also, unverschuldet nicht anreisen. Stornierungskosten 80%!!!
Das ist die größte Unverschämtheit, die ich je erlebt habe. Kundenfreundlichkeit gleich Null.
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
Rechtsanwalt
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HILLIGER & MÜLLER
Johannisstraße 11
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Telefon: 03641-63 98-0
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Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Hallo.
Besteht die Möglichkeit einer Sammelklage gegen Novasol ?
Gebucht Urlaub in Dänemark November 2019 für denn 16.05.20 keine schriftliche Absage erhalten von Novasol mehrfach versucht jemanden zu erreichen weder Mail noch telefonisch keine Chance.
Ihre AGB habe sie auch in der Zwischenzeit geändert.
Wegen Corona aber in November gab es kein Corona offiziell.
Mit freundlichen Grüßen
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
HILLIGER & MÜLLER
Johannisstraße 11
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Telefon: 03641-63 98-0
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Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Im Falle einer bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstatteten Strafanzeige werde ich mich wieder melden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Heute habe ich ebenfalls stornieren müssen. Die anfallenden Stornogebühren von 20% muß ich wohl akzeptieren. Novasol hat auf meine letzte Mail nicht mehr reagiert und ist telefonisch nicht erreichbar. Eine Umbuchung bis zum 30.04. hat man mir angeboten. Eine Rückzahlung hätte es aber in der Nebesaison bis zum 31.05.2021 nicht gegeben. Die Objekte kosten in der Nebesaison viel weniger. Das Verhalten von Novasol ist inakzeptabel.
Hallo, auch wir haben ein Ferienhaus in Dänemark über die Osterfeiertage gebucht. Ich habe Ende März umgebucht und dann den neuen Termin storniert. Die 20% Stornokosten habe ich gerne in Kauf genommen. Anfang April kam auch die Bestätigung der Stornierung, seitdem höre ich nichts mehr. Wir würden uns auch gerne einer Sammelklage anschließen
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
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https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
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Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Hallo, uns geht es wie so vielen anderen auch. Auf der Dänemark .de Seite kann man sehen, dass sich andere Anbieter anders verhalten Gutschein sogar bis fünf Jahre Gültigkeit. Wir würden uns einer Sammelklage gerne anschließen! Liebe Verbraucherzentrale bitte helfen Sie uns! Lieben Gruß Birgit Grabe aus Hamburg
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
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Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
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Telefon: 03641-63 98-0
Telefax: 03641-63 98-63
[email protected]
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Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Ich kann das Verhalten hier auch nur bestätigen. Auf Emails wird nicht geantwortet, telefonisch ist niemand mehr erreichbar. Eine Umbuchung ist noch bis 40 Tage vorher möglich, was danach kommt, bleibt offen. Ich habe mitte Mai eine Email erhalten das die Umbuchung noch bis zum 30.04 möglich wäre und man sich danach auf die (nachträglich massiv geänderten ) AGB bezüglich höherer Gewalt zurückzieht.
Ich habe die zweite Zahlung bewusst zurückgehalten und versuche eine Umbuchung zu bewirken.
Ich habe ebenso gebucht und komplett bezahlt. Auf E-Mails hat Novasol nicht reagiert und verwies am Anrufbeantworter darauf, dass man bis zum 30.04.2020 umbuchen kann. Ein Umbuchungsangebot habe ich nie erhalten. Rückforderung des gezahlten Reisepreis per Einschreiben-Rückschein in Hamburg eingegangen. Sollte bis zur Fristsetzung keine Rücküberweisung erfolgen, dann Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg mit Anregung zur Eröffnung eines Sammelverfahrens.
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https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
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sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
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Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
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Auch wir haben für den Mai 2020 drei Ferienhäuser im Harz gebucht. Novasol bot uns an bis zum 30.04. umzubuchen, hat aber gleichzeitig den vollen Betrag für alle Häuser am 15.04.2020 eingezogen. Auf unsere Mails, in der wir um Umbuchung baten, für den Fall, das auch im Mai keine Reisen (wie gebucht) stattfinden konnten, haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Wir hängen also total in der Luft. Telefonisch kann man niemanden erreichen. Man landet in einer Warteschlange als 180 er Anrufer !
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https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
HILLIGER & MÜLLER
Johannisstraße 11
07743 Jena
Telefon: 03641-63 98-0
Telefax: 03641-63 98-63
[email protected]
http://www.hilliger-mueller.de
Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Auch wir hatten ein Ferienhaus in Dänemark gemietet für die erste April Woche. Da uns eine Umbuchung mit so vielen Personen nicht möglich war, baten wir um Rückzahlung der Reisekosten (so wie es andere Reiseveranstalter tun).Darauf hin kam eine Mail mit der Aussage, das wir 615€ Stornogebühren zahlen müssten (das Haus kostete die Woche 720€).
Unter diesem Druck haben wir per Telefon (20 min Warteschleife) dann doch umgebucht, in der Hoffnung im nächsten Jahr überhaupt gemeinsam fahren können.
Leider ist das Verhalten von Novasol tatsächlich in diese Zeit alles andere als Kundenorientiert, zudem hat Novasol ihre AGB bis zum März bereits 2 Mal geändert, jede Änderung zum Nachteil des Verbrauchers ohne diesen darüber in Kenntnis zu setzten.
Auch wir versuchen seit gut 4 Wochen eine Lösung mit Novasol herbeizuführen, jedoch bekommen wir ausschließlich standard Antworten.
Von daher gehen wir davon aus das hier ein Gang vor das Gericht der einzige Weg sein dürfte.
Wir haben diverse Artikel über Novasol veröffentlicht:
https://verbraucherschutz.de/ist-novasol-pleite-kein-geld-zurueck-an-die-kunden-kein-geld-gezahlt-an-die-vermieter/
https://verbraucherschutz.de/warum-wohl-hat-novasol-im-maerz-2020-die-agbs-geaendert/
https://verbraucherschutz.de/novasol-beantragen-sie-die-rueckerstattung-ueber-ihr-kreditkartenunternehmen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-nach-deutschem-recht-koennte-man-von-insolvenzverschleppung-ausgehen/
https://verbraucherschutz.de/novasol-kunde-bucht-um-dann-wird-der-vertrag-ohne-begruendung-storniert/
Besonders interessant ist das Thema AGB’S. Da Novasol die AGBs nur als Link der Buchungsbestätigung hinzugefügt, und diese nicht ausgedruckt mitgeschickt hatte,
sehen alle Verbraucher, die sich jetzt die AGBs ansehen wollen nur die neuen AGBs und nicht die AGBs die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung (bis Februar 2020) relevant waren.
Die alten AGB’s waren von Juni 2019
14. HÖHERE GEWALT 14.1. Sollte höhere Gewalt, etwa in Form von Krieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Dürre, Extremwetter, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Stillstand des Währungshandels, Streik, Aussperrung oder Ähnlichem, das bei Buchung nicht vorhersehbar war, die Durchführung des Vertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so können dafür weder NOVASOL noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden. Jedoch darf NOVASOL oder der Hauseigentümer den Vertrag annullieren und eingezahlte Gelder insoweit behalten, als sie im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind. 14.2. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer sind für Umstände und deren Veränderungen verantwortlich, die außerhalb des Ferienobjekts liegen, wie etwa Straßen- und Bauarbeiten, das Vorhandensein von Geschäften, Änderung von Geschäftsöffnungszeiten, Zugang zu Strand und Wasser, Regelungen der Angelmöglichkeiten, die Folgen des Wetters wie etwa Überschwemmung oder Waldbrände – oder Ähnliches. 14.3. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften Ihnen gegenüber für das Vorkommen von Insekten auf dem Grundstück, noch für die Folgen von Diebstahl oder Beschädigung oder Ähnlichem, welches das Grundeigentum des Hauseigentümers betrifft
Das sind die neuen AGB’s seit März 2020:
14. HÖHERE GEWALT UND/ODER AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE ODER UMSTÄNDE 14.1 Wenn NOVASOL und/oder der Hauseigentümer aufgrund von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen (einschliesslich aber nicht begrenzt auf Naturkatstrophen, Umweltkatastrophen, Dürre, andere außergewöhnliche Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schliessung von Grenzen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Lebensmittelknappheit oder – rationierung, Verkehrsbedingungen, Unterbrechung des Währungshandels, Streiks, Aussperrungen und ungeachtet ob es die Höhere Gewalt und/oder die anderen außergewöhnlichen Ereignisse oder Umstände zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren) daran gehindert sind oder wesentlich daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, dann sind sowohl NOVASOL als auch der Hauseigentümer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Weder NOVASOL noch der Hauseigentümer haften in diesem Falle für die Nichterfüllung des Vertrages. Im Falle von Höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen ist NOVASOL zudem berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an NOVASOL durch den Mieter bezahlt worden sind
Unser Partneranwalt, die Kanzlei Hilliger&Müller schrieb uns hierzu:
„Es kommen immer die Geschäftsbedingungen zur Anwendung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (also bei Buchung) gelten.
Eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts durch Änderung der AGB ist ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich. Die Klausel, wonach Novasol berechtigt sein soll „alle Beträge zu behalten“ (AGB 2020 II) kann also also nur für Verträge, ab dem 14.03.2020 gelten.
Wenn Novasol bei Buchungen vor dem 14.03.2020 unter „Mietbedingungen“ auf die neuen AGB 2020 II verlinkt, ist dies ganz klar eine Täuschung und der Versuch, die Geschädigten davon abzuhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen.“
Novasol versucht mit allen Mitteln, kein Geld an die Verbraucher und sogar an die Vermieter zahlen zu müssen.
Da ist dann auch die Rede von einer Frist, in der umgebucht werden müsste oder dass das gewünschte umzubuchende Objekt im nächsten Jahr nicht zu buchen sei.
Die Vertretung von Novasol/Dansommer in Hamburg ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet uns nur sporadisch, ohne alle unsere Fragen zu beantworten.
Wir beschäftigen ja leider keine Anwälte, aber Sie können sich gern an unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Rysch wenden, der sich nun explizit dem Thema Novasol annimmt, um sich eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage geben zu lassen.
Markus Rysch
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
HILLIGER & MÜLLER
Johannisstraße 11
07743 Jena
Telefon: 03641-63 98-0
Telefax: 03641-63 98-63
[email protected]
http://www.hilliger-mueller.de
Herr Rysch teilte uns bereits mit, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Novasol nach dänischem Recht klagen können.
Leider geht es uns wie Mathias F.. Wir haben ein Ferienhaus in schleswig-Holstein gebucht, vom 04.04.-11.04.20, und konnte diese Reise nicht durchführen.
Leider ist Novasol komplett uneinsichtig und bittet nur eine Umbuchung an. Auch der Hinweis, das hier deutsches Recht Anwendung findet, hat bisher nicht geholfen und wir werden jetzt den Rechtsweg wählen.