„Wir haben beim Landgericht in Frankfurt (Oder) Klage auf Rückgabe eingereicht und Strafanzeige wegen Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen ohne Kfz gegen cashemotion.de erstattet.“
Frau Marcela K. schrieb uns am 5.2.18:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen mein Fall beschreiben. Wir sind zurzeit mehrere Betroffene. Es handelt sich um die Firma Cashemotion mit Firmensitz in der Empeler Str. 122, 46459 Rees oder Bad Homburg. Verantwortliche Herr O.S. und K. M..
Treuhand Rechtsanwältin Frau Saskia Ratz in Köln. Beleihen von Mobilien aller Art, bevorzugt von Kraftfahrzeugen.
CeM beschreibt sein Geschäft mit Sale and Rent back, also Ankauf und Rück- Vermietung. Damit umgeht CeM den Begriff Pfandhaus und entzieht sich der Aufsicht der BaFin.
Internetseite: www.cashemotion.de
Es werden gezielt Personen angesprochen, die sehr schnell und unbürokratisch Geld benötigen und auf klassische Bankangebote nicht zurückgreifen können oder wollen.
Anfragen werden unmittelbar aufgenommen und Fahrzeuggutachten durch Sachverständige erstellt. Es wird ebenfalls zeitnah ein Ankauf-Beleihungsvertrag versandt und der Kunde zur direkten Übersendung von Fahrzeugpapieren und Ersatzschlüssel sowie Versicherungspolice aufgefordert. Die dann durch CeM unmittelbar zu erfolgende Auszahlung bleibt aus. Wir haben den Vertrag gemäß Gesetz über Fernabsatzgeschäfte fristgerecht gekündigt. Es beginnt vielmehr ein monatelanger Schriftwechsel mit immer neuen Ausreden, wobei das Unternehmen nicht etwa auf seine ausbleibenden Leistungen eingeht, sondern die um ihre Existenz kämpfenden Kunden überaus massiv angeht und verhöhnt. Bei Verträgen, die CeM tatsächlich finanziert hat, ist regelmäßig nachzulesen, dass CeM auch bei fristgerechter Leistung des Kunden Papiere und Schlüssel über einen langen Zeitraum weiter unberechtigt einbehält. Wir haben am 15.11.2017 genauso alles gemacht, Vertrag war fristgerecht storniert, Gelder nicht ausgezahlt und bis heute haben wir unsere Dokumente und Schlüssel nicht zurückerhalten. Mit etlichen Emails und auch einer Reise von Berlin nach Köln haben wir nichts erreichen können. Wir haben beim Landgericht in Frankfurt (Oder) Klage auf Rückgabe eingereicht und Strafanzeige wegen Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen ohne Kfz bei cashemotion.de erstattet. Die Strafanzeige läuft bei der Kriminalpolizei in Emmerich, Verantwortlicher KHK Herr Werner. Bei der Treuhand Frau Saskia Ratz – www.wbs-law.de, haben wir auch nichts erreichen können, Sie hat uns bestätigt, dass sich die Dokumente und Schlüssel bei ihr in Verwahrung befinden, aber herausgeben kann sie diese ohne die Freigabe von Herrn O.S. nicht, gleichwohl wir eine Versandbestätigung über unsere Dokumente und Schlüssel zum 11.12.2017 von Herrn O.S. haben, was gleichzeitig eine Freigabe ist. Wir sind absolut ratlos und benötigen unbedingt Hilfe und möchten hiermit Beschwerde einreichen. Auf Aufforderung werden wir Ihnen gern auch eine komplette Dokumentation, die Korrespondenz, den Vertrag, die Kündigung, Strafanzeige, Klage und auch den Kontakt zu anderen Betroffenen übermitteln. Bei Gutefrage.net gab es auch eine ganze Historie mit diversen Beschwerden vieler Betroffener, welche Herr S. hat löschen lassen, aber sicherlich gibt es bei Nachfrage die Möglichkeit von Gutefrage.net die Historie im Archiv einzusehen. Hinzu kommt noch die Verletzung des Datenschutzes seitens der Firma Cashemotion, Herr S. macht Druck auf andere Betroffene, schreibt über uns als wären wir kriminell. Viele seiner Emails unterschriebt er mit anderen Namen, unter anderem mit dem (Namen von der Redaktion entfernt, da nicht erwiesen) Wir bitten Sie hiermit um Überprüfung der rechtswidrigen Handlungen der genannten Personen.
Vielen Dank im Voraus
Milan K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an CASHeMotion AG weiter und erhielt am 9.2.18 die nachstehende Antwort von Herrn RA Thomas G.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
namens und im Auftrag der CASHeMOTION AG darf ich Ihnen anbei unsere Stellungnahme zu dem unten angeführten Vorgang übersenden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas G.
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Dr. Thomas G.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Lausen Rechtsanwälte
Residenzstraße 25
80333 München
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr G.
vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationen.
Zum wesentlichen Punkt in der Zuschrift von Frau K., nämlich „Vertrag war fristgerecht storniert, Gelder nicht ausgezahlt und bis heute haben wir unsere Dokumente und Schlüssel nicht zurückerhalten.” haben Sie allerdings keine Aussage gemacht.
Daher meine Frage: Warum hat Frau K. die Dokumente und Schlüssel bisher nicht zurück bekommen und wann bekommt sie diese?
Wir schrieben Frau K. am 17.2.18:
Sehr geehrte Frau K.
wir hatten am 9.2.18 eine Stellungnahme erhalten (siehe letzte Anlage).
Daraufhin habe ich aber noch einmal explizit nachgefragt, warum Sie Ihre Dokumente und Schlüssel nicht zurück bekommen (Sie Mail unten vom 9.2.18)
Auf diese Nachfrage habe ich keine Antwort erhalten und wir werden den Vorgang veröffentlichen.
Da dieser Vorgang nun einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt aufzusuchen.
Sie können sich gern an unseren Partneranwalt wenden, mit dessen Partner, Herrn Leisenberg, ich schon über den Vorgang gesprochen habe.
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: www.LL-ip.com