Check24 und Mietwagen Vermieter Hertz erstatten den Mietpreis für die selbst stornierte Buchung zurück
Frau Annekatrin H. schrieb uns am 20.07.2020
Betreff: Check24
Internetseite: check24.de
Nummer: CN499810944315
Hallo liebes Verbraucherschutz Team,
ich habe am 28.05.2020 über Check24 einen Mietwagen (7-Sitzer) für uns, für die Pfingstferien, bestellt (Patchwork Familie mit 4 Kindern), damit wir alle zusammen Ausflüge machen können. In der Buchung stand mein Lebenspartner Dominik S. als Fahrer drin. Dieser wurde auch von Check24 als Ansprechpartner für die Buchung eingetragen. Die Buchung sollte vom 30.05.2020 bis zum 04.06.2020 gehen. Diese wurde uns von Check24 auch bestätigt und die Zahlung per Kreditkarte durchgeführt.
Am 29.05.2020 wurden wir vom Mietwagen Vermieter Hertz nachmittags (weniger als 24h vorher) telefonisch kontaktiert, dass sie kein Auto für uns haben und sie dies aber nicht selbst mit Check24 klären, sondern wir uns das Geld alleine wieder holen müssen. Dazu haben sie uns eine Mail geschrieben, die bestätigt, dass die Buchung von ihnen abgesagt wurde. Diese haben wir noch am 29.05.2020 an Check24 weitergeleitet. Darauf wurde dann quasi nicht eingegangen. Am 30.05.2020 bekamen wir Mails, dass wir ja heute den Mietwagen abholen und das wir Feedback geben sollen. Unsere Reklamations- Anforderung per Mail und auch per Formular, von der Check24 Seite, wurden mit automatischen Antwortmails und Hinhalte-Mails beantwortet. Die Kreditkarte mit dem geblockten Betrag wurde dann auch sehr zeitnah abgebucht.
Wir haben schon eine Frist gesetzt, in der wir unser Geld zurück haben wollen, und mit rechtlichen Schritten gedroht, was nur zur Folge hatte, dass unsere Anfrage zum 4. oder 5. „Mietwagenexperten“ von Check24 weitergeleitet wurde. Wir wissen nicht mehr weiter und wollen einfach nur unser Geld zurück. Uns sind natürlich auch trotzdem weitere Kosten angefallen, da wir unsere Ausflüge nicht wie geplant durchführen konnten (Bahntickets, etc.). Aber wir wollen einfach nur unser Geld zurück, da wir keinerlei Leistung erhalten haben. Ich finde es auch eine Frechheit, den auf der Kreditkarte geblockten Betrag einfach ohne Leistung abzubuchen und Reklamationen zu ignorieren. Können Sie uns bei dem Thema helfen?
Vielen Dank und Beste Grüße,
Annekatrin H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 21.07.2020 an [email protected] Herrn Dr. Faber (Geschäftsführer) weiter und erhielt die nachstehende Antwort.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Der Vertrag zur Vermittlung eines Mietwagens ist von Herrn S. und Frau H. direkt mit dem Veranstalter Mietwagenmarkt geschlossen worden.
Wir haben die Reklamation des Kunden am 17.06.2020 an Mietwagenmarkt weitergeleitet. Inzwischen liegt uns eine Antwort vor. Der Anbieter bestätigt die Erstattung des Buchungspreises unter Angabe der TransaktionsID. Mit dieser kann der Kunde bei seiner Bank die Erstattung prüfen.
Der Kunde erhält dazu von uns eine separate E-Mail. Auf Grund der entstandenen Unannehmlichkeiten lassen wir Herrn S. und Frau H. darüber hinaus einen Gutschein im Wert von 50,00 EUR zukommen.
Wir hoffen wir konnten das Anliegen des Kunden damit zufriedenstellend lösen.
Freundliche Grüße
Katharina G.
Mietwagen-Experte