„Vorgestern wurde das Geld von Paypal plötzlich wieder eingezogen- der PayPal Inhaber des Kontos wusste „anscheinend“ von den Transaktionen nichts- es gab wohl noch 2 weitere
Abbuchungen die der Herr nicht zuweisen kann. Ich habe daraufhin die Polizei in Berlin verständigt und Anzeige erstattet.“
Herr Dominic H. schrieb uns am 23.2.17:
Kurz zum Fall: Ich habe am 14.02 mehrere Artikel über Ebay Kleinanzeigen verkauft (siehe Kommunikationsverlauf unter der ebay Anzeigenummer 596263928)-
bezahlt wurde vom Käufer per Paypal. An dieser Stelle muss ich sagen, dass ich bis Dato viele Zahlungen und Transaktionsprozesse via
Paypal abgewickelt habe- im guten Glauben dass es sich um ein „bankenähliches System“ handelt- Bank ist für mich immer Geld = hohes Vertrauen in
das System.
Nun gut, dass Geld wurde direkt vom Käufer per Paypal angewiesen. Die Artikel wurden am 15.02 von mir versichert versendet (Empfänger: Judith Meyer Sendungsnummer: 962298659203/ Paketstation) und am Folgetag vom Empfänger abgeholt.
Vorgestern wurde das Geld von Paypal plötzlich wieder eingezogen- der PayPal Inhaber des Kontos wusste „anscheinend“ von den Transaktionen nichts- es gab wohl noch 2 weitere
Abbuchungen die der Herr nicht zuweisen kann. Ich habe daraufhin die Polizei in Berlin verständigt und Anzeige erstattet.
Gerade habe ich mit dem Paypal Telefon Support gesprochen. Die Aussagen waren da: das ist jetzt mein Problem, Käuferschutz gilt nicht da die Gegenseite über ein sogenanntes
persönliches „Family and Friends“ Verfahren die Transaktion vorgenommen hat und damit ist man nun eben nicht abgesichert. Das ist selbst mir als Paypal Vielnutzer überhaupt nicht ersichtlich gewesen. Weder in der Bestätigung zur Zahlung noch in den Details steht auch nur ein Wort von Familie und Freunde oder wie sie es nennen „persönliche Zahlung“ (Screenshots liegen vor).
Für mich ergeben sich daraus folgende Fragen für mich und weitere geschädigte Konsumenten:
– wie kann es sein, dass jemand ein Konto eines Dritten bei ihnen so leichtfertig nutzen konnte?
– Ist Paypal ein System, dass mit solchen gravierend Lücken organisierten Banden Tür und Tor öffnet: anscheinend kommt man recht einfach an sensible Paypal Daten Dritter und kann
diese völlig risikolos für Online Täuschungen nutzen. Es gibt in dem Fall nur einen Leidtragenden und das ist in diesem Fall der Verkäufer. Bekommt doch der Käufer schnell sein Geld zurück.
Vor dem Versand habe ich mir folgende Info Seite bei ihnen angeschaut paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security
Verkäuferschutz
Unser Verkäuferschutz hilft Ihnen, bei bestimmten Zahlungsausfällen Ihr Geld zurückzubekommen. Melden Sie uns das Problem und wir prüfen Ihren Fall. Wenn Ihr Antrag berechtigt ist, erhalten Sie den gesamten Kaufpreis.
Alle Details finden Sie in unserer Verkäuferschutzrichtlinie.
Beispiele
Sie haben eine Zahlung erhalten, die der Käufer nicht genehmigt hat. Oder der Käufer stellt für eine Zahlung einen unberechtigten Antrag auf Käuferschutz und gibt z. B. an, die Ware sei nicht angekommen. Oder der Käufer veranlasst aus einem dieser Gründe eine Rücklastschrift oder Kreditkartenrückbuchung.
Versandbeleg
Für den Verkäuferschutz benötigen Sie einen gültigen Versandbeleg. Auf diesem müssen folgende Angaben enthalten sein: Name des Versandunternehmens, Versanddatum, Name und Adresse des Empfängers sowie Name und Adresse des Absenders.
Ausnahmen vom Verkäuferschutz
Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Fahrzeuge mit Motor und Artikel, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, sind beispielsweise nicht vom Verkäuferschutz abgedeckt.
Wenn Käufer Probleme melden
Ihr Käufer kann bis 180 Tage nach der Zahlung ein Problem melden. Sie erhalten dann von uns eine E-Mail. In Ihrem PayPal-Konto können Sie mit dem Käufer Kontakt aufnehmen, um eventuelle Missverständnisse zu klären. Dazu haben Sie 20 Tage Zeit.
Antrag auf Käuferschutz
Kommt es zu keiner Einigung und der Käufer hat einen Käuferschutzantrag gestellt, haben Sie 10 Tage Zeit, alle dafür notwendigen Informationen bereitzustellen.
Tipps
Beschreiben Sie Ihre Artikel möglichst genau und geben Sie ein voraussichtliches Lieferdatum an. Gehen Sie insbesondere auf den Zustand des Artikels sowie eventuelle Defekte oder Auffälligkeiten ein. Falls Ihr Käufer einen Käuferschutzantrag stellt, müssen Sie uns innerhalb der mitgeteilten Frist alle angeforderten Informationen senden. Versenden Sie aussschließlich an die in den PayPal-Transaktionsdetails angegebene Versandadresse. Für Artikel, die an eine andere Adresse versendet oder persönlich abgeholt oder ausgeliefert werden, gilt kein Verkäuferschutz.
Ich sehe hier keinen Punkt, der mir in meinem Fall zu denken gibt. Das trifft alles auf mich zu respektive erfülle ich voll und ganz. Wieso steht hier nichts von „Versandadresse muss für Verkäuferschutz in den Zahlungsdetails stehen“ oder „dieses gilt nicht für Zahlung an Familie und Freunde“ (zumal das aus der Überweisung des Herrn H auch gar nicht hervorgeht).
Alles sehr versteckt. Alleine in diesem Fall kam es zu einem Gesamtschaden von über 1.000 €. Auf dem nun Konsumenten beziehungsweise Ebay Kleinanzeigen Händler sitzen bleiben.
Ich würde mich über eine Antwort von ihnen freuen.
VG, Dominic H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die Pressestelle von PayPal weiter und schrieb:
Sehr geehrte Frau W.,
wir erhielten die nachstehende Anfrage.
Wir haben über ähnliche Fälle bereits berichtet:
Betrüger melden Sich per SMS auf eine Anzeige bei ebay/PayPal Konto ist ein Fake!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Verbraucher erkennen können, dass es sich um gefälschte PayPal Konten handelt, damit wir dies veröffentlichen können.
Da wir bis zum 17.3.17 keine Antwort von PayPal erhielten, haben wir diese heute nochmals um eine Antwort gebeten. Herr H. schrieb uns auf Nachfrage, ob er eine Antwort erhalten hätte:
Guten Morgen,
leider nein, außer dass sie sofort ihr Geld wieder haben wollten. Eine Art Inkasso Büro aus Irland hatte sich gemeldet. Traurig wie da mit Kunden umgegangen wird. Meiner Meinung nach öffnen eBay Kleinanzeigen in Kombination mit Paypal Betrüger Tür und Tor durch ihre laksen Regularien. Auf die Masche werden sicher noch viel mehr Verbraucher reinfallen.
VG Dominic H.
Verbraucherschutz.de erhielt am 23.3.17 die nachstehenden Informationen von PayPal:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns aufgrund des Bankgeheimnisses nicht zu einzelnen Konten, Konteninhabern oder Fällen äußern können.
Grundsätzlich ist es so, dass es zwei Optionen gibt, mit PayPal Geld zu senden: „Freunde und Familie“ und „Waren und Dienstleistungen“.
Die Option „Waren & Dienstleistungen“ ist für einen klassischen Verkauf gedacht. Für den Käufer ist die Zahlung kostenlos, der Verkäufer zahlt eine Gebühr für den Empfang des Geldes. Für diese Option gelten der PayPal-Käuferschutz und der PayPal-Verkäuferschutz gemäß den entsprechenden Richtlinien.
Die Option „Freunde und Familie“ ist für Zahlungen unter Freunden gedacht – zum Beispiel für vorgelegtes Geld beim Kauf von Kinokarten, beim Teilen einer Restaurantrechnung oder um Geld für ein gemeinsames Geschenk zusammenzulegen (sieh auch paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online). Diese Zahlungen sind für beide Seiten gebührenfrei und können nicht storniert werden. Darüber hinaus gelten naturgemäß der PayPal-Käuferschutz und der PayPal-Verkäuferschutz nicht – denn die Zahlung wird ja nicht im Rahmen eines Kaufs geleistet.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Betrüger bei Geschäften über Marktplätze wie eBay Kleinanzeigen ihren Handelspartner dazu überreden, für eine Zahlung für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen die Variante „Geld senden an Freunde und Familie“ zu nutzen. Als Argument wird in solchen Fällen häufig angeführt, dass der Empfänger der Zahlung auf diese Weise das Zahlen der PayPal-Gebühren sparen kann.
Wer im Rahmen eines Verkaufs über eBay Kleinanzeigen Geld empfängt, sollte stets die per E-Mail verschickte Zahlungsbestätigung und/oder die Transaktionsdetails im PayPal-Konto prüfen. Handelt es sich um eine Zahlung für Waren und Dienstleistungen, so enthalten die Zahlungsbestätigung und die Transaktionsdetails den Hinweis „Verkäuferschutz – berechtigt“. In den Transaktionsdetails wird zudem darauf hingewiesen, dass die Ware an die in den Details genannte Adresse zu verschicken ist.
Darüber hinaus taucht in beiden E-Mails eine Adresse für den Versand auf. Findet sich weder in der Zahlungsbestätigung noch in den Transaktionsdetails eine Adresse, ist dies ein Hinweis darauf, dass es sich nicht um eine Zahlung für Waren und Dienstleistungen handelt. In diesem Fall sollte der Verkäufer den Handel abbrechen oder auf das erneute Senden des Geldbetrages als Zahlung für Waren und Dienstleistungen bestehen. Mit anderen Worten: Ein Verkäufer sollte nie eine separat vom Käufer mitgeteilte Versandadresse akzeptieren, sondern stets darauf bestehen, dass diese im Rahmen der PayPal-Zahlung übermittelt wird. Denn nur so kann er sicherstellen, dass für ihn der PayPal-Verkäuferschutz gilt.
Unter paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security bietet PayPal einen Überblick zum PayPal-Käuferschutz und PayPal-Verkäuferschutz. Teil der Tipps zum PayPal-Verkäuferschutz ist der Hinweis, dass der Versand ausschließlich an die in den PayPal-Transaktionsdetails angegebene Versandadresse erfolgen soll und dass kein PayPal-Verkäuferschutz gilt, wenn an eine andere Adresse versendet oder die Ware persönlich abgeholt wird.
In meinem Fall war es ähnlich. Der Käufer bezahlt via Familie und Freunde, behauptet dann unauthorisierten Zugriff auf sein paypal Konto und paypal erstattet den Betrag zurück. Mir wurden auf Anfrage Tatsachen, die hier die Annahme eines Fremdzugriffs bestätigen verweigert und auf meiner Meinung nach sittenwidrige AGBs verwiesen.
Fazit: Paypal stiehlt oder unterschlägt mein Geld. Ich habe keinerlei Gesetz verletzt. Bin ich jetzt verantwortlich für paypals fahrlässigen Kontoschutz?