Bundesanzeiger Verlag erhöht die Gebühren drastisch.
Wir schrieben am 14.2.2022 an den Bundesanzeiger Verlag in Köln:
Sehr geehrter Herr Dr. Matthias Schulenberg (Geschäftsführer),
im November 2021 erhielten wir von Ihnen eine korrigierte Rechnung 90130044 für den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 1.1.2019 bis 31.12.2019.
Berechnet wurde:
Offenlegungsentgelt Bundesanzeiger 23,00 Euro
Jahresgebühr Transparenzregister Kalenderjahr 2021 4,80 Euro
Unternehmensregister Kalenderjahr 2019 3,00 Euro
Auf der neuen Rechnung vom 31.1.2022 , Jahresabschluß zum Geschäftsjahr vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 wurde berechnet:
Offenlegungsentgelt 24,00 Euro
Jahresgebühr Transparenzregister Kalenderjahr 2021 6,67 Euro
Jahresgebühr Transparenzregister 2022 20,80 Euro
Unternehmensregister 2020 3,00 Euro
Zum Einen bin ich mehr als erstaunt darüber, dass Sie auf einer Rechnung 4 ! Kalenderjahre abrechnen!
Wieso berechnen Sie die Jahresgebühr Transparenzregister Kalenderjahr 2021 doppelt? Einmal mit 4,80 Euro und dann nochmal mit 6,67 Euro?
Und dann erhöhen Sie die Jahresgebühr Transparenzregister von 4,80 Euro für 2021 auf sage und schreibe 20,80 Euro für 2022! Was einer Vervierfachung der Gebühr bedeutet.
Das ist nicht nur in unseren Augen Wucher, denn in meiner vorangegangenen Mail hatte ich Ihnen die Beschwerde einer anderen Firma zukommen lassen.
Ich erwarte von Ihnen eine Stellungnahme bis zum 24.2.2022 um 15:00 Uhr mit Angabe von Gründen, die so eine drastische Erhöhung der Beiträge für die Führung des Transparenzregisters
begründen.
Wir hatten auch die nachstehende Zuschrift einer Firma weiter geleitet und um eine Stellungnahme gebeten:
Schönen guten Tag – sehr geehrte Damen und Herren,
was Sie Sich hier erlauben, ist die größte Wucherei des Jahrhunderts.
Für die Führung des gesetzlich verordneten Registers verlangten Sie in 2019 3 €, für 2022 gleich mal 20,80 €. Das ist eine Versiebenfachung‼! Eine größere Preistreiberei ist mir bisher in meinen 77 Jahren noch nicht bekannt geworden, aber es zeigt, Was unser Staat mit uns soooo vorhat – uns nicht nur das Geld, sondern auch noch unser Erspartes zu klauen‼! FÜR null Leistung – Ein Speicher für das bisschen gesamter Jahresablage kostet wohl kaum mehr als 100 € , da geht einem das Licht aus‼‼ Für Ihre Tätigkeit verlangen Sie ja bereits von jeder Firma 23 € an Gebühren jedes Jahr‼ Das sind Mio.-Einnahmen – aber das reicht Ihnen immer noch nicht‼! Es müssen Multimillionen sein‼! Und alles mal 7‼‼
Hier wird mal richtig offengelegt, wie uns dieser Staat gesetzlich abzockt in einem Maß, das wohl alle Preissteigerungen der Neuzeit übertrifft. Ich stelle hier die Forderung an die Staatsanwaltschaft, diese Schweinerei strafrechtlich zu unterbinden‼‼‼!
Viele Grüße
p.p.a. Peter E.
Bundesanzeiger Verlag GmbH
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Servicemanagement
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T +49 (800) 1234 338
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www.bundesanzeiger.de
www.bundesanzeiger-verlag.de
BA-120058-4180131
Geschäftsführung: Dr. Matthias Schulenberg und Jörg Mertens
AR-Vorsitzende: Eva Schmierer
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Postfach 10 05 34
50445 Köln
(Köln – HRB 31248)
In Zeiten des Internet kann man sich schlau machen, bevor man solche Briefe verfasst. Zunächst: die 3,- € im Jahr ist die Gebühr für das Unternehmensregister, nicht das Transparenzregister. Die Gebühr für das Transparenzregister war für 2021 zunächst 4,80 €, wurde dann aber rückwirkend (vom BMF!) auf 11,47 € erhöht (daher die Nachzahlung) und dann für 2022 auf 20,80 €. https://www.gesetze-im-internet.de/trgebv_2020/anlage.html. Da hat der Bundesanzeigerverlag offenbar gute Lobbyarbeit geleistet.
Gab es eine Antwort vom Bundesanzeiger? Ich habe die Rechnung gerade erst bekommen.
Wer prüft und genehmigt diese Wegelagerer-Gebühren?
Es kann doch nicht sein, dass eine ‚öffenltiche‘ Institition als GmbH unkontrolliert Gebühren multipliziert und wirksam erhebt.
Wo ist die Kontrollinstitution?