Booking.com zahlt eine angemessene finanzielle Entschädigung
Frau Verena N. schrieb uns am 20.02.2020
Betreff: Booking.com stellte Unterstützung bei Rückerstattung eines Hotelpreises bei untragbarer Hygiene aus, welche nun ausbleibt // Untragbare hygienische Umstände im LifeHotel Vienna Airport
Kunden-oder Vertragsnummer: booking 2561501393
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, um die Kooperation sowohl mit dem gebuchten Hotel als auch mit dem Reiseanbieter zu bemängeln.
Wir haben zu zweit spontan eine Übernachtung im LifeHotel Vienna Airport über booking.com gebucht. Dieses verließen wir kurz nach dem Einchecken wieder, nachdem in zwei gesehenen Zimmern untragbare, potentiell gesundheitsschädliche hygienische Umstände ( wohl Ungeziefer/Parasiten, Flecken auf dem Bett dem Aussehen nach Blut und Sperma, wohl ungeputztes Bad ) feststellen mussten. Obwohl wir das Zimmer als non-refundable gebucht hatten, fanden wir, angesichts des eben genannten, welches eine bedenkenlose Übernachtung nicht möglich machte, wäre eine Rückerstattung durchaus angemessen, denn auch ein „billigeres“ Hotel sollte wenigstens grundlegende Hygiene bieten anstatt seine Gäste Infektionsquellen auszusetzen. DIe Rezeption wollte uns ohne Manager nicht helfen. Ein Telefonat und direkt im Anschluss folgende E-Mailkorrespondenz mit Booking stellte uns Unterstützung in Aussicht. Es kam auch eine E-Mail mit einer Storno-Bestätigung von Booking. Jedoch habe ich seitdem nicht mehr von Booking oder dem Hotel gehört.
Ich erhoffe mit, mit Ihrer Hilfe möglichst den Buchpreis bzw eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Im Folgenden die E-Mailkorrespondenz. Bitte lassen Sie mich wissen, sollten sie die Fotos auch benötigen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Verena N.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 21.02.2020 an booking.com/Presse weiter Frau Verena N. schrieb uns am 21.02.2020
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort!
Zwischenzeitlich hat booking.com versucht, mich telefonisch, allerdings konnte ich den Anruf nicht entgegen nehmen, weil ich noch in der Arbeit war. Es folgte eine E-Mail mit Wunsch nach telefonischer Kontaktaufnahme, um auszudiskutieren, was man denn in meinem Fall tun könnte.
Ich habe kein gutes Gefühl dabei, so etwas telefonisch zu klären und dabei ins Feilschen zu geraten oder mich mit sonstigen verbalen Unverbindlichkeiten zufrieden geben zu müssen, ohne, dass es schriftliche Dokumentation und eine klare Linie gibt. Dass ich Entschädigung in Form einer Erstattung wünsche, habe ich schriftlich klar ausgedrückt, denke ich.
Können Sie mir bei der Vermittlung helfen?
Falls nicht, was ist Ihr Rat, wie weiter vorzugehen wäre?
Mit freundlichen Grüßen,
Verena N.
Verbraucherschutz.de schrieb am 21.02.2020 Frau Verena N.
Hallo Frau N.
booking.com hat bisher alle Vorgänge zur Zufriedenheit der Verbraucher geklärt.
Ich möchte Sie bitten, die telefonische Klärung in Anspruch zu nehmen und mich zu informieren, ob dies zu Ihrer Zufriedenheit erfolgte.
Frau Verena N. schrieb uns am 21.02.2020
Hallo Frau Lauckenmann,
danke für Ihren Rat, booking.com hat mich erneut angerufen, und tatsächlich hat sich der Vorfall zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst, ich bin mehr als angemessen finanziell entschädigt worden.
Danke vielmals für Ihre Hilfe und einen schönen Abend.
Verena N.
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