„ich habe am 29.05.15 bei Congstar eine Prepaid-Karte zum Surfen (Telefonie ist damit nicht möglich) für mein Tablet bestellt“
Frau Irmgard H. schrieb uns:
Sehr geehrtes Verbraucherschutz-Team,
ich habe am 29.05.15 bei Congstar eine Prepaid-Karte zum Surfen (Telefonie ist damit nicht möglich) für mein Tablet bestellt. Es handelt sich um ein Angebot, bei dem die Bereitsstellungskosten in Höhe von 25,- Euro sowie der erste Monat (19,99 Euro) entfallen. In der Auftragsbestätigung heißt es: ”Ihr Vorteil: 1 Monat gratis und kein Bereitstellungspreis (Daten L flex): 54,99 EUR”. Vertragslaufzeit ist 0 Monate.
Im Kleingedruckten des Angebots steht:
”3. Aktion: Bei Online-Buchung der Congstar Daten Tarife S, M oder L in der Flex Variante bis zum 31.07.2015 entfällt für Bestandskunden einmalig im ersten Monat der monatliche Grundpreis sowie das Bereitstellungsentgelt von 25 €. Das Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Congstar Angeboten oder Aktionen und kann nur bei Buchung über die Aktionsseite gewährt werden. Dieser Vorteil gilt nur bei einer Online-Buchung.”
Ich habe den Vertrag am 11.06.15 umstellen lassen, so dass ab dem zweiten Monat keine weiteren Kosten durch eine Flat anfallen und nur noch tatsächlich verbrauchte MB berechnet werden.
Nun wurde mir von Congstar jedoch für den ersten Monat 22,67 Euro per Lastschrift eingezogen. Diesen Betrag habe ich über meine Bank zurückgeholt und Congstar per E-Mail darüber informiert und um Korrektur in Ihrem System gebeten. Die Antwort lautet:
”Sie erhalten im nächsten Monat automatisch die Gutschrift für die Bereitstellung und den Tarif Congstar Daten L flex.”
Daraufhin habe ich Congstar geschrieben, dass eine Gutschrift nicht notwendig ist, da ich die Lastschrift ja storniert habe. Außerdem habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten, in der steht, dass ich die Unkosten für die stornierte Lastschrift zahlen muss. Dem habe ich widersprochen.
Die Antwort von Congstar darauf lautet: ”gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, das Sie das Startguthaben von 54,99 € erhalten haben. Dies gleicht die Grundgebühr eines Monats und den Bereitstellungspreis von 22,67 € für Vertrag 308793218 aus. Das Startguthaben wird jedoch ausschließlich mit der Grundgebühr verrechnet. Dies wird als ”Rabatt auf Vertrag” bezeichnet und ist auf der zweiten Seite Ihrer Rechnung ausgewiesen. Die Verrechnung wird auch weiterhin mit Ihrer Grundgebühr erfolgen, bis die 54,99 € aufgebraucht wurden.”
Ich finde das eine bewusste Täuschung des Kunden. Das Angebot war so zu verstehen, dass der erste Monat kostenfrei ist. Dass eine Verrechnung/Gutschrift des Startguthaben in den Folgemonaten stattfindet war für mich als Kunde nicht offensichtlich und so war das Angebot auch nicht formuliert. Darüberhinaus, fallen bei entsprechender Umstellung des Tarifs bzw. Kündigung keine weiteren Kosten ab dem zweiten Monat an, mit denen das sog. Startguthaben verrechnet werden könnte.
Die 22,67 Euro setzen sich im übrigen aus den Bereitstellungskosten (21,00840 Euro) sowie dem Grundpreis Congstar Daten L flex (30.05.2015-31.05.2015) in Höhe von 1,11989 Euro plus 19% Mehrwertsteuer zusammen. Mein Gratismonat geht vom 30.05. – 29.06.2015.
Was ich von Congstar erwarte ist:
– Keine Abbuchungen und kein Gutschriften ”Wirrwarr”
– Kostenübernahme der falschen Lastschrift durch Congstar, da diese die unrechtmäßige Abbuchung veranlasst haben.
Über Unterstützung von Ihnen bei der Klärung des Sachverhaltes mit Congstar wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 30.06.2015 weiter und erhielt am 21.07.2015 von Frau Irmgard H. die nachstehende Information:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
Congstar hat mir am 10.07. eine Rechnung über eine Gutschrift in Höhe von 28,- Euro zugesendet. Der angemahnte Betrag beläuft sich auf 27,67 Euro. Ich gehe daher davon aus, dass der Fall damit abgeschlossen ist.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit besten Grüßen
Irmgard H.
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