Corona: easyjet nur Umbuchung möglich. So gehen Sie am Besten vor:
Herr Michael P. schrieb am 23.03.2020:
Betreff: Easyjet storniert Flug und weist nicht auf Rückerstattungsrecht hin
Kunden-oder Vertragsnummer: K1LFMCV
Nachrichtentext:
Aus gegebenem Anlass wurde ich am heutigen 23.3. informiert, dass mein Flug Berlin Schönefeld – Lissabon gestrichen wurde.
In der Benachrichtigung per E-Mail wird der Kunde lediglich zwei Mal auf die Option hingewiesen, diesen Flug UMZUBUCHEN. Dass der Kunde ein Recht hat, sein Geld zurückzuverlangen, wird nicht erwähnt. Ebenso fehlt in dieser E-Mail jeglicher Hinweis auf die europäischen Fluggastrechte und das Recht auf eine Entschädigung.
Selbst nach dem Login auf der Website unter „Buchung verwalten“ hat der Kunde immer noch keine Möglichkeit, eine Stornierung in die Wege zu leiten, die zu einer Rückzahlung führt. Hier wird dem Kunden also bewusst sein Recht verschwiegen.
Nach meinem Verständnis wird hier gegen das Gesetz verstoßen, den Kunden mit Mitteilung der Flug-Stornierung über seine Möglichkeiten nach geltendem Recht zu informieren.
Mit anderen Worten: Der Kunde wird bewusst „im Regen stehen gelassen“.
Beweise (Original-E-Mail und
verbraucherschutz.de antwortete am 24.03.2020:
Sehr geehrter Herr P.,
das Auswärtige Amt hat am 17.3.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen, deshalb müssen Reisen kostenfrei storniert werden.
Unser Partneranwalt bittet Sie, zunächst ein Einschreiben an easyjet zu senden mit der Bitte um Erstattung und einer Fristsetzung von 20 Tagen.
Wenn sich die Firma bis Fristende nicht gemeldet hat, wenden Sie sich bitte an unseren Partneranwalt:
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: [email protected]
Dieser wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
https://verbraucherschutz.de/airhelp/ hilft leider in den oben genannten Fällen, Kunde will Flug von/nach Spanien wegen Risikogebiet stornieren, nicht weiter: man solle mit seiner Airline Kontakt aufnehmen. Das ist bekanntlich mit easyjet nur schwer möglich bzw. wenig zielführend (siehe oben). Ich habe dasselbe Problem.
Kann man notfalls, wenn sich easyJet komplett verweigert über einen Anwalt seine Recht geltend machen??? Ich meine wenn man lt. Gesetz ein Recht auf Erstattung und kostenlose Stornierung hat, muss man das doch auch durchsetzen können. Und auf Grund der Reisewarnung und Erklärung Spaniens zum Risikogebiet hat man dieses Recht.
Hallo – auf Grund dessen, dass ganz Spanien seit dem 2.9.2020 zum Risikogebiet erklärt wurde, können (wollen) wir unsere Reise nach Andalusien nicht antreten. Laut Gesetz hat man in diesem Fall das Recht auf kostenlose Stornierung und komplette Rückerstattung – auch bei Flügen! Ich habe beim Kundenservice angerufen, dort wurde mir natürlich erklärt, dass ich nicht stornieren kann. Über das Beschwerde/Kontaktformular hab ich nun mein Anliegen vorgetragen. Die Antwortzeit beträgt aber ca 28 Tage !
Wir haben das gleiche Problem, finden nur leider keinerlei Adresse von EasyJet in Deutschland.
Wo findet man die denn ? [email protected]
Sie können sich gern an Air Help wenden:
https://verbraucherschutz.de/airhelp/
EasyJet: Ich hatte einen stornierten Hin- und Rückflug im März und eine Umbuchung auf Juli azeptiert. Dieser Flug wurde nun wieder storniert. Diesesmal habe ich einen Antrag auf Rückzahlung per Mail gestellt. Dieser wurde nun abeglehnt. EasyJet begründet es damit, dass es nicht in ihrer Macht steht, dass der Flug nicht durchgeführt werden kann.
Von dieser Fluglinie kann man nur abraten!
EXTR5HV
ich bekam folgende info:
Es tut uns leid, dass Ihr Flug storniert wurde. Die für Flugstörungen zuständige Abteilung und unsere Rechtsabteilung haben Ihren Anspruch und die Umstände um Ihren Flug sorgfältig geprüft und bestätigt, dass Ihnen ein Ausgleichsanspruch im Sinne der Verordnung (EG) 261/2004 nicht zusteht. Unsere Mitarbeiter in Flughäfen und an Bord haben möglicherweise nicht alle
muss man das akzeptieren?
Habe das gleiche Problem, meine Flüge sollten am 19.03 von Hamburg nach London gehen und am 24.03 zurück, beide wurden storniert.
Nachdem ich den einen Flug erfolgreich stornieren konnte, war es mir nicht mehr möglich den zweiten Flug zu stornieren.
Ich versuche den Kundenservice von EasyJet mittlerweile seit 14 Tagen täglich zu erreichen, hatte bisher weder das glück eine Antwort per Mail zu erhalten oder telefonisch überhaupt durchzukommen.
Guten Morgen,
wir haben das gleiche Problem. Easyjet hat unseren Flug storniert und verweist, um das Geld erstattet zu bekommen, auf den Kundenservice. Dieser ist aber nicht erreichbar. Weder in Deutschland über die Telefonnummer, noch in England noch über den Chat, den es angeblich täglich von 8 bis 17 Uhr geben soll. Wenn man seeeehr lange sucht kommt man auf ein Erstattungsformular, das aber nur für Zusatzkosten verwendet werden kann, nicht für die Erstattung des Tickets.