Burda-direct / Neue Verlagsgesellschaft mbH erstattet das nicht gewollte Abo.
Herr Adrian N. schrieb uns am 10.11.2019
Widerrechtliches Verhalten bei Kundenabbonement einer Zeitung
Sehr geehrter Verbraucherschutz,
Vor kurzem bot der Anbieter „Burda-direct“ das Zeitungsabo der „TV Hören und sehen“ im Rahmen einer Gutscheinaktion für knapp 62eur an. Zusätzlich sollten 8700 Payback Punkte überwiesen werden. Das Payback-Konto wurde kurzzeitig gesperrt, die Punkte abgezogen und dann das paybackkonto wieder freigegeben. Im Anschluss daran wurde eine Vertragsbestätogung über einen Abo Preis von nun 119,60eur. Über diese Summe habe ich kein Abo abschliessen wollen, dennoch will Burda Direct diesen Betrag von meinem Konto abbuchen.
Ich habe nun von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Abgesehen davon erfolgte keinerlei Kommunikation.
Hier die Daten des Anbieters laut Rechnung.
Neue Verlagsgesellschaft mbH · Hubert-Burda-Platz 2 · 77652 Offenburg · Geschäftsführer: R. Schnetz
Handelsregister: Amtsgericht Freiburg, HRB 470234 · UST-ID-Nummer: DE811214504
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 11.11.2019 an [email protected], Herrn Ralf Schnetz (Geschäftsführer) weiter und erhielt nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Ihre E-Mail wurde an mich weitergeleitet.
Wir hatten zwei getrennte Aktionen bei der Zeitschrift TV Hören & Sehen geschaltet. Die erste Aktion war mit einer Gutscheineinlösung, d.h. der Kunde zahlt 62,40 Euro. Die zweite Aktion mit einer Paybackpunkte-Gutschrift, d.h. der Kunde bezahlt 119,60 Euro bekommt 8.700 Payback-Punkte gutgeschrieben, welche er wiederum über Payback einlösen kann.
Durch einen technischen Fehler haben Kunden diese beiden Aktionen miteinander verbunden, d.h. Sie haben den Gutschein eingelöst und noch eine Punkte-Gutschrift bei der Bestellung angefordert. Auch Herr N. hat diese beiden Aktionen vermischt.
Herr N. wurde über die Nichtannahme der Bestellung mit Hinweis und Textauszug unserer AGB’s schriftlich informiert. Seine per Paypal geleistete Zahlung wurde selbstverständlich zurückerstattet.
In unseren AGB’s steht unter 2.2 Bestellbestätigung:
Die NVG verschickt daraufhin eine Bestellbestätigung postalisch oder per E-Mail, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die über die Funktion „Drucken“ ausgedruckt werden kann. Die Bestellbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung bei der NVG eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Mit dieser Bestellbestätigung erhalten Sie außerdem
notwendige Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten. Der Vertrag kommt mit der Lieferung des ersten Heftes bzw. im Falle von E-Paper-Abonnements oder
Gutscheincodes mit der Möglichkeit des Herunterladens der bestellten Produkte zu Stande.“
Mit freundlichen Grüßen
Katica F.
Stellvertretende Teamleitung
Neue Verlagsgesellschaft mbH
Ihr Kunden-Service
Herr N. schrieb uns am 12.12.2019:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Ja, das Geld ist bei mir wieder eingegangen.
Danke für das klären des Falles.
Die Art und Weise der Konfliktlösung beim Anbieter bleibt eine Zumutung. =/
Vielen Dank für ihre Arbeit.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
Sixt erstattet die Abbuchung für den angeblichen Schaden
meine-sauna-welt.de liefert die Sauna
maedchenflohmarkt.de: Geld für einen verkauften Artikel nach sechs Wochen erhalten
paul-valentine.com befindet sich aktuell im vorläufigen Insolvenzverfahren
hoosa.de zahlt nach Stornierung der Bestellung das Geld zurück
engelderliebe.de storniert die weitere Abbuchung des Abos
holz-terrarium.de liefert das Terrarium nach über drei Monaten dann doch
hamburg-modehaus.de: PayPal erstattet dann doch den Kaufpreis
Vorsicht bei Anruf von gigaws.de / GWS Giga Win Service
backstreetmerch.com erstattet den Kaufpreis nach Stornierung der Bestellung
hamburg-modehaus.de: Minderwertige Ware, erstattet aber den Kaufpreis
Desiani.com: Volle Erstattung der Retoure wird zunächst abgelehnt
diemer.de erstattet die Retoure
Google Fonts werden jetzt direkt von Wix.com bereitgestellt
mode-deals.com: Minderwertige Ware aus China
emmalove.de Lieferung trotz Storno. Retoure wurde erstattet
triathlonladen.de erstattet die Nichtlieferung und die Retoure
urlaubstransfers.de erstattet die Taxikosten
svm-europa.com bestätigt den Widerruf des Gewinnspiels
GlücksTipper bestätigt den Widerruf des Gewinnspielvertrages
Interrail.eu liefert seit sechs Monaten die Pässe nicht
intervertrieb.de liefert die Markisen verspätet
Anruf von „GlücksTipper“ wegen angeblicher Gewinnspielteilnahme
adlermode.com erstattet den Kaufbetrag nach Stornierung der Bestellung
Primastrom: Vertrag mit 73 Cent kWh wurde rückabgewickelt
Kaufland.de erstattet den Kaufbetrag für das stornierte Ebike
Giga Euro Service storniert den Gewinnspielvertrag
favolt.de erstattet den Kaufpreis für die defekte Handy-Ladestation
Vorsicht vor telefonischen Angeboten von primastrom.de
fanatics-intl.com erstattet die Retoure
flixtrain.de erstattet die Verspätung
sixt.de korrigiert den Fehler wunschgemäß
vanessabruno.fr: Nach unserer „Intervention anstandslos überwiesen“
„Check24 erstattet aus Kulanz 50% der Mehrkosten“
ao.de: Erstattet nach Nichtlieferung den Kaufpreis
parken.flughafen-stuttgart.de / APCOA erstattet die Parkgebühr
HUK-Coburg bucht die unberechtigte Forderung aus
telefonicom.de akzeptiert den Widerruf
Klarstein.de: Erstattet über PayPal de Kaufpreis
selbstauskunft.de akzeptiert den Widerruf
maedchenflohmarkt.de: Geld für einen verkauften Artikel nach sechs Wochen erhalten
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