Corona: Erstattung der Flugkosten. So gehen Sie am Besten vor:
Herr Lars N. schrieb am 19.03.2020:
Betreff: Keine Rückerstattung der Flugkosten nach Corona Absage
Kunden-oder Vertragsnummer: Buchungsnummer bei Check24–GKCNRT–
Nachrichtentext:
Hallo,
es handelt sich hierbei um einen Flug von
Berlin-Fort Myers Hinflug:25.03.2020 Rückflug:04.04.2020 für 3 Personen.
Der Flug fällt aus bekannten (Corona) aus.
Check24 lehnt eine Rückzahlung ab,weil man nur Vermittler ist. Man kümmert sich nicht weiter drum.Man soll sich selbst an die Fluggesellschaft wenden.
Dies sehe ich aber nicht ein,da ich den Flug bei CHECK24 gebucht habe.Ich möchte meine Geld sofort zurück,da der Flug nicht statt findet.
verbraucherschutz.de antwortete am 20.03.2020:
Sehr geehrter Herr N.,
das Auswärtige Amt hat am 17.3.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, deshalb müssen Reisen heute kostenfrei storniert werden.
Unser Partneranwalt bittet Sie, zunächst ein Einschreiben an die betreffende Fluggesellschaft zu senden, mit der Bitte um Erstattung und einer Fristsetzung von 20 Tagen.
Wenn sich die Firma bis dahin nicht gemeldet hat, wenden Sie sich bitte an unseren Partneranwalt:
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Dieser wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
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Gilt das auch für die Service-Gebühr von Flugportalen, z.B. Flüge.de?
Der von Ihnen gebuchte Flug wurde zum Zeitpunkt der Buchung erfolgreich von uns … vermittelt. Für diese Vermittlung erheben wir eine Gebühr… Die Servicegebühr für die bereits erfolgte Vermittlung und somit erbrachte Leistung wird bei Stornierung der Flüge (einschließlich Stornierungen wegen Flugzeitenänderungen und/oder Flugstreichungen) nicht erstattet, es sei denn, die Stornierung beruht auf einem Verschulden unserersei