Corona: Keine Barmherzigkeit mit den Kranken und Alten.
Verbraucherschutz.de hat sich in seiner Satzung dazu verpflichtet, a) die Interessen und Rechte von Verbrauchern wahrzunehmen, ihre Position zu stärken, sie vor rechtswidrigen Praktiken zu schützen und sie über ihre gesetzlichen Rechte zu informieren. Aus diesem Grund sehen wir uns auch dazu verpflichtet, die Verbraucher auch über die Kehrseite der Corona Massnahmen zu informieren.
Kranke Menschen im Krankenhaus und alte Menschen in den Altenheimen zu besuchen gehört zu den so genannten Werken der Barmherzigkeit (Mt 25,34–46). Es ist also eine wahrhafte, christliche Tat, einem Kranken Trost zu spenden und Genesung zu wünschen. Das Wichtigste ist vor allem, den Kranken und alten Menschen zu zeigen, dass man für ihn da ist und an ihn denkt. Dazu gehört es, Zeit mit ihm zu verbringen, ihm zuzuhören und seine Sorgen und Nöte ernst zu nehmen. Ihn aus einem Gefühlstief zu holen und auf schöne und positive Dinge hinzuweisen.
Zuwendung im Genesungsprozess ist wichtig. Durch die Besuchsverbote in den Krankenhäusern fehlt etwas Wesentliches im Genesungsprozess: die Zuwendung. Sowohl für die Patienten, als auch für die Angehörigen ist das sehr belastend. Es sind die kleinen, alltäglichen Gesten, die den Patienten fehlten. Vom Partner in den Arm genommen zu werden, einen Kuss zu bekommen. Es ist unmenschlich, diese Gesten einem Kranken zu verweigern. Die alten und kranken Menschen leben wie im Gefängnis, wenn sie niemanden sehen können, der ihnen nahesteht, wenn es ihnen schlecht geht.
Hinzu kommt, dass die Kontrolle des Personals durch die Angehörigen fehlt. Denn nur wenn ein Angehöriger Vorort sein kann, kann er mitbekommen, was möglicherweise schief läuft. Nicht mit den eigenen Augen sehen zu können, wie es dem Angehörigen geht – diese Unwissenheit kommt in diesen Zeiten zur Sorge über den gesundheitlichen Zustand noch hinzu.
So ging es Florian M., dessen Grossmutter in einem Hamburger Krankenhaus lag und nicht besucht werden durfte. Bei Anrufen auf der Station wurde immer wieder beteuert, dass es der Großmutter sehr gut ginge. Erst als sie verstorben war und Florian M. den Krankenbericht las, erfuhr er, was wirklich passiert war. Seine Großmutter war mehrmals aus de Bett gefallen, hatte das Essen verweigert und musste sogar mehrmals reanimiert werden.
Hygienevorschriften und der Mindestabstand müssen eingehalten werden. Das leuchtet ein. Aber:
Verbraucherschutz.de fragt sich: Warum werden nicht Corona Schnelltests vor dem Besuch im Krankenhaus oder Altenheim angeboten?
Und:
Auf der einen Seite wird es so dargestellt, dass man sich große Sorgen um die alten Menschen macht und diese unbedingt geschützt und somit geimpft werden müssen.
Auf der anderen Seite lässt man diese Menschen in Ihren Altenheimen vor Einsamkeit sterben, weil sie keine Besuche empfangen dürfen. Wo ist da der Sinn?