Wer künftig die Verbraucher mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro rechnen, wie unsere Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) mitteilte. Bisher galt hier eine Obergrenze von 50.000 Euro. Diese Regelung ist nun auch im neuen Anti-Abzocke-Gesetz einbezogen. hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf für das sogenannte „Anti-Abzocke-Gesetz“ vorzulegen. Nach einer Studie der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), wurden rund 4,3 Millionen Deutsche im Alter ab 14 Jahren bereits einmal abgemahnt. Laut vzbv zahlten Betroffene im Schnitt 800 Euro pro Abmahnung.