Liebe Verbraucher,
wir erhalten täglich Unmengen an Zuschriften bezüglich der ungewollten Clubmitgliedschaft bei Web.de. und GMX
Da Web.de und GMX unsere Anfragen nur teilweise beantwortet, und die Kündigungen nach einem undurchsichtigen „Gießkannenprinzip“ bestätigt oder abgelehnt werden, möchten wir Sie bitten, Ihr Anliegen / Kündigung der Clubmitgliedschaft mit Hilfe des nachstehenden Gesetzestextes direkt an Web.de zu richten:
1&1 Mail & Media GmbH
Zweigniederlassung München
Sapporobogen 6-8
D-80637 München
Betrifft: Vertragsnummer: ………………….
Sehr geehrter Herr Einhellinger,
ich habe keine Club Mitgliedschaft bei Ihnen abgeschlossen.
Mit Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung fordere ich Sie hiermit auf, den oben genannten Vertrag von Beginn an zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.
(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „ Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit mit Hilfe des Musterbriefes der Verbraucherzentrale Ihre Clubmitgliedschaft zu kündigen:
www.vz-nrw.de/mediabig/218141A.pdf
Sollte dieses auch nicht zum Erfolg führen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Angelegenheit an die Verbraucherzentrale, da diese bereits seit Februar in dieser Sache gegen Web.de klagt.
Ich habe auch eine „Letze Mahnung“ von gmx bekommen. Vorherige Mahnungen kamen aber keine. Ich soll einen Betrag über ausstehende
Leistungen zahlen – Kann mich nicht erinnern, jemals welche abgeschlossen zu haben. Leider sind die angegebenen Positionen ohne näheren Angaben, nur eine Vertrags.Nr ist genannt. In meinem gültigen Account wird nur der Free Account angezeigt, keine weiteren Vertragsabschlüsse. TelefonNr. zu Rückfragen fehlen ebenso und die Tel.Nr. bei GMX ist nur für tech. Fragen.
Lieber Verbraucher,
bitte melden Sie sich auf unserer Seite kostenlos als Mitglied an.Wenn Sie sich dann einloggen, finden Sie die Gesetzestexte,
mit denen Sie Ihren Vertrag bei GMX kündigen können.
Sollte GMX Ihrer Kündigung nicht zustimmen, wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale Ihrer Stadt.
Bitte lesen Sie auch unsere vielen Artikel zu diesem Thema und die Kommentare anderer betroffener Verbraucher.