Booking.com will Webauftritt verbraucherfreundlicher gestalten
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Öffentlichkeitsarbeit ließ uns am 20.12.19 die nachstehende Pressemeldung zukommen:
Mehr Verbraucherschutz bei Hotelbuchungen im Internet
Booking.com will Webauftritt verbraucherfreundlicher gestalten
Die Reiseplattform Booking.com hat heute gegenüber dem europäischen Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netzwerk) zugesagt, ihren Webauftritt verbraucherfreundlicher zu gestalten. Das Unternehmen sichert zu, Verbraucherinnen und Verbraucher über anfallende Kosten frühzeitig zu informieren, Vergleiche objektiv auszugestalten und Transparenz über die Reihenfolge von Suchergebnissen herzustellen. Booking.com ist verpflichtet, seinen Webauftritt innerhalb von sechs Monaten umzugestalten.
Vorausgegangen sind mehrmonatige Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und dem CPC-Netzwerk sowie der Europäischen Kommission, bei denen sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erfolgreich für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt hat.
Zum Ergebnis erklärt Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen:
„Hotelbuchungsportale sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wichtige Plattformen, um sich über Angebote zu Unterkünften zu informieren und diese zu vergleichen. Dabei müssen Verbraucherinnen und Verbraucher sich auf die Informationen, die sie dort finden verlassen können und dürfen nicht durch Tricks oder vermeintlichen Zeitdruck zu Buchungen verleitet werden. Zusammen mit anderen Verbraucherschutzbehörden in der EU machen wir uns deshalb dafür stark, dass Buchungsportale ihre Webauftritte transparent, verlässlich und für jeden leicht nachvollziehbar gestalten. Die Zusage von Booking.com ihren Webauftritt verbraucherfreundlicher aufzubauen ist ein Schritt in die richtige Richtung, den ich sehr begrüße.“
Das CPC-Netzwerk steht derzeit außerdem in Verhandlungen mit einem anderen Unternehmen der Reisebranche, um auch dieses zu einer verbraucherfreundlichen Gestaltung des Webauftritts zu verpflichten.
Wenn man bei Booking.com die Buchungsbestätigung via SpamFilter verloren geht, hat man als nicht registrierter Kunde ohne Buchungsnummer und PIN faktisch keine Möglichkeit, die Reise zu stornieren.
Sowohl online wie auch bei Telefon-Hotline gibt`S offensichtlich keinerlei sonstige Identifizierung.
Und wenn dann abgebucht wurde, ist eine Rückabwicklung eher problematisch.