Congstar zahlt Prepaid-Guthaben aus
Am 20.03.2014 schrieb Herr W. an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch ich bin ein Opfer von Congstars kundenunfreundlichem Service. Folgendes ist passiert:
Am 13.01.2014 10:06 erhielt ich von Congstar eine Mail folgenden Inhalts:
“Hallo Herr W., leider müssen wir Ihnen hiermit das Vertragsverhältnis zum 12.02.2014 kündigen. Wir haben festgestellt, das die letzte Aufladung Ihres Guthabenkontos 15 Monate zurückliegt und Ihre Prepaid-Karte innerhalb der letzten zwei Monate nicht aktiv genutzt wurde. Sollten Sie den Vertrag fortsetzen wollen, um weiterhin mit Ihrer Rufnummer 0151xxxxxxxx telefonieren zu können, brauchen Sie nur neues Guthaben aufladen. Der Vertrag wird dann unverändert zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.“
Zu diesem Zeitpunkt waren noch ca. 9 Euro auf dem Konto!
Ich hab dann doch erstmal 10 Euro aufgeladen, um das Handy weiter nutzen zu können. Dann hab ich in den Verbindungsnachweisen nachgesehen und festgestellt, das ich in dem angegebenem Zeitraum, nämlich am
- 06.01.2014 (11Uhr34)
- 10.12.2013 (11Uhr11)
- 11.11.2013 (10Uhr17)
telefoniert habe. Dies habe ich dann Congstar in einem nicht sehr freundlichen Brief mitgeteilt. Darauf erhielt ich folgende Antwort:
„Sehr geehrter Herr W., vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.Januar 2014. Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft. Da Sie Guthaben aufgeladen haben, wird die Karte nicht deaktiviert! Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und congstar wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Congstar kann jedoch (siehe AGB 13.2) mit Frist ist von einem Monat Prepaidkarten per Brief oder E-Mail kündigen. Hiervon macht Congstar dann Gebrauch, wenn Sie Ihre Prepaidkarte längere Zeit nicht nutzen oder aufladen. Unter Nutzung Ihrer Prepaid-SIM-Karte verstehen wir, neben abgehender Telefonie, den SMS- oder MMS-Versand, das Surfen im mobilen Internet oder das Buchen von Tarifoptionen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.“
Daraufhin habe ich meinen Vertrag am 13.01.2014 mit sofortiger Wirkung gekündigt. Ich habe Congstar aufgefordert, seiner gesetzlichen Pflicht zur Rückzahlung des nun mehr vorhandenen Guthabens von 19,54 Euro auf die unten angegebene Bankverbindung innerhalb von 14 Tagen nachzukommen. Am 14.01.2014 kam die Kündigungsbestätigung, mit dem Hinweis, das ich die Karte noch bis zum 27.01.2014 benutzen könnte. Dies hab ich aber nicht getan, um das Guthaben nicht mehr zu verändern. Eine Information über die Rückzahlung fehlte natürlich. Nachdem sich bis zum 25.02.2014 nichts getan hatte, hab ich Congstar am 26.02.2014 eine Mahnung mit 14 tägiger Zahlungsfrist per Fax geschickt. Darin hatte ich auch angedroht bei Nichtzahlung, den Rechtsweg zu beschreiten. Aber dennoch hat sich bis heute nichts getan.
Ich bitte Sie nun hiermit, sich der Angelegenheit anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen aus Dresden,
Günter W.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 07.04.0214 an Congstar weiter.
Herr W. meldete sich am 08.04.2014 bei uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail von gestern.Jetzt hat sich Congstar offenbar besonnen! Soeben bekam ich eine Mail folgenden Inhalts:
Kundennummer: […]
Vertragsnummer: […]
Rückzahlung Restguthaben
Hallo Herr W.,
schade, dass Sie Ihren congstar Prepaid Vertrag mit der Mobilfunkrufnummer […] gekündigt haben. Wie von Ihnen gewünscht, erhalten Sie innerhalb der nächsten zwei Wochen Ihr restliches Gesprächsguthaben in Höhe von 19,54 Euro zurück. Das Guthaben überweisen wir auf Ihr Bankkonto. Danke, dass Sie mit congstar telefoniert haben. Wir sind immer gerne wieder für Sie da!
Es grüßt Sie
Ihr congstar Team
Am 11.04.2014 erreichte Verbraucherschutz.de die Antwort von Congstar:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
mit Schreiben vom 08.04.14 wurde Herr W. darüber informiert, dass sein Guthaben in Höhe von 19,54 EUR innerhalb der nächsten 14 Tage auf sein Konto überwiesen wird. Wir betrachten die Angelegenheit damit als erledigt an.
Mit freundlichen Grüßen
C. K.
Herr W. bestätigte die Information seitens Congstar am 15.04.2014:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am heutigen Tag ist nun endlich die Rückzahlung von Congstar erfolgt!!! Ich bedanke mich nochmals ganz herzlich für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg in Ihrer Arbeit und der Unterstützung von sitzengelassenen und betrogenen Verbrauchern.
Viele herzliche Grüße aus Dresden
Günter W.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
flix-brix.de bestätigt die Stornierung nach Nichtlieferung der Ware
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vivobarefoot.com erstattet die Retoure
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maedchenflohmarkt.de: Geld für einen verkauften Artikel nach sechs Wochen erhalten
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engelderliebe.de storniert die weitere Abbuchung des Abos
holz-terrarium.de liefert das Terrarium nach über drei Monaten dann doch
hamburg-modehaus.de: PayPal erstattet dann doch den Kaufpreis
Vorsicht bei Anruf von gigaws.de / GWS Giga Win Service
backstreetmerch.com erstattet den Kaufpreis nach Stornierung der Bestellung
hamburg-modehaus.de: Minderwertige Ware, erstattet aber den Kaufpreis
Desiani.com: Volle Erstattung der Retoure wird zunächst abgelehnt
diemer.de erstattet die Retoure
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mode-deals.com: Minderwertige Ware aus China
emmalove.de Lieferung trotz Storno. Retoure wurde erstattet
triathlonladen.de erstattet die Nichtlieferung und die Retoure
urlaubstransfers.de erstattet die Taxikosten
svm-europa.com bestätigt den Widerruf des Gewinnspiels
GlücksTipper bestätigt den Widerruf des Gewinnspielvertrages
Interrail.eu liefert seit sechs Monaten die Pässe nicht
intervertrieb.de liefert die Markisen verspätet
Anruf von „GlücksTipper“ wegen angeblicher Gewinnspielteilnahme
adlermode.com erstattet den Kaufbetrag nach Stornierung der Bestellung
Primastrom: Vertrag mit 73 Cent kWh wurde rückabgewickelt
Kaufland.de erstattet den Kaufbetrag für das stornierte Ebike
Giga Euro Service storniert den Gewinnspielvertrag
favolt.de erstattet den Kaufpreis für die defekte Handy-Ladestation
Vorsicht vor telefonischen Angeboten von primastrom.de
fanatics-intl.com erstattet die Retoure
flixtrain.de erstattet die Verspätung
sixt.de korrigiert den Fehler wunschgemäß
vanessabruno.fr: Nach unserer „Intervention anstandslos überwiesen“
„Check24 erstattet aus Kulanz 50% der Mehrkosten“
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