Corona: Keine Einigkeit und Recht und Freiheit für das Deutsche Vaterland.
Verbraucherschutz.de hat sich in seiner Satzung dazu verpflichtet, a) die Interessen und Rechte von Verbrauchern wahrzunehmen, ihre Position zu stärken, sie vor rechtswidrigen Praktiken zu schützen und sie über ihre gesetzlichen Rechte zu informieren. Aus diesem Grund sehen wir uns auch dazu verpflichtet, die Verbraucher auch über die Kehrseite der Corona Massnahmen zu informieren. Diesen Artikel veröffentlichten wir bereits im Januar 2021. Die Bild Zeitung vom 10.8.2021 hat genau dieses Thema nun auch aufgegriffen und fordert Einigkeit (Gleiche Rechte für alle Menschen, Geimpfte und Ungeimpfte) und Recht (Schluss mit Einschränkungen unserer Grundrechte und unseres Demonstrationrechtes) und Freiheit (Jeder kann selbst entscheiden, ob er sich impfen lassen will oder nicht).
Am 26. August 1841, wurde der Text des sogenannten „Lied der Deutschen“ auf der kleinen, damals britischen Nordseeinsel Helgoland gedichtet – ihr Verfasser ist Hoffmann von Fallersleben.
Die Melodie dazu stammt aus dem 1797 komponierten Kaiserlied von Joseph Haydn.
„Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!“
180 Jahre später. Wir schreiben das Jahr 2021. Seit fast einem Jahr hat uns die Corona Pandemie im Griff.
Was ist heute im Januar 2021 aus unserer Nationalhymne geworden?
Einigkeit?: Die Bürger Deutschlands sind in ihrer Meinung gespalten. Es gibt diejenigen, die fest im Glauben leben, dass das Corona Virus Covid-19 ein Killervirus ist und die Politik das Recht hat, jedes Grundrecht auszuhebeln, um immer wieder neue Maßnahmen gegen die Corona Pandemie zu erlassen. Dann gibt es die Bürger, die wie viele andere Ärzte und Immunologen nicht daran glauben, dass es sich um ein Virus handelt, welches Millionen von Menschenleben kosten wird, und dass die Maßnahmen der Regierung völlig überzogen sind. Die wirtschaftlichen Folgen sind katastrophal.
Verwandte, Freunde, Nachbarn diskutieren heute lieber nicht mehr miteinander über das Thema, denn die Gefahr, sich restlos zu zerstreiten ist zu groß.
Recht?: Wie unten beschrieben haben wir keine Rechte mehr. Durch Angst und Panikmache wird den Menschen vorgegaukelt, dass alle Maßnahmen nur zu ihrem Besten seien und ihre Grundrechte nun mal eben deswegen übergangen werden müssen.
Freiheit?: Niemand ist mehr frei im Sinne seiner Grundrechte. Keine „Freizügigkeit im Bundesgebiet“, also verreisen dürfen wohin man will. Keine „Freiheit der Berufswahl“, das Recht seinen Beruf auszuüben – Hotels, Restaurants, Geschäfte wurden per Maßnahme der Regierung geschlossen. Keine „Versammlungsfreiheit“, Demonstrationen gegen die Corona Maßnahmen wurden verboten.
Nun kommt die Impfung gegen Corona. Wird dies bald zu einer Pflichtimpfung?? Wird uns der Staat auch noch vorschreiben, dass wir uns impfen lassen müssen, und ansonsten nicht mehr verreisen dürfen, in Restaurants essen gehen dürfen u.s.w. ? Und das, obwohl viele Menschen berechtigte Zweifel an angeblich nicht vorhandenen Nebenwirkungen haben?
Dann sollten wir unsere Nationalhymne endgültig einstampfen und einen neuen Text wählen.
Ihre Grundrechte:
Sämtliche unserer Grundrechte, welche am 8.Mai 1949 von Konrad Adenauer unterzeichnet wurden, gelten inzwischen nicht mehr. Dabei sollten die in den Artikeln 1 bis 19 festgelegten Grundrechte die unantastbaren Rechte der Bürger gegenüber dem Staat, unter anderem Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichberechtigung, Religions- und Pressefreiheit garantieren.
In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen. Sie verpflichten einzig den Staat und berechtigen einzig Private. Grundrechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar.
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages sowie zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich.
Die Änderungen des Grundgesetzes Artikel 1-19 wurden allerdings erst am 18.11.2020 durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, also ein Dreivierteljahr, nachdem die Grundgesetze bedingt durch Corona bereits ausgehebelt wurden.
Hier können Sie Ihre Grundrechte nachlesen:
verbraucherschutz.de/kennen-sie-eigentlich-ihre-grundrechte/
Bereits im Mai 2020 hatte sich Kardinal Gerhard Ludwig Müller zusammen mit hochrangigen US-Bischöfen mit einem in sieben Sprachen verfassten Appell an die Öffentlichkeit gewandt. Die Unterzeichner des Appells zweifeln die Gefährlichkeit des Corona-Virus an und sind der Meinung, dass unter dem Vorwand der Pandemie die Rechte der Bürger verletzt würden und ihre Freiheiten ungerechtfertigt eingeschränkt würden. Dazu gehöre das Recht auf Religionsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Freizügigkeit. Verklausuliert wird in einer Passage vor systematischer Überwachung gewarnt. Die Menschen sollen demnach kontrolliert und ihre Bewegungen überwacht werden.