Corona: Booking.com erstattet den Reisepreis.
Herr Jun-Ho Y. schrieb uns am 03.04.2020
Betreff: Corona, Venedig-Urlaub unmöglich
Kunden-oder Vertragsnummer: 752263249928548987
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einiger Zeit buchte ich über Booking.com eine viertägige Übernachtung (6.-10. April) im Hotel Al Graspo de Ua in Venedig. Ich tat dies mit dem booking.basic-Vertrag, der nicht kostenlos stornierbar ist. Leider ist es derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich, zu Urlaubszwecken Italien zu betreten, geschweige denn ohne Quarantäne. Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Italien ab, unsere Flieger bleiben am Boden.
Deshalb war ich seit einiger Zeit mit Booking.com in Kontakt, wurde jedoch stets vertröstet. Heute dann kam die wiederholte telefonische Nachricht, dass eine Stornierung nicht möglich sei. Zuvor wurde stets auf den Faktor Zeit verwiesen.
Das Hotel selbst ist nicht erreichbar. Die Summe für die vier Übernachtungen beläuft sich auf 283€. Da wir nicht einmal die Möglichkeit haben, diese wahrzunehmen und das Hotel nicht mal offen zu sein scheint, denke ich, dass das durchaus ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist.
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
Jun-Ho Y.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 04.04.2020 an booking.com weiter. Herr Jun-Ho Y. schrieb uns am 06.04.2020
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
heute hat Booking.com völlig überraschend den kompletten Betrag erstattet. Haben Sie da etwas damit zutun?
Auf jeden Fall möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken!
Viele Grüße
Jun-Ho Y