In der Zwischenzeit bieten viele Firmen Betriebssport für ihre Mitarbeiter an. Kommt es zu einem Unfall, so wissen die meisten Mitarbeiter nicht, wie sie versichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg weist ausdrücklich darauf hin, dass entscheidend ist, wie der Sport deklariert ist. Es muss definitiv als Ausgleichssport ausgeschrieben sein und darf auf keinen Fall den Wettkampfcharakter beinhalten. Außerdem muss sich der Betriebssport im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebes beschränken. Betriebssport soll dazu dienen, dem Mitarbeiter die Möglichkeit der Entspannung und nicht der des Wettkampfergeizes zu geben.