Cookies: Darf eine Cookie Wall sie von Internetseiten aussperren?
Wir erhielten am 22.6.2022 von Tim P. die folgende Anfrage:
Betreff: Es kann nicht angehen, das immer mehr Webseiten mich vor die Wahl stellen, Ihre Seite mit aktiven Cookies und Trackern zu betreten oder mir den Zutritt komplett verwehren. Hier sollte dringend gegen vorgegangen werden.
Internetseite: z.B. heise.de, computerbase.de, winfuture.de, golem.de
Nachrichtentext:
Es kann nicht angehen, das immer mehr Webseiten mich vor die Wahl stellen, Ihre Seite mit aktiven Cookies und Trackern zu betreten oder mir den Zutritt komplett verwehren. Hier sollte dringend gegen vorgegangen werden.
Es sollte immer noch so sein, das der Kunde derartige Cookies und Tracker blockieren kann und trotzdem Informationen auf Webseiten lesen kann.
Wenn jeder weiterhin machen kann, was er will, können wir das ganze auch gleich lassen.
Nach unserer Recherche hier ein kleiner Überblick:
Die Datenschutzbehörden sind da eindeutig: Cookie Walls sind grundsätzlich rechtlich unzulässig – zumindest wenn es heißt, Daten oder Ausschluss.
Homepage-Betreiber gehen leider sehr oft nach der Regel: Besucher, die nicht die Freigabe alle Daten akzeptieren, werden von der Seite ausgeschlossen. Mit den Daten werden die Seiten schließlich finanziert. Diese Regel ist nicht ideal. Man muss sich ja nicht auf diese beiden Optionen beschränken. Es gibt ja auch die 3. Option: Der Besucher möchte nicht mit seinen Daten bezahlen, dann bezahlt er eben mit Geld. Viele Zeitungsseiten nutzen diese Möglichkeit. Man kann wählen zwischen Datenfreigabe, ein Abo oder die einmalige Bezahlung der Einzelausgabe. So hat der Besucher eine Wahl und wird nicht ausgeschlossen.
Es ist jedoch nicht endgültig und verbindlich geklärt, ob dieses zulässig ist. „Als Cookie-Wall wird ein Verfahren bezeichnet, das von Nutzenden eines Online-Angebots einfordert, Cookies zu akzeptieren, um das Angebot nutzen zu können. Ausnahmsweise sind Cookie-Walls dann zulässig, wenn ein vergleichbarer Dienst auch ohne Tracking angeboten wird, beispielsweise als bezahlter Dienst“, lautet eine Mitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 7. Mai 2020.
Die österreichische Datenschutzbehörde sieht es mit der Bezahloption ähnlich. Das Angebot ist dann „frei von Werbung, frei von Daten-Tracking und frei von der Setzung von Fremdcookies“, die Kosten mit wenigen Euro müssen im Verhältnis stehen. Den Aspekt der Freiwilligkeit steht in dem betroffenen Einzelfall nicht problematisch da.
Die Zusammenfassung
Das Akzeptieren von Werbe-Cookies oder halt kein Zutritt zur Homepage – das ist die klassischen Cookie Wall. Auch wenn diese Version nicht ausdrücklich durch Gesetze verboten wird und es keine höchstrichterlichen Rechtsprechungen verbieten, sind die Datenschutzbehörden von der Unzulässigkeit überzeugt. Der europäische Datenschutzausschuss wird in den jüngsten Mitteilungen immer deutlicher. Es klingt akzeptabler, wenn neben die beiden bekannten Optionen eine Bezahloption hinzukommt. Dies sollte jedoch immer mit einem Fachmann bzw. Rechtsanwalt abgesprochen sein.
Quelle:
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/133143-take-or-leave-cookie-walls-zulaessig#:~:text=Die%20kurze%20Antwort%20lautet%3A%20Nach,Cookies%20nicht%20gesetzt%20werden%20d%C3%BCrfen.
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