Condor: „Leider war die Buchungsbestätigung sehr verwirrend und nicht vollständig, so dass meine Eltern am Flughafen bei der Aufgabe der Koffer 150€ nachzahlen mussten.“
Frau Johanna S. schrieb uns am 28.8.19:
Betreff: mangelnder Hinweis auf Eincheck-Bedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe für meine Eltern einen Flug von Düsseldorf nach Heraklion Hin- und Zurück vom 17.08.2019 bis 07.09.2019 bei Condor gebucht.
Leider war die Buchungsbestätigung sehr verwirrend und nicht vollständig, so dass meine Eltern am Flughafen bei der Aufgabe der Koffer 150€ nachzahlen mussten.
Die Buchungsbestätigung kann ich Ihnen bei Nachfrage gerne zur Verfügung stellen, damit Sie sich selbst ein Bild machen können.
Die Nachzahlung hatte zwei Gründe:
1. Auf der Buchungsbestätigung stand hinter dem Namen meines Vaters „2xFreigepäck 20kg“. Meine Eltern sind daher davon ausgegangen, sie hätten 2 Koffer zur Verfügung. Allerdings galt dies für Hin- und Rückflug, so dass sie für den Koffer nachzahlen mussten. Mit dieser Nachzahlung bin ich noch einverstanden, würde aber gerne die Übersichtlichkeit der Angaben auf der Buchungsbestätigung bemängeln. Sie ist (absichtlich) sehr irreführend.
2. Schwerwiegender ist der 2. Grund. Meine Eltern mussten nachzahlen, da sie, trotz Gepäckaufgabe, nicht vorher online eingecheckt hatten. Dass man einen Online-Check-In vornehmen muss, stand auf der Buchungsbestätigung mit keinem Wort. Vielmehr stand dort, dass man am Flughafen bis zu 2 Stunden vor Abflug einchecken kann und dass ein Online-Check-In möglich ist. Erst wenn man auf der Hompage von Condor sucht, findet man (ganz unten) bei den Eincheck-Bedingungen, dass es einen Tarif gibt, bei dem ein Online-Check-In vorher (auch mit Gepäckaufgabe) notwendig ist. Eine gesonderte Mail, in der man darauf separat hingewiesen wird (wie es zum Beispiel bei Ryan-Air üblich ist), bekamen meine Eltern auch nicht.
Ich bin der Meinung, dass der Verbraucher hier absichtlich in die Irre geführt wird, da er von Condor nicht über die Besonderheit beim Check-In aufgeklärt wird.
Ich würde mich freuen, wenn Sie zumindest den Punkt 2 prüfen und mir Rückmeldung geben, ob ich mit meiner Vermutung richtig lag. Ich denke der Verbraucher sollte hier aufgeklärt und geschützt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Johanna S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau S.
Condor beantwortet unsere Anfragen nicht und wir haben bereits sehr viele Artikel veröffentlicht.
Da dieser Vorgang einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Wir haben mit dem fehlenden klaren Hinweis auf den notwendigen vorab Onlinecheckin im Herbst 2021 genau die gleiche Erfahrung gemacht. Für mich ist Condor damit unten durch und hat sich auf direktem Weg auf das Niveau von Ryan-Air begeben …