BMJV geht gegen Corona-Täuschungen auf Online-Handelsplattformen vor.
Verbraucherschutz.de erhielt am 27.5.2020 den nachstehenden Newsletter vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Ergebnisse einer europaweit koordinierten Marktstichprobe
Auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (Consumer Protection Cooperation – CPC-Netzwerk) europaweit Angebote für die Corona-Krise relevante Produkte auf Online-Handelsplattformen mittels einer Marktstichprobe (sogenannter sweep) überprüft. Ziel des sweeps war es, herauszufinden, ob und inwiefern Verbraucherinnen und Verbraucher in der Corona-Krise über Eigenschaften insbesondere von Produkten wie Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel, Antikörpertests und Nahrungsergänzungsmittel getäuscht werden. Bei der Untersuchung wurden vor allem große Online-Handelsplattformen in den Blick genommen, die dem CPC-Netzwerk gegenüber zuvor Maßnahmen gegen Verbrauchertäuschung zugesagt hatten.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl erklärt:
„Skrupellose Geschäftemacher wittern in der Krise das große Geschäft. Sie nutzen die Ängste und Unsicherheiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus, um Geld mit irreführenden Versprechen zu machen – im schlimmsten Fall auf Kosten der Gesundheit. Dem werden wir uns zusammen mit den anderen europäischen Verbraucherschutzbehörden entschlossen entgegenstellen. Dafür werden wir die Online-Plattformen weiterhin im Auge behalten und darauf hinwirken, dass die gemachten Zusagen eingehalten werden. Zudem zeigt die Aktion des CPC-Netzwerks eindrücklich, wie wichtig die europäische Zusammenarbeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher gerade in so herausfordernden Zeiten wie diesen ist.“
Die Ergebnisse des sweeps zeigen, dass einige Online-Handelsplattformen immer noch eine erhebliche Anzahl von irreführenden und verbrauchertäuschenden Angeboten aufweisen. Vorgefunden wurden u. a. Täuschungen über das Schutzniveau von Atemschutzmasken, mutmaßlich gefälschte Zertifikate, unzulässige Angebote von Antikörpertests sowie falsche Schutzversprechen von Nahrungsergänzungsmitteln.
Hingegen gibt es auch positive Beispiele: Einzelne Plattformen gehen konsequent und effizient gegen Verbrauchertäuschungen im Zusammenhang mit coronarelevanten Produkten vor. So wurde auf einer Plattform etwa der unzulässige Vertrieb eines Antikörpertests innerhalb kürzester Zeit beseitigt.
In Deutschland koordiniert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Teilnahme am sweep und führt ihn in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) durch. Zur Verfolgung von Rechtsverstößen im Inland sind allein die privaten Verbände befugt. Auf europäischer Ebene wurde die Aktion von der Europäischen Kommission koordiniert.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eine Abteilung in Ihrem Hause, an die man unseriöse Händler dieser Waren melden kann?
Wir erhielten die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen als Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gerne das Folgende mitteile:
Es gibt aktuell keine Rechtsgrundlage für das BMJV, gegen unseriöse Händler vorzugehen. Voraussichtlich wird noch im Juni ein Gesetz in Kraft treten, nach dem das Bundesamt für Justiz in speziellen Konstellationen den Sitzstaat von Anbietern aus dem EU-Ausland um Durchsetzung von Verbraucherrechten ersuchen kann.