Condor: „am 02.11.2018 wurde unser Sportgepäck zwei Kiteboards im Neuwert von jeweils 949€ beschädigt. Wir meldeten den Schaden direkt bei der Ankunft noch bevor wir den Bereich mit den Gepäckbändern verließen.“
Herr Matthias B. schrieb uns am 26.3.19:
Betreff: Condor zögert Erstattung des Schadens an Kite-Sportgepäck heraus
Sehr geehrte Damen und Herren des Verbraucherschutz,
im Oktober 2018 reisten wir mit der Condor nach Brasilien. Auf der Rückreise (auch mit Condor) am 02.11.2018 wurde unser Sportgepäck zwei Kiteboards im Neuwert von jeweils 949€ beschädigt. Wir meldeten den Schaden direkt bei der Ankunft noch bevor wir den Bereich mit den Gepäckbändern verließen und ließen dokumentieren, dass die Boards ordentlich im Kitebag mit zusätzlichem Kantenstoßschutz verpackt waren, sodass der Schaden nicht durch falsche Verpackung entstanden sein konnte. Wie vom Flughafenpersonal informiert reichten wir den Schaden am 08.11.2018 bei Condor über das entsprechende Feedback Formular auf deren Webseite ein (Reiseauftragsnumer: …….. / Vorgansnummer: ……..). Auch nach weiterer
Aufforderungen unsererseits am 09.01.2019 reagierte die Condor nicht. Erst als wir dem Service am 08.02.2019 androhten den Verbraucherschutz einzuschalten, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen antworten würden, meldete sich Condor schließlich am 22.02.2010 wie folgt:
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Sehr geehrte Frau F., sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Geduld.
Wir bedauern sehr, dass Ihr Sportgepäck beim Transport auf Ihrem Rückflug nach Frankfurt beschädigt wurde. Für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie aufrichtig um Entschuldigung.
Für eine rasche Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung eines Gutachtens, in dem ein Fachhändler die voraussichtlichen Reparaturkosten bzw. die Unnutzbarkeit der Kites, den Neupreis und das Alter bescheinigt.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass die benötigten Angaben in Bezug auf das Alter und den Neupreis im Gutachten Voraussetzung für eine Regulierung sind.
Alternativ haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, uns die Rechnung für die Reparatur direkt zukommen zu lassen, da wir diese Kosten im Rahmen der gesetzlichen Höchsthaftung gerne für Sie übernehmen.
Sobald uns diese Unterlagen und Ihre vollständigen Bankdaten vorliegen, werden wir Ihr Anliegen abschließend bearbeiten und uns erneut bei Ihnen melden.
Schon heute danken wir Ihnen für Ihr Verständnis sowie für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
R. S.
Unser Vorgang: …………
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Wir suchten daraufhin einen Kitehändler oder -hersteller aus Deutschland der dieses Gutachten erstellen konnte. Schließlich sah sich nur ein einziger Kiteboardhersteller in der Lage, uns dieses Gutachten für den entstandenen Schaden zu erstellen. Da dieser allerdings in Norddeutschland anssässig ist, verfasste er das Gutachten anhand von einer Fotodokumentation des Schadens. Das Gutachten wies die Schäden an dem ersten Board mit 150€ bzw. dem zweiten mit 250€ aus. Dieses Gutachten leiteten wir der Condor als PDF inklusive unserer Bankdaten am 17.03.2019 weiter, mit Bitte um Erstattung des entstandenen Schadens weiter.
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Sehr geehrtes Condor Kundenbetreuungs-Team,
anbei schicken wir Ihnen das Gutachten vom Kite-Fachhändler. Alle von Ihnen benötigten Angaben sind auf dem Gutachten enthalten.
Unsere Kontoverbindung lautet:
*****************
IBAN: *****************
BIC: *****************
*****************
Bitte überwiesen Sie die im Gutachten aufgeführten Reparaturkosten innerhalb von 14 Tagen, andernfalls werden wir den Fall wie angekündigt dem Verbraucherschutz übergeben.
Viele Grüße
Sonja F. und Matthias B.
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Daraufhin antwortete der Service der Condor am 25.03.2019 sie würden die Kosten übernehmen, allerdings erst nach Einreichung einer Rechnung für die durchgeführte Reparatur:
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Sehr geehrte Frau F., sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für die Einsendung des Kostenvoranschlages.
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir die Kosten für die Reparatur Ihrer Kiteboards laut Kostenvoranschlag in Höhe von insgesamt 400,00 € übernehmen.
Bitte senden Sie uns die entsprechende Rechnung zu.
Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, werden wir Ihr Anliegen abschließend bearbeiten und die genannte Zahlung ohne weitere Korrespondenz veranlassen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und auf zukünftigen Reisen einen rundum reibungslosen Verlauf.
Mit freundlichen Grüßen
R. S.
Unser Vorgang:
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Hierbei handelt es sich doch offensichtlich um Schikane, um die Zahlung hinauszuzögern. Wir haben genau wie gefordert ein unabhängiges Gutachten mit allen geforderten Informationen für den entstandenen Schaden eingeholt. Allerdings wohnen wir in Dortmund und können daher nicht mal eben die Boards bei dem Gutachter in Norddeutschland reparieren lassen. Ein Versand zur Reparatur wollen wir aus sicher verständlichen Gründen nicht riskieren. Stattdessen würden wir bei nächster Gelegenheit mit den Boards nach Norddeutschland fahren und die Boards dort reparieren lassen.
Wir würden diesen Fall aber gerne abschließen und den durch Condor entstanden Schaden reguliert wissen, sodass wir nicht erst die Reparatur der Boards abwarten müssen. Daher unsere Frage, muss Condor den durch das Gutachten belegten Schaden nicht bereits jetzt regulieren?
Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus
Sonja F.und Matthias B.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrtet Herr B.
Condor beantwortet unsere Anfragen nicht und wir haben bereits etliche Artike veröffentlicht.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: kontakt@mea-ra.de
Sollte Herr Aydin sich schriftlich per Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, möchte ich Sie bitten, Herrn Aydin zu erlauben, mich in CC zu setzen.
Herr Aydin schrieb:
Sehr geehrter Herr B.
ich melde mich auf Grund Ihrer unten stehenden Anfrage an den VD Verbraucherschutz Deutschland online e.V., um Ihnen eine rechtliche Einschätzung bzgl. Ihrer Anfrage zu geben.
Condor müsste den Schaden derzeit als Netto-Betrag erstatten, da die Umsatzsteuer erst als Schaden entsteht sobald sie anfällt, also bei Rechnungsstellung.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Aydin
Rechtsanwalt
___
Vincent Aydin
Rechtsanwalt
MEA Rechtsanwälte
in Kooperation*
www.mea-ra.de
Gneisenaustrasse 51
10961 Berlin
Tel.: 030 / 69533096
Fax: 030 / 69533103
E-Mail: kontakt@mea-ra.de
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