Da bei verbraucherschutz.de einige Verbraucher sich über eine Preisanpassung beim Münchner Energieversorgungsunternehmen BEV Energie beschwerten, stellte verbraucherschutz.de dem erfolgreichen Energieversorger einige Fragen. Wir geben die Antworten der BEV hier zur Kenntnis.
Frage verbraucherschutz.de: Die BEV Energie ist bekannt für attraktive Preise. Warum erhöht die BEV derzeit die Preise für Strom und Gas für einige Kunden?
Die Aussage, dass es eine Preiserhöhung von mehreren Hundert Prozent, beziehungsweise wie in einem Beispiel genannt, von 600 Prozent gegeben haben soll, ist natürlich vollkommen – inhaltlich und rechnerisch – falsch. Wir reden ja hier beispielsweise von einer Erhöhung der Grundgebühr von 2,50 Euro auf 11,00 Euro monatlich. Klar, mathematisch wären das prozentual zwischen 500% und 600% Preiserhöhung, aber in absoluten Zahlen bedeutet das in diesem Beispiel rund 8 Euro mehr. Ein Kunde, der hier generell von einer Preissteigerung in Höhe von 600% spricht, übersieht in solchen Berechnungen, dass der Jahresgesamtpreis zu betrachten ist und nicht einzelne Preisbestandteile isoliert zu sehen sind. Das heißt: Letztlich kommt es auf den Gesamtbetrag einer angepassten Jahresrechnung für Strom oder Gas und nicht allein auf den Grundpreis an.
Der Gesamtbetrag einer Jahresrechnung setzt sich zusammen aus dem Grundpreis, dem Arbeitspreis je Kilowattstunde und dann vor allem aus dem persönlichen Verbrauch des Kunden. Erst wenn man dies in Summe als Gesamtbetrag der Jahresrechnung vergleicht, kann man den bisherigen mit dem neuen Strompreis vergleichen.
Der Grund für die Erhöhung liegt darin, dass die BEV Energie sich im Interesse der Versorgungssicherheit und aus wirtschaftlicher Verantwortung gegenüber den Kunden und Mitarbeitern zu einer Preisanpassung Mitte Dezember entschließen hat müssen. Im Übrigen sind wir mit Preisanpassungen nicht allein, vielmehr haben auch über 400 andere Energieversorger ihre Preise angepasst.
Verbraucherschutz.de: Warum kommt es generell derzeit bei Hunderten Energieversorgern in Deutschland teils zu drastischen Preiserhöhungen von 20 Prozent, 40 Prozent oder mehr?
Die Geschäftsführung sah sich zu diesem Schritt verpflichtet, da die Beschaffungskosten in den vergangenen zwei Jahren an der Leipziger Strombörse EEX um durchschnittlich mehr als die Hälfte (50,88 Prozent) gestiegen sind.
Bezahlten die Unternehmen im Jahr 2016 für das Lieferjahr 2017 für eine Megawattstunde Strom durchschnittlich noch 33,51 Euro, mussten sie in diesem Jahr für Lieferungen fürs Jahr 2019 bereits 50,56 Euro und mehr bezahlen. Zeitweise lag der Wert sogar bei bis zu 60 Euro für eine Megawattstunde Strom (Quelle: Branchenverband BDEW).
Auch der Anstieg der Preise für CO2-Emissionszertifikate im Bereich des sogenannten ‚Ökostroms‘ wirkte sich kostentreibend aus. Während der Preis für ein Zertifikat lange bei 4 bis 6 Euro lag, hat er sich im Verlauf des Jahres 2018 nahezu verdreifacht: Ein Zertifikat, das zum Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid berechtigt, kostet derzeit knapp 20 Euro. Kosten, die auf Verbraucher von den Energieversorgern natürlich umgelegt werden müssen.
Trotz dieses rasanten Anstiegs vor allem im Bereich der Beschaffungspreise und der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Kosten auf Umlagen, Steuern und Abgaben und ein knappes Viertel auf die Netzentgelte entfallen, die zuletzt ebenfalls sprunghaft angehoben wurden, konnte die BEV in der Vergangenheit günstigere Tarife als zum Beispiel ein Großteil der Grundversorger anbieten.
Aufgrund der massiven Preissteigerungen können Versorgungsunternehmen wie die BEV, welche auf dem Markt der Strom- und Gasanbieter einem starken Preiskampf und damit auch steigenden Vertriebskosten ausgesetzt sind, einen solchen vergleichsweise niedrigen Strompreis jedoch wirtschaftlich nicht mehr tragen. Dabei gilt: Auch kleinere Entlastungen bei anderen Bestandteilen des Strompreises konnten diese Anstiege nicht ausgleichen.
Quelle: https://www.bdew.de/presse/weitere-pressegrafiken/entwicklung-der-strompreise-der-leipziger-energieboerse-eex/
Quelle: https://www.bdew.de/presse/weitere-pressegrafiken/entwicklung-der-strompreise-steuern-abgaben-und-umlagen/
Beim Blick auf Preissteigerungen gilt jedoch auch: Es ist das absolute Preisniveau nach der Preiserhöhung zu vergleichen und nicht isoliert nur eine prozentuale Steigerung teilweise gar einzelner Tarifbestandteile. Wer solche Einzelelemente herauspickt reißt Zusammenhänge unzulässig aus dem Kontext.
Zum Thema Preissteigerungen beim Strom ist beispielsweise einem aktuellen Artikel der Tageszeitung „Die Welt“ zu entnehmen:
„Während der Stromverbrauch zwischen 2000 und 2018 nur um fünf Prozent gestiegen ist, hätten sich in derselben Zeit die Einnahmen aus der Strom- und Umsatzsteuer auf inzwischen über 13,5 Milliarden Euro mehr als verdoppelt,“ erklärt der BDEW. Der bisherige Profiteur der Kostensteigerungen für Strom ist somit häufig der Bundesfinanzminister.
Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article186351436/Energiepreise-So-teuer-werden-Strom-und-Gas-2019.html. Wir empfehlen mehr zu diesem Thema in dem Welt-Artikel ab dem Abschnitt „Preissteigerungen bei Strom und Gas sind sicher“ nachzulesen.
Insofern entspricht unsere Erhöhung, welche weit unter diesen 50 Prozent Preissteigerung der Strombeschaffung liegt, auch der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung, beziehungsweise blieb sie sogar hinter dieser zurück.
Warum bieten zahlreiche Energieversorger erst günstige Tarife an und erhöhen nach einiger Zeit teils deutlich?
Unser Geschäftsmodell ist es, dem Kunden einen günstigen Tarif anzubieten, der im Regelfall preiswerter als jener der Grundversorger ist. Gegen jahrelange massive Kostenerhöhungen im Gesamtmarkt von Produktion, Strom-Übertragung, der Besteuerung, der EEG-Umlage, des Verkaufs von CO2-Zertifikaten sind natürlich auch wir als BEV Energie machtlos.
Selbstverständlich muss aber auch die BEV Energie, wie sämtliche Energieversorger, ihre Tarife an der Marktentwicklung, insbesondere hinsichtlich steigender Kosten, orientieren. Deshalb sind wir nun leider auch zu Preiserhöhungen gezwungen worden.
Dies tun im Übrigen, wie jedes Jahr so auch 2019, Hunderte Grundversorger in Deutschland. Laut https://1-stromvergleich.com/strompreiserhoehung-2019/ erhöhen aktuell 403 Versorger ihre Energiepreise. Die BEV ist also nur ein Anbieter von Hunderten, welche die Preise für Strom oder Erdgas erhöhen mussten.
Kunden mit Bonus nach 12 Monaten verlieren auch diesen, wenn sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen. Halten Sie das für fair?
Wir bedauern vor allem, wenn wir diese Kunden verlieren. Aber hinter einem Bonus steckt die Idee einer wechselseitigen Treue.
Ist eine deutliche Erhöhung des Strompreises oder Gaspreises überhaupt rechtens?
Die Erhöhung bleibt deutlich hinter den tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung zurück und ist deswegen selbstverständlich rechtens.
Im Vergleich mit Stadtwerken, also den tendenziell teuren Grundversorgern, wo steht die BEV Energie da?
Die Strompreise der BEV liegen nach unserer Markanalyse trotz Berücksichtigung der jetzigen Erhöhung im Regelfall dennoch deutlich preiswerter als die der Grundversorger. Deshalb ist es für den Verbraucher in Deutschland nach wie vor attraktiv, zu einem Anbieter außerhalb der Grundversorgung zu wechseln.
Ein Leser ließ uns die folgende Rechnung zukommen und behauptete: Zum 1. Februar hätte sich der kWh-Preis von 23 Cent auf 27 Cent erhöht. Die Grundgebühr von 2,20 Euro sei auf 11,59 Euro pro Monat gestiegen. Dies bedeute, dass seine Kosten bei uns bei einem Verbrauch von 5000 kWh/Jahr (4-Personen-Haushalt) sich aus 139,08 € Grundpreis und 1.350,00 € Arbeitspreis zusammensetzten, also in Summe 1.489,08 € im Jahr.
Nimmt man ein Tarifvergleich in einem Preisvergleichsportal vor, ergibt sich in einer Stichprobe das folgende aktuelle Bild: In Berlin würde dieser Kunde beim Grundversorger Vattenfall (Berlin Basis Privatstrom) folgendes Zahlen:
Nimmt man das Beispiel in Berlin als Basis, kann gesagt werden: Die BEV ist hier in diesem Beispiel um 98,84 € preiswerter – trotz Preiserhöhung. Zudem kann ein Vergleich mit einem Grundversorger aus Hannover hinzugezogen werden (ernergyCity KlassikStrom). Folgendes Bild ergibt sich in diesem Beispiel:
Auch in dem Beispiel in Hannover wäre dieser Grundversorger noch 31,47 € teurer als der hinzugezogene Tarif der BEV Energie. Ein ähnliches Bild zeigt sich in einem dritten Beispiel – beispielsweise in Konstanz:
Auch im Beispiel von Konstanz zeigt sich, dass hier der Grundversorger sogar 117,73 € teurer als die BEV Energie ist.
Verbraucherschutz.de: Also nach wie vor Preise vergleichen?
Auf jeden Fall! Verbraucher sollten sich immer die Mühe machen, die Preise zu vergleichen. Zudem lohnt es sich, im Falle von Preiserhöhungen auch den Gesamtmarkt zu betrachten.
Dann wird klar, warum Energieversorger regelmäßig ihre Preise für Strom oder Gas erhöhen müssen und dass dies meist mit gestiegenen Kosten zu tun hat, welche sie selbst wiederum von Energieproduzenten, Netzbetreibern oder dem Staat durchgereicht bekommen.
Mehrere Medien haben über unser BEV-Interview berichtet, darunter auch netz-trends.de:
Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld von 300 000 Euro gegen einen Vermittler von Strom- und Gasverträgen verhängt. Die Behörde wirft der Energysparks GmbH „aggressive Gesprächsführung und Telefonterror“ vor.
der telefonterror geht weiter
die bev hat insolvenzbetrug begangen und das vergleichsportal veriox trägt mitschuld——veriox versendet an alle bev-kunden-briefe sich einen neuen anbieter zur suchen—und das ist der betrug——-aber die kunden von der bev wollten nur einen bonus——und veriox hat den betrug mit gemacht—–wer den Strom+gas über veriox wechsel wird immer betrogen——aber die menschen sind heute blöd wollen für alles was bekommen……..—-wer dumm ist muss bestraft werden
Die BEV hat mittlerweile Insolvenz eröffnet.
Beschluss zur vorläufigen Insolvenz AG München, 29.01.2019
Auch ich habe negative Erfahrungen mit BEV gemacht. Der zuviel gezahlte Abschlag geht nun wahrscheinlich leider in die Insolvenzmasse. Wie auch andere hier bin ich über verivox zu BEV gewechselt. Da verivox mit dem vorherigen Wechsel doch sehr wahrscheinlich Provision kassiert hat, wäre es doch nun sehr angebracht diesen an die geschädigten Kunden zurück zu zahlen.
ich sollte im Aug.18 eine Rückzahung wegen Geringerverbrauch von rd. 32 € erhalten, die mir nach 3 Monaten noch nicht erstattet wurd.. Darauf habe ich diese 32 € von der Dauerauftrags-Monatsrate abgezogen . Jetzt erhalte ich zum 2. Mal ein Mahnung, dass ich die 32 € sofort bezahlen soll, sonst werde ich gekündigt. Dabei habe ich schon zum 1.2. mit Sonderkündigung selbst gekündigt. Es ist schon ein seltsames Geschäftsgebaren bei BEV und die linke Hand weiß nicht was die Rechte tut.
Bei mir hat die BEV den Grundpreis um 443% und den Arbeitspreis um 14% am 21.12.2019 erhöht. Ich habe eine eingeschränkte Preisgarantie und bin am 1.7.2018 durch Verivox zu BEV gewechselt. Ich habe der Preiserhöhung am 21.12.2018 widersprochen und zum 30.6.2019 gekündigt. Bis heute den13.1.2019 habe ich trotz mehrmaliger Aufforderung nichts von BEV gehört. Jetzt habe ich BEV den Sepa Einzug entzogen und zahle meine monatlichen Raten mit Dauerauftrag.
Bei mir erhöht BEV den Grundpreis von 21,86 EUR/Monat auf 52,91 EUR/Monat und den Arbeitspreis von 27,98 Cent/kwh auf 32,48 Cent/kwh. Bei 5000 kwh im Jahr beträgt mein neuer Preis bei BEV 2.258,92 EUR/p.a. – mein Grundversorger würde 1.788,57 Euro/p.a. kosten!
Mein Grundversorger bietet 29 Monate Preisgarantie und keine Mindestvertragslaufzeit. BEV hat 1 Jahr Vertragslaufzeit und 1 Jahr Preisgarantie – allerdings habe ich noch 7 Monate Preisgarantie und BEV erhöht trotzdem!
verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-preiserhoehung-und-einbehaltene-guthaben-32540
strom-magazin.de/forum/andere-stromanbieter/warnung-vor-bev-bayerische-energieversorgungsgesellschaft-mbh.t2252/
Also bei mir sind es neu 1771€ gegenüber alt 1209€. Das sind 564€ Mehrkosten. Bonus in Höhe von 160 Euro und 15% auf den Verbrauch aus dem ersten Jahr unberücksichtigt. Online Preisvergleich ergibt auf der ersten Seite 20 Anbieter unter 1075€. Meine Sonderkündigung zur Preisanpassung wurde nicht beantwortet. Mein neuer Versorgungsvertrag wurde von der BEV unrechtmäßig blockiert. Die Hotline habe ich nach 3 Wochen und unzähligen Versuchen heute endlich erreicht.