Welche unseriösen Geschäftspraktiken sollen durch das Gesetzespaket unterbunden werden?
– Gewinnspiel-Verträge müssen künftig schriftlich abgefasst werden, das heißt, dass eine kostenpflichtige Gewinnspielteilnahme erst zustande kommt, wenn die Verbraucher dies schriftlich bestätigt haben.
– Seit dem 4.8.2009 ist es ja per Gesetz untersagt Verbraucher ohne vorherige Zustimmung anzurufen. Dieses Gesetz wurde bisher nur unzureichend eingehalten, und die Verbraucher wurden nach wie vor angerufen. Um den anrufenden Firmen den wirtschaftlichen Anreiz zu entziehen, wurde nun die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Telefonwerbung von 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben.
– Bisher waren Gebühren für die erstmalige Abmahnung bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen von über 500 Euro keine Seltenheit. Nun wurde eine Gebührenobergrenze von 155,30 Euro eingeführt.
Zudem wurden zusätzliche Informationspflichten festgeschrieben und ein Gegenanspruch auf Ersatz der Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung eingeführt.
– Unlautere Telefonwerbung ist ja eigentlich schon lange verboten. Was regelt das Gesetz neu?
Seit 2009 ist Telefonwerbung nur noch erlaubt, wenn der Verbraucher vorher seine Einwilligung gegeben hat. Die Anrufer dürfen ihre Rufnummern nicht unterdrücken, so dass man unerwünschte Gespräche zurückverfolgen kann. In der Praxis setzen sich viele Firmen aber über diese Vorschriften hinweg. Dabei ist eine beliebte Masche, dass die Anrufe durch einen Telefoncomputer erledigt werden, und die Stimme vom Band kommt. Das war bisher straffrei. Künftig sind aber auch unerwünschte Anrufe mit Automatenstimme verboten.
– Was schreibt das neue Gesetz für Inkassorechnungen vor?
Meistens geht es dabei um illegale Downloads und meistens wird ein Streitwert von mehreren tausend Euro zugrunde gelegt. Dementsprechend sind dann die Abmahnungen teuer, so dass im Schnitt 800 Euro fällig werden.
Per Gesetz wird der Streitwert bei Erstverstößen privater Nutzer nun auf 1000 Euro festgesetzt. Die Abmahnung darf dann höchstens 155 Euro kosten.
– Was müssen die Abmahnanwälte in Zukunft beachten?
Verbraucher, die ein Schreiben von einem Anwalt erhalten sind häufig so eingeschüchtert, dass sie bezahlen. Künftig sollen für Inkassorechnungen klare Regeln per Gesetz gelten: Aus den Forderungen soll hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten zusammensetzen. Dafür soll es Inkasso-Regelsätze geben. Anwälten, die sich nicht an die Regeln halten, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, bislang sind es nur 5000 Euro.
– Ist diese Deckelung der Anwaltsgebühren tatsächlich in der Praxis wirksam?
Die Deckelung der Anwaltsgebühr gilt nur in so genannten „einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung“. In der Praxis gehen die Anwälte aber üblicherweise davon aus, dass der Verstoß nicht „unerheblich“ ist. Solche Schlupflöcher gibt es auch im neuen Gesetz: Wenn der Streitwert von 1000 Euro „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist, soll er nicht gelten.
– Worin sehen wir als Verbraucherschützer noch Lücken?
Das Wort „unbillig“ ist nicht genau definiert. Darum müssen die Gerichte dann im Einzelfall darüber verhandeln.
Dass die Bussgeldobergrenzen angehoben wurden gilt nun auch explizit für die Verwendung automatischer Anrufmaschinen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers. Leider sitzen die Betreiber dieser automatischen Suchmaschinen meistens im Ausland und sind gar nicht dingfest zu machen. Auch die Bundesnetzagentur ist hier machtlos.
Verbraucher, die ständig von den selben Nummern angerufen werden, können und sollten diese entweder in ihrem Telefon sperren oder über ihren Telefonanbieter sperren lassen.
Obwohl die sogenannten Cold Calls seit dem 4.8.2009 gesetzlich untersagt sind, halten sich viele Firmen nicht daran. Insbesondere Vertriebsagenturen, die Zeitschriftenabos vermitteln wollen, kaufen Adressen auf, rufen die Verbraucher an, und versprechen einen Reisegewinn, wenn man ein Abo abschließt.
In dem neuen Gesetzespaket wird die Textformerfordernis aber nur für Gewinnspielverträge vorgeschrieben, weil dies den Großteil der unzulässigen Werbeanrufe ausmache.
Unsere Erfahrungen sind da anders.
Ca. 600 Verbraucher haben uns schon hilfesuchend angeschrieben, weil Sie am Telefon ein Zeitschriftenabo abgeschlossen haben.
Anrufer sind Firmen wie Success GmbH, PVZ Stockelsdorf, MVZ, Burda Direkt Services, Bösche Direkt, Heinrich Heine, Deutscher Videoring
Verbraucher, die Probleme mit solchen Verträgen oder Probleme mit Firmen aus allen Branchen haben, finden auf unserer Seite Verbraucherschutz.de zu vielen Themen wertvolle Hinweise und können uns auch über das Kontaktformular anschreiben.
Ich habe ein großes Kunsstoffschild an meinem Briefkasten mit dem klaren Hinweis „Keine Werbung“, dennoch fand sich ein dicker Prospekt der Firma REAL darin. Da ich gelegentlich ein paar Tage dienstlich oder privat ausser Haus bin, möchte ich auch aus Gründen der Einbruchprävention grundsätzlich keinen Werbemüll im Briefkasten. Trotz mehrerer Anrufe ist REAL nicht kooperativ und nicht bereit, den Kontakt zur Verteilerfirma herzustellen, ich erwäge auch Anzeige zu erstatten.
Seit einiger zeit bekomm ich regelmässig werbung von 2015lv.de werbung für Louis Vuitton werben mit 80% rabatt auf taschen etc. per Whatsapp und ich hab nirgends außer bei Facebook meine telefonnummer hinterlegt (außer im Freundeskreis – Familie) die nummer von wo gesendet wird ist +86 13138456197