Booking.com erstattet die zuviel (doppelt) entrichtete Übernachtungsgebühr
Herr Bodo M. schrieb uns am 23.07.2019
Betreff: Buchung und Bezahlung Hotel Mardin über Booking.com. Vor Ort noch einmal Erhebung der Übernachtungsgebühr, da noch keine Zahlung eingegangen war. Im Nachhinein keine Rückerstattung des zuviel gezahlten Betrages.
Kunden-oder Vertragsnummer: 1605223690048968335
Ich war vom 25.05.2019 – 27.05.2019 zu Gast im Hotel Mardin dabei trat folgendes Problem auf:
Ich hatte die Unterkunft kurzfristig am Donnerstag, den 23.05.2019 bei Booking.com gebucht und erhielt von da auch eine Buchungsbestätigung.
Der Preis in Höhe von 84,00 € wurde am Freitag, den 24.05. von meinem Konto abgebucht.
Als ich am Samstag, den 25.05. in dem Hotel eintraf, lag dort zwar die Buchungsbestätigung vor, man teilte mir aber mit, dass kein Zahlungsvorgang an das Hotel erfolgt sei und ich meine Unterkunft noch einmal vor Ort bezahlen müsse, sonst würde ich kein Zimmer bekommen.
Ich bezahlte also noch einmal an der Rezeption den Preis von 72,99 € um mein Zimmer zu erhalten.
Danach setzte ich mich mit Booking.com in Verbindung (per Mail)
Als ich ein paar Tage später noch einmal in der Rezeption des Hotels vorsprach, bat man mich, die Angelegenheit noch einmal schriftlich darzulegen, damit sie diese an das Management weiterleiten können. Dies tat ich am 28.05.2019 per E-Mail.
worauf ich am gleichen Tag die Antwort erhielt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihre Nachricht an das Management weitergeleitet.
Sobald wir eine Rückmeldung erhalten setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Nachdem sich jedoch weiterhin nichts tat, verfasste ich am 19.06.2019 nochmal ein letztes Schreiben.
Bis zum heutigen Tag erfolgte keine Rückzahlung und auch keine weitere Reaktion.
Deshalb wende ich mich jetzt an Sie mit der Frage, was weiter zu tun ist, bzw. mit der Bitte, vor solchen Machenschaften zu warnen.
Wenn Sie entsprechende Unterlagen wie Buchungs- und Zahlungsbestätigung von Booking.com bzw. die Rechnung vom Hotel mit Zahlungsbestätigung benötigen, sende ich diese Ihnen gerne zu. Genauso den ganzen E-Mail Schriftverkehr.
Booking.com hält sich aus dieser ganzen Angelegenheit heraus und fühlt sich nicht verantwortlich, weil die Buchung über den Partner Agoda erfolgt ist und dies in der Buchungsbestätigung erwähnt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo M.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 24.07.2019 an booking.com weiter. Herr Bodo M. schrieb uns am 28.07.2019
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Bemühungen. Bereits gestern noch hat sich der Kundenservice von Booking.com mit einer Kulanzlösung an mich gewandt.
Ich bekomme die zuviel (doppelt) entrichtete Übernachtungsgebühr zurückerstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo M.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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