Corona: Konzert und Event abgesagt, was ist mit den bezahlten Tickets?
Wegen Covid19 wurden alle Konzerte und Events abgesagt. Für die Verbraucher gilt nun für bezahlte Tickets die Gutscheinlösung.
Verbraucher sollten sich zunächst an den Veranstalter wenden, dessen Kontaktdaten auf den Tickets stehen.
Erstattet per Gutschein werden: Der Eintrittspreis plus sonstige Gelder für z.B. Platz Reservierung oder Vorverkaufsgebühr.
Ein gebuchtes, aber noch nicht bezahltes Event, welches wegen Corona storniert wurde, muss nicht bezahlt werden und kann kostenlos storniert werden.
Diese Regelung bezieht sich auf alle vor dem 8.3.2020 gekauften Tickets. Die Gutscheine sind einzulösen bis zum 31.12.2021.
Wenn es kein Event gibt, für die man die Gutscheine verwenden möchte, können die Gutscheine ausgezahlt werden. Der Anspruch verjährt am 31.12.2024.
Auf dem Gutschein muss stehen, dass das Event wegen Corona abgesagt wurde und dass nach dem 31.12.2021 eine Auszahlung erfolgen kann.
Ausnahmen sind: Das Event war mit einer dazu gehörigen Reise verbunden. Hier darf eine sofortige Auszahlung beantragt werden.
Wurden die Karten nach de 8.3.2020 gekauft, und der Veranstalter sagt das Event ab, kann das Geld sofort zurück gefordert werden.
Wenn die Karten über einen Vermittler erworben wurden (Eventim, Global Tickets) kann man sich an diese wenden.
Bitte lesen Sie auch diesen Artikel:
verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wenn-veranstaltungen-wegen-corona-abgesagt-werden-ihre-rechte-45416
Hallo Verbraucherschutz-Team,
wenn das nur so einfach wäre. Wir haben unsere Karten letztes Jahr gekauft. Die Veranstaltung sollte mitten in der Coronazeit sein. Wir haben uns rasch mit Eventim in Verbindung gesetzt. Dann begann ein Ping-Pong Spiel das bis heute andauert. Letzter Stand jetzt neue Anfragen bei einer anderen Stelle von Eventim –
Leider ist der Platz zu Ende – unsere Eventim Odysee immer noch nicht.