„biovea.com/de Nach 1 Monat keine Lieferung der bestellten Ware, keine Antwort auf mehreren Anfragen im Servicebereich“
Herr Bernd K. schrieb uns am 14.11.19:
Betreff: biovea.com/de Nach 1 Monat keine Lieferung der bestellten Ware, keine Antwort auf mehreren Anfragen im Servicebereich
Beschwerde zu BIOVEA Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14. Oktober 2019 habe ich bei BIOVEA Deutschland 2 Dosen SUPERFLEX-3 bestellt und mit der Kreditkarte bezahlt. (60,84 €)
Ich mache gerade leider die gleichen schlechten Erfahrungen wie viele andere mit Biovea. Ich habe Waren am 14.10. bestellt, die angeblich „auf Lager“ und sofort lieferbar sind. Kein Hinweis darauf, dass sie aus den USA erst importiert werden muss. Sie wurde über Jersey verschickt, landete am 28.10. laut Tracking-Code beim Zoll in Frankfurt am Main. Seitdem gibt es keine weiteren Vorgänge.
Für eventuelle Zollansprüche werde ich nicht aufkommen und die Ware an den Versender zurückschicken lassen.
Meine wiederholten Anfragen zur bestellten und bezahlten Ware über den Servicebereich der Firma blieben unbeantwortet.
Zur Zeit versuche ich über meine Bank eine Rückabwicklung der mit der Kreditkarte bezahlten Ware.
Sehr große Hoffnungen mache ich mehr keine mehr.
Gegen dieses Verhalten dieser Firma sollte rechtlich vorgegangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd K.
Wir schrieben:
Sehr geehrter Herr K.
auf der Seite ist kein Impressum angegeben, auch keine Mailadresse.
Können Sie auf den Schreiben oder der Rechnung von Biovea eine Adresse, eine Mailadresse und den Namen des Geschäftsführers finden?
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 15.11.19 an [email protected] weiter, erhielt aber keine Antwort. Herr K. schrieb uns am 10.12.19:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
heute erhielt eine E-Mail von einem Herrn Ralf Meyer, BIOVEA Deutschland Kundendienst. (siehe Anhang)
In der E-Mail wurden mir 2 Optionen vorgeschlagen, siehe folgenden Wortlaut:
„Wir haben in diesem Fall 2 Optionen:wir können nun eine Gutschrift In Höhe der Einkaufsumme Ihrem Kundenkonto gutschreiben die Sie bei einer neuen Bestellung einsetzen können oder Sie warten bis die abgefangene Lieferung vom Zoll an uns zurückgesandt wird und unser Auslieferungslager wieder erreicht ; dann werden wir Ihnen den Betrag zurückerstatten“
Ich lehne beide Optionen ab.
1. Eine Gutschrift ist obsolet, da ich nicht mehr vorhabe bei dieser Firma zu bestellen.
2. Wenn der Zoll die Lieferung vernichtet, werde ich keine Erstattung des Betrages erhalten.
Wenn diese Firma über kein gesetzlich vorgeschriebenes Impressum verfügt, kann diese Firma dann nicht verklagt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd K.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr K.,
da dieser Vorgang nun einer Rechtsberatung bedarf, wir aber keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie leider bitten, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen. Diese kann die Firma auch bezüglich des fehlenden Impressums abmahnen.
Bei mir hat jede Bestellung in die Schweiz bisher funktioniert. Kommt wohl bisschen drauf an was man bestellt, ob’s rezeptpflichtig wäre oder nich. Langsam sind sie schon und ein Impressum fehlt auch. Jedoch, gilt in vielen Ländern, zB Schweiz, USA usw.. dass man kein Impressum bräuchte, wenn eine Firmenanschrift direkt sichtbar wäre.. Hat es aber nicht.
Domain ist ebenso anonym registriert. Da steckt schon eine Absicht dahinter einer nicht so kleinen Firma, die in der Grauzone Ware verschickt
Habe im Nov. 2021 bestellt und im Januar 2022 wurde mir mitgeteilt vom Zoll dass meine Sendung wegen Verstosses gegen das Arzneimittelgestzes beschlagnahmt wurde und eine Strafe von 55 Euro bezahlen muss. Ich kontaktierte Biovea und bekam Antwort von einem Herrn Hans Huber. Er teilte mir mit dass die Zollabfertigung dem „Zufallsprinzip“ unterlaegen. und Biovea nicht haftet. Es ist aber unmoeglich zu erkennen wo die Ware herkommt. (deutsche webseite, Preise in Eur).
Hallo Tom, genauso erging es mir. Hab gestern Post von der Deutschen Post bekommen, dass ich gegen das Verbringungsverbot verstoße und auch eine Strafe von 55 EUR erwarten kann, vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege, Ware kommt aus den USA. Ich hab jetzt alle Beteiligten im großen Verteiler angeschrieben und dieser Anschuldigung widersprochen.
Mal sehen, was raus kommt. Ich werde bei BIOVEA auf alle Fälle nicht mehr bestellen.
Das gleiche Problem mit einem Produkt für welches offenbar die erforderliche Zulassung für Deutschland nie beantragt wurde. Habe mittlerweile große Bedenken ob diese Artikel überhaupt die Wirkstoffe enthalten mit denen geworben wird. Viele Produkte scheinen irgendwelche Eigenmarken zu sein von Biovea. Z. B. sind über den Hersteller Foligain keinerlei Informationen im Netz zu finden. Ist das am Schluß alles Fake Ware mit entsprechenden ausbleibenden oder gar negativen Wirkungen ?
Seit über 10 Jahren bestelle ich bei BIOVEA, die Lieferung dauerte immer etwas länge. Es hatte für uns immer den Anschein, als käme die Ware aus Deutschland.
Am 10.12.2021 bestellt, am 15.12.21 in La Mirada in Kalifornien verschickt und am 27.12.21 Belgien und von dort am 28.12.21 DEUTSCHLAND.
Leider ist seitdem nichts passiert, erst jetzt das fehlende Impressum bermekt, EMails werden nicht abgeholt, die FIRMA IST DAS LETZTE
Hallo, meine letzte Bestellung sollte laut „Kundendienst“ am 5.11. versendet werden und am 19.11. hier sein. Daß die Ware aus den USA kommt, wurde mir nicht gesagt.
Seit dem 19.11. liegt nun die Ware „beim Zoll“.
Von einem „Herrn Hans Gruber“, „Kundendienst“, wurde mir am 6.12. versprochen, daß mir der Warenwert ersetzt wird, wenn sich das nicht mehr ändert. Habe seitdem nichts mehr von denen gehört. Meine vorgestrige Mail wurde nicht mehr beantwortet.
Habe am 31.08.2021 bei Biovea Deutschlnad für meine Frau Estriol Care 60 ml bestellt. Mit Versanddarum vom 02.12.2021 teilt mir
die Deutsche Post mit, dass die für mich bestimmte Sendung vom Deutschen Zoll beschlagnahmt wurde. Angeheftet war ein Schreiben vom Hauptzollamt Frankfurt am Main (vom 13.10.2021 !) in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Lieferung von Arznei-
mittel aus dem Ausland gegen das deutsche Arzneimittelgesetz verstößt – also illegal ist – ein Bußgeld wurde angedroht.
Ich habe gerade ein Bußgeld in Höhe von 40€ bezahlt wg einer Bestellung einer Hormoncreme bei Biovea. Angeblich ist Biovea bekannt als ‚offenkundig unseriös‘ – so der Originaltext aus dem Schreiben des Regierungspräsidium Darmstadt.
Ich hätte auf ein bestimmtes Logo achten müssen bzw. wissen müssen, dass der Shop unseriös ist, weil er kein Impressum hat und keine Angaben darüber dass die Lieferung aus dem Ausland (hier Kanada) erfolgt. – Verstoß gegen das Verbringungsverbot gem. § 73 AMG
Habe leider genau die gleichen negativen Erfahrungen gemacht wie die meisten. Hat jemand Erfahrung mit dem Rechtsweg.