„Vor fast 4 Wochen wurde uns von booking.com schriftlich eine Entschädigung/Erstattung zugesichert, auf die wir vergeblich warten!“
Herr Robby S. schrieb uns am 16.11.17:
Bei verbraucherfreundlichen Unternehmen ist es selbstverständlich, sich an Vereinbarungen/Zusicherungen zu halten. Bei Booking.com leider nicht! Vor fast 4 Wochen wurde uns schriftlich eine Entschädigung/Erstattung zugesichert, auf die wir vergeblich warten! Wie seriös ist ein Unternehmen, dass seine Kunden hängen lasst oder bewusst in die Irre führt? Verbrauchern Entschädigungen/Erstattungen vorzuenthalten, ist eine Bereicherung für den Reiseanbieter – für den Verbraucher sicher nicht!
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr S.
booking.com beantwortet unsere Anfragen nicht..
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und
dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Herr S. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Ich denke,der Betrag um den es hier geht, ist zu unbedeutend, um von Rechtsmitteln Gebrauch zu machen.
Doch andere Verbraucher sollten wissen, dass Booking.com nicht so seriös ist, wie man denkt.
Kunden werden bewußt in die Irre geführt und vernachlässigt. Auf Zusagen kann man sich nicht verlassen.
Auch wenn nur kleine Beträge vorenthalten werden, summiert es sich bei der Vielzahl der Verbraucher zur Bereicherung des Reiseunternehmens.
MFG R. S.
Herr R. S. schrieb am 6.12.17:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielleicht hatte der veröffentlichte Artikel eine positive Wirkung.
Inzwischen wurde die Erstattung veranlasst.
MfG R. S.