Condor erstattet nach fünf Monaten die Rest-Kosten durch verspäteten Koffertransport
Frau Elke N. schrieb uns am 14.1.2013:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie, um über meine Erfahrungen mit der Fluggesellschaft Condor und den Reiseunternehmen weltweitwandern und wanderflügel zu informieren. Vielleicht ist es eine Warnung im Internet wert?
Es geht um die Erstattung bei verspätetem Koffertransport.
Bei weltweitwandern habe ich eine Reise nach La Gomera gebucht. Zeitraum 6.10. – 13.10.12
Auf Grund eines Schadens im Transportsystem in Frankfurt a. M. ist mein Koffer erst am 11.10.12 in der Nacht im Hotel angekommen und stand mir ab dem 12.10.12 zum Frühstück zur Verfügung. Gebucht habe ich bei weltweitwandern (Österreich). Diese Agentur hat mir das Reiseangebot der Agentur wanderflügel vermittelt.
Aufwandsentschädigungen habe ich bei der Fluggesellschaft Condor mit Quittungsbelegen in Höhe von 258,75 Euro plus Porto sowie Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden schriftlich geltend gemacht. Darüber hinaus habe ich mehrere Mails mit weltweitwandern und Telefonate mit wanderflügel geführt.
Ergebnis:
Wanderflügel hat sich entschuldigt, mir ein Reisetagebuch geschenkt und einen Gutschein über 30 Euro einzulösen bei einer nächsten Buchung.
Weltweitwandern hat betont, dass sie nicht so viel Druck bei Condor machen können wie ich und dass sie mit solchen Situationen nicht viel Erfahrung hätten. Sie haben außerdem nach meiner Aufforderung mehrfach „Druck“ bei Condor in meinem Sinne gemacht.
Condor hat mir mit einem Schreiben vom 9.11.12 einen Scheck über 135 Euro (siehe Anhang) und nach erneuter Beschwerde mit einem Schreiben vom 18.12.12 einen Scheck in Höhe von 35 Euro (also zusammen 160 Euro) geschickt. Somit sind die Kosten meiner Ausgaben in Höhe von 258,75 Euro nicht gedeckt und auch nicht die entgangenen Urlaubsfreuden berücksichtigt worden.
Im Vergleich dazu habe ich erfahren, dass Reisende des Schiffes Aida (die im selben Flugzeug saßen wie ich) pro Tag 50 Euro Entschädigung sogar ohne Quittung erhalten haben.
Sollten Sie noch einen Tipp für mich haben, was ich unternehmen kann, damit ich mehr Erfolg mit meiner Beschwerde habe, so lassen Sie es mich bitte wissen.
Vorerst bitte ich Sie meine Informationen vertraulich zu behandeln. Sollte sich in dieser Angelegenheit weiteres ergeben, so werde ich Sie informieren.
Mit freundlichem Gruß
Elke N.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Condor weiter und bat um eine Stellungnahme.
Am 19.1.13 schrieb uns Frau N. noch mals und wir leiteten auch diese Mail weiter:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Gestern erhielt ich ein weiteres Schreiben von Condor. Siehe Anlage vom 15.1.13.
Frau K. fordert mich zur weiteren Bearbeitung auf, die im Urlaub gekaufte Kleidung an Condor zu schicken. Das ist kein Problem für mich, wirft aber folgende Fragen auf:
– Ich will den Vorgang mit Herrn Teckentrupp durch eine parallele Handlung nicht verkomplizieren.
– Ich frage mich, wer die Portokosten zahlt und was passiert mit der Kleidung? Ich habe keine Garantie, dass mir die Kosten voll erstattet werden, wenn ich den Brief richtig lese. Habe dann aber keinen Sachwert mehr.
– Die Frage der Erstattung für entgangene Urlaubsfreuden ist damit immer noch nicht geregelt.
Bevor ich auf das Schreiben von Frau K. reagiere, warte ich erst eine Nachricht von Ihnen ab.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Elke N.
Am 19.2.13 erinnerte Verbraucherschutz.de Condor an die Stellungnahme.
Am 3.4.13 antwortete Condor:
Sehr geehrte Frau N.,
vielen Dank für die Übersendung der Ersatzkäufe.
Wir stellen Ihnen weitere € 100.00 zur Verfügung und hoffen, dass die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit geregelt ist.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie trotz allem wieder einmal zu unseren Gästen zählen dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung
Frau N. schrieb uns am 6.4.13:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
heute ist der Brief und der Scheck von Condor bei mir eingetrudelt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundllichen Grüßen
Elke N.
Condor Flugdienst GmbH Kundenbetreuung
Condor-Fraport- und Kundencentermitarbeiter vertrösten mich seit 02.September´18, dementsprechend habe ich mir anwaltlichen Rat eingeholt und werde nun mein Recht auf Schadenersatz und Entschädigung bei Gepäckverspätung über 21 Tage (Gepäck mittlerweile immer noch nicht geliefert), auch mit rechtlichen Schritten, geltend machen.
Auf 3 anwaltliche Schreiben mit Fristen keine Reaktion! Januar´19 wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.