Herr Werner G. schrieb uns:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
hier nur für Sie die Antwort von Birkenstock. Für mich bedeutet das, bei Tobias Mayer ist nichts mehr zu holen. In Ihrer email vom 5. d.M. an mich hatten Sie mir vorgeschlagen, Strafanzeige gegen Tobias Mayer zu erstatten. Steht dieser Rat nicht im Widerspruch zu Ihrem Artikel in dem Sie auf die schwierige Notwendigkeit verweisen, die vorsätzliche Betrugsabsicht zu beweisen?
Es mag technische Schwierigkeiten geben, dass eKomi die positive Bewertung bei Tobias Mayer nicht ändert. Bei der gegebenen Sachlage betätigt sich eKomi in meinen Augen als naives Bewertungsportal sowie “Handlanger” für Mayer! Gestern hat sparmeise noch Artikel von Mayer im Internet präsentiert. Ich habe dort angerufen, negative Informationen über Tobias Mayer waren hier nicht bekannt. Der Anbieter Rabatt99 gehört auch zu dem “gleichen Verein” und präsentiert heute noch Schuhe von Tobias Mayer. Die armen Kaufinteressenten, die auf diese Hinweise reinfallen.
Für mich nicht nachvollziehbar, die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat sich bei mir bislang nicht gemeldet. Konsequenz: Vorkasse an Tobias Mayer als Lehrgeld abschreiben und wer mich künftig nicht auf Rechnung beliefern will, ist für mich kein Partner!
Birkenstock schrieb:
Sehr geehrter Herr G.
für Ihre E-Mail bedanken wir uns und bedauern außerordentlich, dass Sie einen Grund zur Beschwerde haben.
Wir versichern Ihnen, dass wir die Firma Tobias Mayer in Kaiserslautern nicht mehr beliefern.
Der von Ihnen gewünschte Artikel Noppy wird voraussichtlich im April wieder zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
——————————
Birkenstock Sales GmbH
Verbraucherschutz.de schreibt:
Wir weisen in unserem Artikel darauf hin, dass eine Anzeige bei der Polizei erst erstattet werden soll, wenn der Tatbestand des Betrugs recht eindeutig ist.