Corona: Besuchsverbotsregeln für Einrichtungen in Niedersachen.
Die Landesregierung hatte das zunächst strikte Besuchsverbot für Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Pflegeheime sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen gelockert.
Die genauen Regeln für den Besuchsverkehr geben nun die jeweiligen Einrichtungen vor.
Voraussetzung ist, dass es in der Einrichtung aktuell kein aktives Corona-Infektionsgeschehen gibt. Die reguläre stationäre Behandlung von Covid-19-Patienten in Krankenhäusern stellt kein Infektionsgeschehen dar. Zudem müssen die Einrichtungen im Vorfeld ein Hygienekonzept erarbeiten und vom Gesundheitsamt genehmigen lassen. Die Besucher müssen das Hygienekonzept beachten und ihre Kontaktdaten hinterlegen. Die Einrichtung hat zudem den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens zu dokumentieren. Die Daten müssen drei Wochen lang aufbewahrt werden, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Die Krankenhäuser entscheiden also selbst. Die Besucher sollen nicht zur Gefahr für die Patienten werden, die dort behandelt werden. Dabei sind die Regeln örtlich unterschiedlich. Das hängt von der Infektionslage in der Region und im einzelnen Krankenhaus und auch von den räumlichen Gegebenheiten der Kliniken ab, so die allgemeine Aussage der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Aufgrund der immer noch hohen Corona-Fallzahlen besteht in vielen Kliniken in Niedersachsen aufgrund der Entscheidung des jeweiligen Klinikbetreibers ein generelles Besuchsverbot.
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