Corona: Eventim: Besuche von Konzerten nur mit Impfausweis?
Welt.de berichtete am 3.2.2021:
Von staatlicher Seite soll es eine Impfpflicht nicht geben. Der größte Ticketverkäufer Europas spielt allerdings mit dem Gedanken, Kartenverkäufe an einen Impfnachweis zu binden.
Eventim, Klaus-Peter Schulenberg hatte der „Wirtschaftswoche“ gegenüber am 3.2.21 geäußert, dass er mit dem Gedanken spiele, den Kartenkauf an einen Impfnachweis zu binden. Klaus-Peter Schulenberg sagte in der Welt: „Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen.“
Die Darstellung, die Teilnahme an Veranstaltungen an eine Impfung gegen das Coronoavirus binden zu wollen, wurde später von Eventim zurück gewiesen.
Verbraucherschutz.de schrieb am 10.2.21 an Eventim:
Sehr geehrter Herr Klaus-Peter Schulenberg (Vorsitzender),
viele Verbraucher sind von Ihrem Statement irritiert, dass Sie eine Impfung gegen das Corona Virus zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen machen wollen.
Ihre so genannte „Gegendarstellung“ auf Twitter
„Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen.“
sagt aber auch nichts anderes aus.
Ich möchte Sie daher bitten, uns mitzuteilen, ob Sie nun ernsthaft eine Impfung gegen das Corona Virus als Voraussetzung für den Zugang zu Veranstaltungen erwägen.
Eventim antwortete:
Lieber EVENTIM-Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir bedauern die entstandene Verwirrung um inhaltlich falsche Überschriften in der Wirtschaftswoche und weiteren Medien.
Es ist selbstverständlich nicht korrekt, dass CTS EVENTIM die Teilnahme an Konzerten und Veranstaltungen an eine Impfung gegen das Coronavirus binden will. Wörtlich hat unser CEO, Klaus-Peter Schulenberg der Wirtschaftswoche auf Nachfrage gesagt:
„Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen“.
Es liegt uns völlig fern, einen Veranstaltungsbesuch von einer Impfung abhängig zu machen. Als Unternehmen müssen wir uns aber auf mögliche politische oder privatwirtschaftliche Vorgaben einstellen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Klarstellung weitergeholfen zu haben.
Verbraucherschutz.de schreibt: Vielleicht leiden wir gerade an einer geistigen Verwirrtheit, denn die Gegendarstellung ist die gleiche Aussage, wie die Aussage in der Wirtschaftswoche. Vielleicht haben die Verbraucher ja eine Idee, wie die Gegendarstellung zu verstehen ist und stellen diese hier als Kommentare ein.
Übrigens:
CTS Eventim wurde in Schleswig-Holstein vom Gesundheitsministerium mit der Vergabe von Impfterminen beauftragt. Ein neues Geschäftsfeld für das Unternehmen.
Quelle:
https://www.welt.de/wirtschaft/article225622715/Corona-Eventim-bringt-Impfpflicht-fuer-Ticketkauf-ins-Gespraech.html
Es gibt Urteile des Amtsgericht Bremen, wonach Eventim verurteilt wurde, alle Gebühren und auch die Tickets zu erstatten.
Wer klagen möchte und Interesse an den Urteilen ect. hat, gerne per Mail: [email protected]