Corona: ITS Erstattung der Reisekosten. So gehen Sie am Besten vor:
Herr Toni K. schrieb am 19.03.2020:
Betreff: ITS akzeptiert angesichts der Allgemeinen Reisewarnung des AA Stornierungen nur für Buchungen nach dem 01.03.2020 allerdings nur bis zum 30.04.2020 kostenfrei.
Kunden-oder Vertragsnummer: 14730083/1
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im November 2019 habe ich für meine kleine Familie eine Pauschalreise nach Hurghada Ägypten von Ende Juli bis Anfang August beim Reisveranstalter ITS gebucht.
Bisher haben wir 488 € von 2437€ angezahlt und uns an alle Verpflichtungen, die wir als Kunden haben fristgerecht gehalten.
Gestern hat das Auswärtige Amt nun für die ganze Welt die allgemeine Reisewarnung ausgesprochen. Zudem sollen nicht notwendige touristische Reisen unterlassen werden.
Wie lange diese Maßnahmen notwendig sind, ist für niemanden abschließend absehbar und war für uns im November 2019 beim Buchen der Reise noch absolut unvorstellbar.
Wir sorgen uns daher, unseren Urlaub nicht nur nicht antreten zu können, sondern auch darum, dass einigen Reiseveranstaltern eine Insolvenz, ähnlich wie Thomas Cook im letzten Jahr ins Haus steht und wollen unseren Urlaub aus eben diesen 2 Gründen zur SIcherheit vorher stornieren und gerne wieder buchen, wenn sich die globale Lage entschärft hat.
Beruhigend wirkten diesbezüglich zahlreiche Stellungnahmen und in den Nachrichten der öffentlich rechtlichen Sender, dass bei einer allgemeinen Reisewarnung des AA die Reiseveranstalter in der Regel den kompletten Betrag kostenfrei zurückerstatten würden.
Mit dieser Information im Hinterkopf schaute ich auf die Website von ITS. Hier muss man schon ein wenig suchen, um überhaupt fündig zu werden und dann muss man leider folgendes lesen:
„Für alle unsere Kunden, die zwischen März bis Ende Oktober 2020 verreisen möchten, aber durch das Corona-Virus verunsichert sind, bieten wir bei neu gebuchten Reisen bis 30.April 2020 (wir akzeptieren die Stornierung bis zu diesem Tag) die Möglichkeit an, bei Bedarf ihre Reise kostenlos zu stornieren oder umzubuchen.
Bedingungen für die Webseite www.its.de:
– Gültig für Neubuchungen der DER Touristik Veranstaltermarken: ITS Reisen, DERTOUR, Jahn Reisen und Meiers Weltreisen
– Nicht gültig für X-, PAUS- und Indi-Buchungen, Bettenbanken-Hotels, sowie für unsere vermittelten Leistungen (Versicherungen, Mietwagen und holidayextras)
– Nicht gültig für bestehende Buchungen vor dem 01.03.2020
– Buchungszeitraum: 05.03.2020 bis 30.04.2020
– Reisezeitraum bis 31.10.2020 (Reiseende)
– Die kostenlose Stornierung/Umbuchung muss bis spätestens 30.04.2020 erfolgen, danach gelten die Stornierungsgebühren der DER Touristik laut AGB’s.“
Quelle: its.de/eilmeldung.html
Da Buchungen vor dem 01.03.2020 eindeutig ausgenommen sind und die kostenfreie Stornierungsfrist am 31.03.2020 endet, sind alle anderen ausgeschlossen. Sicher ist ITS nicht für die Krise verantworltich und genauso ein Opfer von Corona, aber vor allem die Kunden, die im letzten Jahr für 2020 gebucht haben, konnten doch überhaupt nicht abschätzen, dass es diese Entwicklung gibt und sollten doch genauso Anspruch auf kostenlose Stornierung haben. ITS kann wie TUI die Hilfen beantragen, die der Staat in Aussicht gestellt hat, der Kunde kann das nicht und verliert dann sein Geld! Angesichts der Warnung des AA müssten Kunden doch besondere Umstände für eine kostenfreie Stornierung geltend machen können.
MfG.
T.
verbraucherschutz.de antwortete am 20.03.2020:
Sehr geehrter Herr K.,
das Auswärtige Amt hat am 17.3.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, deshalb müssen Reisen kostenfrei storniert werden.
Unser Partneranwalt bittet Sie, zunächst ein Einschreiben an ITS zu senden, mit der Bitte um Erstattung und einer Fristsetzung von 20 Tagen.
Wenn sich die Firma bis dahin nicht gemeldet hat, wenden Sie sich bitte an unseren Partneranwalt:
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Dieser wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
Reise nach Mexiko am 24.11. Weitere Warnung Auswärtiges Amt besteht. Rücktritt lt. ITS nicht möglich, verlangen 50 % vom Gesamtreisepreis. Gründe: Es kann ja die Pandemie für Mexiko noch aufgehoben werden.
S sichert man sich Gelder,
HEF
Mit diesem Schreiben, moechte ich meine Reise ID14273689 kostenfrei stornieren, da die Reisewarnung nach Aegypten besteht.
Ich bitte um eine schnelle Antwort,von Ihnen.