„Ich habe bei dem Anbieter ”congstar” (congstar.de) eine meiner beiden Prepaidkarten am 25.11.2014 gekündigt“
Herr Andreas M. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie es aussieht bin ich nicht der Erste, dem folgendes passiert ist:
Ich habe bei dem Anbieter ”congstar” (congstar.de) eine meiner beiden Prepaidkarten am 25.11.2014 gekündigt. Entgegen der Aussage des Kundenservice war eine Übertragung des Restguthabens auf meine zweite Karte lt. deren Angaben nicht mehr möglich. Es sollte eine Rückzahlung nach Ablauf einer Frist von 42 Tagen erfolgen.
Die Frist endete am 06.01.2015. Die Rückzahlung erfolgte jedoch nicht zum vereinbarten Zeitpunkt.
Auf Anfrage per Mail vom 25.01.2015 erfolgte als Rückmeldung nur der Vermerk, dass die Anfrage schnellstmöglich beantwortet werden würde. Bisher ist weder der Hinweis auf eine weitere Bearbeitung noch eine Rückzahlung bei mir eingegangen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie in dieser Angelegenheit vermittelnd tätig werden könnten.
Vielen Dank und beste Grüße
A. M.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 10.02.2015 weiter und erhielt am 06.03.2015 von Herrn Andreas M. die nachstehende Information:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
endlich nach langem Hin und Her und endlosen Wartezeiten hat congstar heute den ausstehenden Betrag überwiesen.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Unterstützung!!
Mit besten Grüßen,
A. M.