gute-reisen-online.com Erstattung der Reisekosten. So gehen Sie am Besten vor:
Herr Eduards K. schrieb am 19.03.2020:
Betreff: Reiseausfall und Kostenerstattung
Kunden-oder Vertragsnummer: 415-20200320/AG7899
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte mich sofort bedanken, dass Sie die Interesse der Verbraucher schützen.
Ich habe die Pauschalreise für 2 Person durch die deutsche Reiseunternehmen (gute-reisen-online.com/info/impressum.php ) nach Schweiz gebucht, die am 20.03 stattfinden sollte. Leider ist die Reise abgesagt.
Sie haben mitgeteilt, dass es nur eine Option gibt, die Reise auf andere Datum umbuchen und es gibt keine Option für die Kostenerstattung. Leider brauche ich die andere Reise nicht.
Ich habe viele Artikel gelesen (z.B auf Handelsblatt…), dass mann entweder das Rückerstattung oder Umbuchung bekommen sollte.
Deswegen bin ich verwirrt. Können Sie mir bitte helfen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Eduards K.
verbraucherschutz.de antwortete am 20.03.2020:
Sehr geehrter Herr K.,
das Auswärtige Amt hat am 17.3.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, deshalb müssen Reisen kostenfrei storniert werden.
Unser Partneranwalt bittet Sie, zunächst ein Einschreiben an gutereiseonline zu senden, mit der Bitte um Erstattung und einer Fristsetzung von 20 Tagen.
Wenn sich die Firma bis dahin nicht gemeldet hat, wenden Sie sich bitte an unseren Partneranwalt:
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Dieser wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
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