„Wir haben beim Landgericht in Frankfurt (Oder) Klage auf Rückgabe eingereicht und Strafanzeige wegen Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen ohne Kfz gegen cashemotion.de erstattet.“
Frau Marcela K. schrieb uns am 5.2.18:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen mein Fall beschreiben. Wir sind zurzeit mehrere Betroffene. Es handelt sich um die Firma Cashemotion mit Firmensitz in der Empeler Str. 122, 46459 Rees oder Bad Homburg. Verantwortliche Herr O.S. und K. M..
Treuhand Rechtsanwältin Frau Saskia Ratz in Köln. Beleihen von Mobilien aller Art, bevorzugt von Kraftfahrzeugen.
CeM beschreibt sein Geschäft mit Sale and Rent back, also Ankauf und Rück- Vermietung. Damit umgeht CeM den Begriff Pfandhaus und entzieht sich der Aufsicht der BaFin.
Internetseite: www.cashemotion.de
Es werden gezielt Personen angesprochen, die sehr schnell und unbürokratisch Geld benötigen und auf klassische Bankangebote nicht zurückgreifen können oder wollen.
Anfragen werden unmittelbar aufgenommen und Fahrzeuggutachten durch Sachverständige erstellt. Es wird ebenfalls zeitnah ein Ankauf-Beleihungsvertrag versandt und der Kunde zur direkten Übersendung von Fahrzeugpapieren und Ersatzschlüssel sowie Versicherungspolice aufgefordert. Die dann durch CeM unmittelbar zu erfolgende Auszahlung bleibt aus. Wir haben den Vertrag gemäß Gesetz über Fernabsatzgeschäfte fristgerecht gekündigt. Es beginnt vielmehr ein monatelanger Schriftwechsel mit immer neuen Ausreden, wobei das Unternehmen nicht etwa auf seine ausbleibenden Leistungen eingeht, sondern die um ihre Existenz kämpfenden Kunden überaus massiv angeht und verhöhnt. Bei Verträgen, die CeM tatsächlich finanziert hat, ist regelmäßig nachzulesen, dass CeM auch bei fristgerechter Leistung des Kunden Papiere und Schlüssel über einen langen Zeitraum weiter unberechtigt einbehält. Wir haben am 15.11.2017 genauso alles gemacht, Vertrag war fristgerecht storniert, Gelder nicht ausgezahlt und bis heute haben wir unsere Dokumente und Schlüssel nicht zurückerhalten. Mit etlichen Emails und auch einer Reise von Berlin nach Köln haben wir nichts erreichen können. Wir haben beim Landgericht in Frankfurt (Oder) Klage auf Rückgabe eingereicht und Strafanzeige wegen Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen ohne Kfz bei cashemotion.de erstattet. Die Strafanzeige läuft bei der Kriminalpolizei in Emmerich, Verantwortlicher KHK Herr Werner. Bei der Treuhand Frau Saskia Ratz – www.wbs-law.de, haben wir auch nichts erreichen können, Sie hat uns bestätigt, dass sich die Dokumente und Schlüssel bei ihr in Verwahrung befinden, aber herausgeben kann sie diese ohne die Freigabe von Herrn O.S. nicht, gleichwohl wir eine Versandbestätigung über unsere Dokumente und Schlüssel zum 11.12.2017 von Herrn O.S. haben, was gleichzeitig eine Freigabe ist. Wir sind absolut ratlos und benötigen unbedingt Hilfe und möchten hiermit Beschwerde einreichen. Auf Aufforderung werden wir Ihnen gern auch eine komplette Dokumentation, die Korrespondenz, den Vertrag, die Kündigung, Strafanzeige, Klage und auch den Kontakt zu anderen Betroffenen übermitteln. Bei Gutefrage.net gab es auch eine ganze Historie mit diversen Beschwerden vieler Betroffener, welche Herr S. hat löschen lassen, aber sicherlich gibt es bei Nachfrage die Möglichkeit von Gutefrage.net die Historie im Archiv einzusehen. Hinzu kommt noch die Verletzung des Datenschutzes seitens der Firma Cashemotion, Herr S. macht Druck auf andere Betroffene, schreibt über uns als wären wir kriminell. Viele seiner Emails unterschriebt er mit anderen Namen, unter anderem mit dem (Namen von der Redaktion entfernt, da nicht erwiesen) Wir bitten Sie hiermit um Überprüfung der rechtswidrigen Handlungen der genannten Personen.
Vielen Dank im Voraus
Milan K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an CASHeMotion AG weiter und erhielt am 9.2.18 die nachstehende Antwort von Herrn RA Thomas G.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
namens und im Auftrag der CASHeMOTION AG darf ich Ihnen anbei unsere Stellungnahme zu dem unten angeführten Vorgang übersenden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas G.
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Dr. Thomas G.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lausen Rechtsanwälte
Residenzstraße 25
80333 München
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr G.
vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationen.
Zum wesentlichen Punkt in der Zuschrift von Frau K., nämlich „Vertrag war fristgerecht storniert, Gelder nicht ausgezahlt und bis heute haben wir unsere Dokumente und Schlüssel nicht zurückerhalten.” haben Sie allerdings keine Aussage gemacht.
Daher meine Frage: Warum hat Frau K. die Dokumente und Schlüssel bisher nicht zurück bekommen und wann bekommt sie diese?
Wir schrieben Frau K. am 17.2.18:
Sehr geehrte Frau K.
wir hatten am 9.2.18 eine Stellungnahme erhalten (siehe letzte Anlage).
Daraufhin habe ich aber noch einmal explizit nachgefragt, warum Sie Ihre Dokumente und Schlüssel nicht zurück bekommen (Sie Mail unten vom 9.2.18)
Auf diese Nachfrage habe ich keine Antwort erhalten und wir werden den Vorgang veröffentlichen.
Da dieser Vorgang nun einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt aufzusuchen.
Sie können sich gern an unseren Partneranwalt wenden, mit dessen Partner, Herrn Leisenberg, ich schon über den Vorgang gesprochen habe.
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: www.LL-ip.com
Verfügt ein hier Mitlesender eventuell über Erfahrung oder nähere Informationen zur Cashpoints AG, Düsseldorf? Dieses ebenfalls in Insolvenz gegangene Unternehmen könnte ein Vorläufer der CasheMotion AG sein.
Zumindest findet man in beiden Unternehmen die selbe auch hier thematisierte, handelnde Person, den Herrn S. ; es wäre interessant zu erfahren, ob auch bei der Cashpoints AG Fahrzeuge verpfändet wurden, die nicht dem Unternehmen gehörten, so wie es aktuell bei der CasheMotion AG geschehen ist. Die Dauer des Insolvenzverfahrens bei der Cashpoints AG gibt im Übrigen einen bitteren Vorgeschmack darauf, welcher zeitliche Ablauf hier noch zu befürchten steht.
Im Internet findet jeder den Namen. Mich würde es sehr interessieren, warum ein und die selbe Person, zweimal in solch einer Insolvenzsache beteiligt ist und trotzdem weiter machen kann? In dem neuen Verfahren arbeiten ja die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main mit der Staatsanwaltschaft in Kleve zusammen. Die Insolvenzverwalterin ist in Frankfurt a.M. ansässig. Ich wäre froh über solche Hinweise, wenn ich die bekommen würde. Dann wäre vieles einfacher für die StA in Frankfurt.
Auch wir sind Opfer der Cashemotion AG, warten seit 2 Monaten auf Schlüssel und Brief… Nur vertröstende Worte seitens O.S…. Problematisch einfach, wir sind umgezogen und bekommen lauter Bußgelder des LRA weil wir das Auto nicht ohne Brief ummelden können -.-
Wir werden heute nach diesem Posting Strafanzeige stellen und Klage einreichen lassen…
Beachten Sie in Ihrem Interesse, dass die Staatsanwaltschaft in Frankfurt für die CasheMotion AG zuständig ist. Dort werden die bereits vorliegenden Anzeigen bearbeitet. Hier auch nochmals die Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwalterin: Ra’in Julia Kappel-Gnirs, Bleichstr.2-4, 60313 Frankfurt. AZ. 61IN 50/18 Tel. 069/9130920. Nach telefonischer Rückfrage beim Gewerbeamt in Rees ist davon auszugehen, dass die Anschrift „Empeler Str.“ von Amts wegen in Kürze gelöscht wird.
KFZ-Brief und Schlüssel liegen in der Regel bei der ehemaligen Treuhänderin des Unternehmens, der Rechtsanwältin Saskia Ratz in Köln.
Versäumen unabhängig der Strafanzeige in Ihren Interesse nicht, Ihre Forderung umgehend bei der Insolvenz-Verwalterin anzumelden.
Strafanzeigen müssen Sie machen gegen folgende Personen und bei der zuständigen Kripo in Bad Homburg:
1) Vorstand Frau K.M. aus Hamminkeln und Herrn O.S, aus Hamminkeln.
3) Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Marko Saher aus Rees
4) Frau Saskia Ratz, Rechtsanwältin und Treuhänderin aus Köln
Alle Strafanzeigen einreichen bei der Kripo in Bad Homburg: Polizeidirektion23, Saalburgstr. 116, 61350 Bad Homburg.
Zum Aktenzeichen : 3480 Js 218259/18.
Zusätzlich sollte darauf hingewiesen werden, dass der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende Herr Marko Saher aus Rees, seine Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzender verletzt, indem er diese vernachlässigt und mit der Ausrede kommt, er wäre nur ein einfacher Student, der durch seine gute Arbeit, die Frau M. und den Herrn S. überzeugt hat und er möchte in Ruhe gelassen und nicht mehr belästigt werden. Es ist Ihm nicht klar, welche Aufgaben er als Aufsichtsratsvorsitzender hat
Ein Aufsichtsrat der trotz eindeutiger Informationen seinen Pflichten nicht nachkommt, muss dann halt auch die erheblichen Konsequenzen seines Unterlassens tragen. Was er gelernt hat, spielt dabei keine Rolle.
Warum ein möglicherweise unerfahrener Student mit einer solch wichtigen Aufgabe betraut wurde, sagt einiges über die beiden handelnden Personen aus. Leider nicht Gutes.
Zusätzlich möchte ich alle Geschädigten davor warnen, dass Herr S. seine Gegner so lange im Internet sucht und nachsieht ob sein Gegner irgendwo gelistet ist. Das kann LinkedIn, ProventExpert oder an anderen Stellen sein. Dann hinterlässt er negative Kommentare. Schaut lieber überall nach wo ihr wisst, dass Ihr gelistet seit, ob da nicht schon negative Kommentare bekommen habt. Nach vorne ist S. freundlich und tritt euch von hinten in den Rücken.
Habe mich über meinen Anwalt an die Insolvenzverwalterin gewandt. Bis dato noch keine Rückmeldung. Warte noch immer auf die Zulassungsbescheinigung und meine Schlüssel. S. verbreitet noch immer Optimissmus und behauptet die Treuhänder seien schuld.
Die Kunden wurden beinahe 1 Jahr durchgehend belogen, insofern überrascht das jetzt nicht, die CasheMotion AG bleibt sich da treu und inszeniert sich anderer Stelle im Internet bereits als Opfer „gieriger“ Investoren, statt an einer Schadensbegrenzung aktiv mitzuwirken. Es macht keinen Sinn, mit jemand anderem als der vorläufigen Verwalterin zu sprechen, nur sie ist maßgebend. Zu Optimismus besteht dabei insgesamt wenig Grund: der Vorgang wird alle Beteiligten noch länger massiv belasten.
Hat jemand die Privatadresse von M. oder S.?
Auch wenn der „Kettenhund“ der CasheMotion AG selbst gern Kunden beschimpft, bedroht oder auch genötigt hat, ist der Gedanke an einen Hausbesuch zwar verständlich, aber nicht empfehlenswert. Nutzen Sie lieber ihren verständlichen Zorn um die beiden handelnden Personen der Straf- und Ziviljustiz zeitnah zuzuführen.
K.M., Vorstand der CasheMotion AG, lässt weiterhin die Internetseite der Gesellschaft aktiv und fügt unverändert dem Unternehmen beste Google-Bewertungen mit 5 Sternen zu. Ob dies Dummheit oder hohe kriminelle Energie ist, werden sicher die Behörden entscheiden. Wichtig für alle Betroffenen aber, ihre Forderungen jetzt umgehend anzumelden. Die Anschrift: Vorläufige Insolvenzverwalterin ist Ra’in Julia Kappel-Gnirs, Bleichstr.2-4, 60313 Frankfurt. AZ. 61IN 50/18 Tel. 069/9130920
Wurde gerade veröffentlicht:
Az.: 61 IN 50/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CASHeMOTION AG, vertreten d.d. Vorstand Kerstin Messner, Schaberweg 28b, 61348 Bad Homburg v.d.H. (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12608), ist am 30.05.2018 um 10:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Die DEKRA wurde heute nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass immer noch, seit kurzem sogar wieder verstärkt, mit ihrem Logo und ihrer Zertifizierung geworben wird. Es stellt sich wirklich die Frage, was eine solche Zertifizierung überhaupt für einen Konsumenten bedeutet? Man gewinnt den Eindruck, dass es außer einem veritablen Werkzeug zur Täuschung absolut gar nichts bedeutet. Leider, denn CasheMotion wirbt und arbeitet offensichtlich ungehindert weiter.
Die DEKRA ist nach wie vor nicht in der Lage, die Werbung mit ihrem Namen zu unterbinden. Trotz Insolvenzverfahren wirbt CasheMotion AG unvermindert mit der DEKRA-Zertifizierung weiter. Es zeigt auf, was eine solche Zertifizierung letztlich wert ist…
Die CasheMotion AG ist wieder seit Mai neu auf Kundenfang. Wobei hier die Fragen entstehen, warum die Staatsanwaltschaft so lange benötigt, um deren Machenschaften ein Ende zu setzen. Seit Februar 2018 dürfen die nichts mehr machen, da es gegen die CeM AG ein Gerichtsurteil gibt. Die Firmenräume sind geräumt und es gibt kein Anzeichen, wo die abgeblieben sind. Sie attestieren sich in den neuen Bewertungen selbst beste Leistungen, die es nicht gibt und die nicht nachvollziehbar sind.
Und das nahezu täglich. Vor wenigen Minuten bei Google: „Bin sehr zufrieden. Sehr freundliche Mitarbeiter. Die Abwicklung ganz unkompliziert und die Auszahlung ging auch schnell.“ Es ist geradezu eine Verhöhnung der Opfer, die hier öffentlich stattfindet.
Und wenige Minuten später wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens veröffentlicht. Unglaublich!
Es erstaunt einen wirklich, dass die CasheMotion AG unverändert weiter mit einer Leistung wirbt, die ihr rechtskräftig vom OLG Frankfurt untersagt ist. Die AG feuert mit einer neuen, gekauften Google-Rezension sogar die Werbung weiter an und attestiert sich selbst eine ausgezeichnete Leistung. Die geprellten Kunden warten dessen ungeachtet weiter auf ihre Eigentumsdokumente und erleben, wie ihre Vollstreckungsbemühungen ins Leere laufen.
Die Unzulässigkeit des von der Cashemotion AG angebotenen Geschäftsmodells „Sale an Rent back“ wurde im Februar 2018 vom OLG Frankfurt festgestellt. Trotzdem bietet es das Unternehmen Stand Mai 2018 unverändert an. Dies lässt weitere Zweifel an einem seriösen Geschäftsinteresse der AG zu. Auch ist ausdrücklich festzustellen, dass es bisher keinem der Betroffenen gelungen ist, trotz entsprechender, gegen die CeM AG ergangener Urteile, seine Eigentumsdokumente zurück zu erhalten.
Folgende Antwort kam vom Aufsichtsratsvorsitzenden der CasheMotion AG per SMS: Guten Tag Herr Bürger, oder wer auch immer hinter der Nummer steckt. Ich werde Vodafone die Nummer als Betrug melden und die Polizei oder eventuell auch den Verfassungsschutz an dieser Stelle einschalten. Was machen Sie hier mit diesem unseriösen Unsinn an einem Sonntag? Was auch immer Sie machen, tun sie es auf dem offiziellen Wege und lassen Sie unbeteiligte aus ihren Machtkämpfen.Ich bin lediglich ein Student der mit seiner sauberen Arbeit Frau M. und Herrn S. überzeugen konnte.
Ich werde nun schon die zweite Nummer von Ihnen sperren, nachdem Sie so penetrant in das Privatleben von Leuten eindringen,die Sie gar nicht kennen. Ich werde diesen SMS-Verlauf als Beweisführung anwenden und möchte in Zukunft nicht mehr von Ihnen hören. Vielen dank!
Mit besten Grüßen,
Marko
Ein junger, völlig unerfahrener Mann als neuer Vorsitzender des Aufsichtsrates einer AG in der Krise . Auch dies lässt deutliche Rückschlüsse auf die CasheMotion AG zu. Ich hoffe, der junge Mann versichert sich schnellstens anwaltschaftlicher Hilfe, um da noch mit einem „blauen Auge“ herauszukommen.
Folgendes an den Aufsichtsratsvorsitzenden der CeM AG geschickt: Guten Tag Herr Saher,
leider antworten Sie nicht auf Anschreiben. Sie sollten wissen, dass ich gegen Sie als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der CasheMotion AG, eine Strafanzeige wegen Unterlassung Ihrer Pflichten, als auch wegen Schadenersatz erstatten werde. Das gleiche mache ich auch gegen den alten Aufsichtsrat. Ich hätte Sie gerne vorher zur Klärung gesprochen und gebe Ihnen bis Dienstag für einen Anruf bei mir Zeit. Gegen Herrn S. und Frau M. sind schon diverse Strafanzeigen erfolgt. Ich warte auf eine dringende Antwort von Ihnen. Oder wollen Sie sich weiter mit in den Dreck ziehen lassen, den S. und M.?
Mit freundlichen Grüßen
„Bürger“ teilte uns mit, dass kein verfahren gegen ihn läuft bzw. anhängig ist, außer seiner Zeugenaussage gegen Herrn Stumpen und Frau Messner.
Bitte lassen Sie mir daher das Aktenzeichen zukommen unter dem bei der Kriminalpolizei Vorpommern angeblich gegen „Bürger“ ermittelt wird, damit wir uns selbst mit diesen in Verbindung setzen können. Sollten Sie das Aktenzeichen nicht einstellen, werden wir den Kommentar löschen.
Es wäre wünschenswert, dass der Beitrag nach Löschung auf ihren Servern gesichert bliebe, damit ihn ggf. die Ermittlungsbehörden einsehen können, denn wenn „Herr Boekhorst“ nicht liefert, sollte diese sehr vollmundige Aussage rechtlich zweifelsfrei verfolgt werden können.
Die CasheMotion AG findet weitere Erwähnung im Internet:
verbraucherschutzforum.berlin/2018-05-06/cashemotion-ag-wo-sind-die-bilanzen-186428
Zunehmend mehr Veröffentlichungen, die Klartext sprechen:
samstags-zeitung.de/cashemotion-ag-unzufriedene-kunden-fehlende-bilanzen-eindruck-kerstin-messner/
Was hat der Aufsichtsrat, der aus erfahrenen Wirtschaftsmanagern und einer Anwältin besteht, überhaupt die letzten 3 Jahre bei der CasheMotion AG beaufsichtigt?
Dann ist noch eine weitere Frage, was überhaupt von der DEKRA genau zertifiziert wurde, wenn bis heute noch mit dem LOGO der DEKRA und der Zertifizierung geworben wird?
Für mich ist der Aufsichtsrat genauso schuldig, denn er hat hier deutlich einiges versäumt zu überprüfen und die Kunden zu schützen.
Eine sehr berechtigte Frage, da CasheMotion seit Mai wieder verstärkt mit den Gutachten wirbt. Die DEKRA wurde bereits mehrfach auf diese Tatsache aufmerksam gemacht.
Dann geben Sie sich doch klar zu erkennen. Warum schreiben Sie nicht zu welcher Firma sie gehören? Weil Sie es nicht können. Ich komme gerne vorbei und Sie zeigen mir die neuen Räumlichkeiten in der Empeler Str. 122 in Rees. Bitte auch gerne mit Herrn S. zusammen, denn ich möchte doch gerne die 6.000.-€ haben, die er mir vorenthält, denn diese Summe hat er für meinen Wagen aufgenommen und mir nichts ausgezahlt. Aber das wissen Sie ja selber.