Corona: Booking.com erstattet den Reisepreis vollständig zurück
Frau Marion R. schrieb uns am 06.05.2020
Betreff: Hotelbuchung in Athen über booking.com – kein
Kunden-oder Vertragsnummer: 3999.883.839
Internetseite: booking.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Ich habe Ende 2019 das Lotus Inn Hotel in Athen vom 01.05. – 04.05.2020 für 3 Personen gebucht und direkt bezahlt (EUR 1.237)
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Hotel von der griechischen Regierung bereits im März geschlossen.
Hotels in Griechenland dürfen erst wieder im Juni eröffnen. Ein Aufenthalt dort war zum Reisezeitpunkt definitiv nicht möglich.
Das Hotel wollte mir zunächst einen Gutschein für 12 Monate anbieten, dann immerhin für 18 Monate.
Da ich das Geld aber dringend benötige, kann ich leider keinen Gutschein annehmen.
Die europäische Rechtslage besagt , dass eine Gutschein nicht angenommen werden muss – sondern ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung besteht.
Dies hat mir auch die Rechtsabteilung von booking.com bestätigt – und meine Buchung storniert und und im System geschlossen.
Das Hotel hat mir daraufhin mitgeteilt, dass es das Geld nicht zurückzahlen werde. Seitdem erhalte ich keine Antwort mehr.
Da meine Buchung im System geschlossen ist, kann ich auch mit booking.com keinen Kontakt aufnehmen. Etliche (!!!) Schreiben an den booking.com Kundendienst wurden nicht beantwortet.
So bin ich nun um den Betrag komplett betrogen – ich habe weder einen Gutschein, noch Aussicht auf das mir zustehende Geld.
Könnten Sie mich bitte unterstützen?
Herzlichen Dank,
Marion R.
P.S.: Ich hatte zum gleichen Zeitpunkt im gleichen Hotel noch eine weitere Buchung über Expedia – da habe ich bereits mein Geld zurück erhalten.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 07.05.2020 weiter an booking.com weiter und erhielt die nachstehende Antwort
Guten Tag Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Email und für die Informationen.
Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Anliegen von Frau R. gelöst wurde und die Kundin eine vollständige Rückerstattung erhalten hat.
Beste Grüße,
Lara K.
Frau Marion R. schrieb uns am 14.05.2020
Hallo Frau Lauckenmann,
jetzt ist das Geld da – herzlichsten Dank!
Gerne werde ich Sie auch finanziell unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Marion R.