Corona Impfpflicht: Wer haftet bei bleibenden Schäden oder Tod?
Nach einer Corona Impfung treten inzwischen vermehrt Herzmuskelentzündungen auf. Besonders bei Männern und männlichen Jugendlichen. In Cuxhaven verstarb im Oktober ein 12-jähriger Junge zwei Tage nach seiner Zweitimpfung. Der neue Bundeskanzler Olaf Scholz und der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach wollen ab März 2022 eine Impfpflicht zunächst für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ganz einmal davon abgesehen, dass dies eine enorme Kündigungswelle dieser Beschäftigten mit sich bringen wird (Ver.di rechnet mit 2000 Kündigungen allein in Nordrhein-Westfalen) und somit unser ohnehin überlastete Gesundheitssystem dadurch noch katastrophaler wird, stellt sich die Frage, wer haftet bei Schäden oder Tod der Personen, denen eine Impfung aufgezwungen wurde?
Wird sich der Bund dafür zuständig fühlen? Oder müssten Herr Scholz und Herr Lauterbach persönlich eine Haftung übernehmen?
Wir haben den Regierungssprecher, Herrn Steffen Seibert, Herrn Scholz ([email protected]) und Herrn Lauterbach ([email protected]) angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.
Lt Bericht einer Betreuerin wird seitens der Heime ein enormer Druck auf Pflegepersonal ausgeübt.
In diesem Zusammenhang möchte ich hinweisen auf die Aufklärungsarbeit der
1. „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ – http://www.mwgfd.de, – insbesondere an das Anschreiben an die Bevölkerung, Politiker etc.: „Das MWGFD-Corona-Ausstiegskonzept“
2. BKKProVita: Auswertung der Krankmeldungen hinsichtlich Corona-Impfschäden/-folgen.
3. Dr. Wodarg, Professor Baghdi, Dr. Fiala
Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz! Die Verbraucherzentralen sollten sich an Ihnen ein Beispiel nehmen.