„Liebes Verbraucherschutz.de Team. In jedem Fall aber finde ich es Klasse, dass Sie den Verbrauchern kostenlos zur Verfügung stehen und nicht wie die nicht zuletzt aus Steuergeldern finanzierten Verbraucherzentralen dafür Geld verlangen müssen.“
Herr Robert L. schrieb uns am 11.3.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nachdem ich bei Foto-Siegl in Erfurt (foto-siegl.de) über deren Onlineshop ein Kameraset (Canon 80D + 18-135mm USM Objektiv) erworben hatte, welches auf deren Seite mit der „EOS Plus X“ Cashbackaktion (=Kauf einer bestimmten Kamera sowie eines Objektiv, für das Objektiv gibt es dann das Cashback) beworben wurde, habe ich nach der Lieferung am 04.03.2017 umgehend die für das Objektiv beworbene Prämie in Höhe von 50.- EUR bei Canon Deutschland beantragt. Diese wurde nun trotz erneuter Nachfrage mit der Begründung abgelehnt (s. u.a. Mail von heute), dass es im Kit erworben wurde. Da dies jedoch aus den Canon Cashback Teilnahmebedingungen ausdrücklich nicht hervorgeht – hier sind lediglich der Ausschluss von anderen Promotionen genannt – und durch die aktive Bewerbung von Foto-Siegl auf der Produktseite in dessen Onlineshop das Cashback in Aussicht gestellt wird, halte ich diese Vorgehen von beiden Seiten für grob irreführend, da dies für mich ein Kriterium war, bei einem deutschen Fotohändler zu bestellen.
Der Fotohändler selbst hatte sich zwar (aufgrund meiner Nachfrage dort) bereits bemüht bei Canon nachzufassen, jedoch auch keinen Erfolg und stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt, dass die bei ihm beworbene Aktion rechtmäßig ist, da das Kameraset zumindest als Ausgangsbasis (= gültige Kamera) bei Erwerb eines separat erworbenen Zweitobjektivs gültig ist. Offengestanden ist mir dies als Verbraucher von beiden Seiten (Foto-Siegl und insbesondere Canon) zu sehr um die Ecke gedacht und empfinde ich zumindest als grob irreführend, was bei mir als Kunde auch definitiv haften bleiben wird.
Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie versuchen könnten, mich in dieser Angelegenheit zu unterstützen und ggf. auf Kulanzbasis doch noch eine Auszahlung des Cashbacks zu erreichen.
Beste Grüße,
R. L.
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Produkt: EF-S 18-135mm f/3.5-5.6 IS USM
Sehr geehrter Herr L***,
vielen Dank für Ihre Teilnahme an der EOS plus X Aktion.
Leider können wir Ihren Antrag nicht freigeben, da
Sie ein Produkt gekauft haben, das einem Kit entnommen, separat verkauft wurde oder ein unvollständiges Kit gekauft haben. Bitte reklamieren Sie ggf. bei Ihrem Händler.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Canon Deutschland Promotion Team
Herr L. schrieb uns am 18.3.17:
Liebes Verbraucherschutz.de Team,
Auf wundersame hat sich die Firma Canon nun doch entschlossen das Cashback auszuzahlen (s. u.). Ich vermute stark, dass Sie zwischenzeitlich aktiv geworden sind und es deshalb zu einem Meinungswechsel kam.
In jedem Fall aber finde ich es Klasse, dass Sie den Verbrauchern kostenlos zur Verfügung stehen und nicht wie die nicht zuletzt aus Steuergeldern finanzierten Verbraucherzentralen dafür Geld verlangen müssen.
Gerne werde ich Sie in meinem Freundeskreis weiterempfehlen!
beste Grüße,
R.L.
Referenznummer: xxxxxx
Produkt: EOS + EF-S 18-135mm f/3.5-5.6 IS USM
Sehr geehrter Herr L.,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Antrag für die EOS plus X Aktion nun erfolgreich geprüft wurde. Wir werden innerhalb von 28 Tagen auszahlen. Wir informieren Sie, sobald wir die Zahlung veranlasst haben.
In der Zwischenzeit würden wir uns freuen wenn Sie sich einige Minuten Zeit nehmen würden für eine Produktbewertung. Lassen Sie andere Interessenten an Ihren Erfahrungen teilhaben und helfen Sie Canon sich zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Canon Deutschland Promotion Team
Um die vollständigen Teilnahmebedingungen zu sehen, klicken Sie bitte hier.
Sollten Sie es irgendwann einmal als notwendig erachten, wegen Ihrer Reklamation mit unserem Kundendienstteam Kontakt aufzunehmen, halten Sie bitte Ihre Reklamationsnummer bereit. Sie finden diese Nummer oben links in dieser E-Mail.
Da noch nichts gekauft bin ich auch von wem auch immer ’noch‘ nicht enttäuscht.
Tatsache ist nur wenige Händler erwähnen eine Cashback Aktion, die Erläuterungen des Herstellers sind das Gegenteil von ‚glasklar‘.
Alles in Allem macht dies eine Entscheidung nicht leichter.