„Insgesamt belief sich die Rechnung von tun24h.de auf 271,32“
Frau Angela K. schrieb uns:
Hallo,
ich habe mich am 24.10. morgens ausgesperrt und dann über tun24h.de die oben genannte Nummer angerufen um nach einem Schlüsseldienst zu fragen. Man sagte mir, sie können einen Monteur vorbei schicken, der in 20 bis 40 Minuten vor Ort wäre. Ich wollte wissen wie viel das ungefähr kostet, da sagte man mir, das kann der Monteur erst vor Ort entscheiden, je nach Schloss wird dann nach Zeit und Aufwand gezahlt. Der Monteur kam nach 80 Minuten und klärte mich gleich auf, dass hier ein Pauschalbetrag von 159,- € anfällt zzgl. 39,- Einsatzpauschale und 30,- Material-, Werkzeug und Mobileinsatz. Ich sagte, dass mir davon nichts am Telefon gesagt worden wäre, daraufhin erwiderte der Monteur, dass er dafür nichts kann, wenn mich die Telefonistin falsch aufklärt. Daraufhin wollte ich einen anderen Schlüsseldienst, doch der Mann sagte, dann muss ich Ihn trotzdem bezahlen, da ich ihn bereits angefordert habe. In meiner Not (Verzweiflung/Ärger/Wut) willigte ich ein um das Intermezzo hinter mich zu bringen. Als ich ihn bar bezahlen wollte, kamen dann noch 19% MWSt oben drauf, mit dem Kommentar, dass er das ja schon gesagt hätte (Hatte er nicht). Insgesamt belief sich die Rechnung auf 271,32. Als ich daraufhin wieder bei tun24h.de anrief um mich zu beschweren, dass ich über die Pauschalbeträge nicht aufgeklärte wurde, legte die Telefonistin einfach auf. Die Rechnung beinhaltet weder Rechnungsnummer, noch Name des Monteurs. Ich habe zweimal unterschrieben, über einer Unterschrift steht „Der Auftrag wurde zu meiner Zufriedenheit ausgeführt. Ein Schaden ist nicht erkennbar. Das Material wurde auf meinen Wunsch eingebaut.“ Diesen Teil des Abnahmeprotokolls hat mich der Monteur VOR der Arbeit unterschreiben lassen. Mir war zu dem Zeitpunkt nicht klar, was ich da unterschreibe, da ich völlig überrumpelt war von dieser Situation.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Bitte lesen Sie unseren Artikel:
http://verbraucherschutz.de/aerger-mit-dem-schluesseldienst-wenden-sie-sich-an-diesen-anwalt/